Paar mit Kinderwunsch

Kinderwunsch

Was tun, wenn der Kinderwunsch unerfüllt bleibt?

Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt für die Paare oft eine sehr große emotionale Belastung dar. Etwa jedes zehnte Paar betrifft es, wobei die Gründe für einen unerfüllten Kinderwunsch vielfältig sein können. Im ersten Schritt muss daher die Ursache abgeklärt werden. Im nächsten Schritt können sich dann Paare mit möglichen Eingriffen, wie beispielsweise einer künstlichen Befruchtung, auseinandersetzen.

Gründe für einen unerfüllten Kinderwunsch

Die Gründe, dass Ihr Kinderwunsch unerfüllt bleibt, können sehr verschieden sein. Zu viel Stress, übermäßiger Alkohol- oder Nikotin-Konsum oder auch starkes Unter- sowie Übergewicht: Ungesunde Lebensumstände können sich negativ auf die Fruchtbarkeit auswirken. Neben äußeren Faktoren können aber auch körperliche Ursachen dem Kinderwunsch im Wege stehen.

Die häufigsten körperlichen Ursachen für einen unerfüllten Kinderwunsch bei Frauen:

  • Störungen der Eierstockfunktionen
  • Hormonelle Störungen
  • Verwachsungen oder andere Fehlbildungen der Eierstöcke
  • Endometriose
  • Eine unbehandelte Chlamydieninfektion

Die häufigsten körperlichen Ursachen für einen unerfüllten Kinderwunsch bei Männern:

  • Gestörte Hodenfunktion
  • Samenleiterverschluss
  • Infektionen
  • Immunologische Sterilität: Antikörper gegen Samenzellen

Besonders bei einem späten Kinderwunsch kann es vermehrt zu Komplikationen führen, denn die Fruchtbarkeit nimmt ab 30 Jahren deutlich ab. Ab einem Alter von 35 Jahren beschleunigt sich dieser Prozess zusätzlich. Das Alter hat keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit, wenn bei einer älteren Frau im Rahmen einer Eizellspende eine Eizelle einer jüngeren Frau eingepflanzt wird. Eizellspenden sind allerdings sehr umstritten und in Deutschland verboten. Eine Alternative hierzu ist das sogenannte Social Freezing. Dabei entnimmt man bereits im jüngeren Alter der Frau Eizellen, friert diese ein und befruchtet sie zu einem späteren Zeitpunkt. 

Künstliche Befruchtung

Wenn ein Paar auf natürlichem Wege nicht schwanger werden kann, kann heutzutage die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung in Frage kommen. Hierbei gibt es verschiedene Methoden. Das Kinderwunschzentrum wird Sie darüber beraten, welches Verfahren in Ihrer individuellen Situation am sinnvollsten ist.

Sie müssen bedenken, dass auch eine künstliche Befruchtung keine Garantie auf eine Schwangerschaft ist. Die Chance auf eine Lebendgeburt liegt derzeit bei 15 – 20%. In vielen Fällen sind daher mehrere Versuche nötig und teilweise bleibt der Kinderwunsch auch trotz künstlicher Befruchtung unerfüllt.

Bevor Sie sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, sollten Sie für sich festsetzen, wie viele Versuche Sie höchstens unternehmen wollen. Hier spielt unter anderem auch der finanzielle Aspekt eine Rolle. Denn die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bedingt. Vorsorglich sollten Sie sich mit dem Worst-Case-Szenario auseinandersetzen, dass die künstliche Befruchtung auch nach mehreren Versuchen erfolglos bleibt.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine künstliche Befruchtung?

Da bei künstlichen Befruchtungen oft mehrere Versuche nötig sind, stellt sich schnell die Frage, wer die Kosten übernimmt. Bei verheirateten Paaren zahlt die Krankenkasse die Hälfte der Kosten für drei künstliche Befruchtungen. Darüber hinaus müssen die Kosten selbst getragen werden, weshalb viele Paare nach drei künstlichen Befruchtungen aufgeben. Allerdings bekommt nur gut die Hälfte der Paare bereits nach drei Versuchen ein Kind. Nach vier Versuchen sind es 60 % und nach sechs Versuchen ca. zwei Drittel der Paare. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist, dass die Paare verheiratet sind und innerhalb der Altersgrenze von 25 – 40 Jahren (bei Frauen) bzw. 25 – 50 Jahren (bei Männern) liegen.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind tarifabhängig, in vielen Tarifen werden jedoch 100 % der Kosten übernommen. Oft leistet die PKV oft auch bei unverheirateten Paaren. In der PKV gilt in diesem Fall das Verursacherprinzip. Es leistet also die Versicherung des Versicherungsnehmers, dessen Unfruchtbarkeit Ursache für den unerfüllten Kinderwunsch ist. Sofern in den Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen festgelegt sind, gibt es in der PKV im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung keine Altersgrenze und keine starre Höchstzahl an Versuchen für eine künstliche Befruchtung. Dabei muss auch hier stets das Merkmal der Notwendigkeit erfüllt sein. Dies ist nur bei einer ausreichenden Erfolgsaussicht gegeben, weshalb auch die PKV nicht für unbegrenzt viele Versuche die Kosten übernimmt. Sprechen Sie am besten vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung und erkundigen sich, welche Kosten dort übernommen werden.

Der größte Vorteil einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist, neben der hervorragenden medizinischen Versorgung, die Sicherheit Ihrer Leistungen. Denn Sie entscheiden sich bei Vertragsabschluss für ein Leistungspaket und garantieren mit Ihren monatlichen Beitragszahlungen den Erhalt des Leistungsniveaus. Während gesetzlich Versicherte die Kürzungen der gesetzlichen Krankenkasse hinnehmen müssen, haben privat Versicherte eine Garantie auf ihre Leistungen.

Private Krankenversicherung

Leihmutterschaft und weitere Alternativen

Bei der Leihmutterschaft trägt eine andere Frau das eigene Kind aus. Der zukünftigen Mutter wird eine Eizelle entnommen, die im Labor künstlich von ihrem Partner befruchtet wird. Das Kind ist somit genetisch nicht mit der Frau, die es zur Welt bringt, verwandt. In anderen Fällen kann es aber auch sein, dass der Leihmutter selbst eine Eizelle entnommen wird, die anschließend im Labor befruchtet wird. In Deutschland ist die Leihmutterschaft allerdings verboten. Ärzte dürfen eine Frau nicht künstlich befruchten, wenn diese vorhat, das Kind anschließend nicht zu behalten. Zudem ist es in Deutschland nicht erlaubt, Eizellen zu spenden. Einige Paare entscheiden sich daher, eine Leihmutterschaft im Ausland durchführen zu lassen. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie sich in jedem Fall umfassend juristisch beraten lassen. Denn die Anerkennung der Elternschaft kann in einigen Fällen sehr kompliziert sein. 

Wenn Paare selbst keine Kinder bekommen können, kann eine Adoption ebenfalls eine Alternative sein. Um in Deutschland ein Kind adoptieren zu können, müssen Sie unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Bei verheirateten Paaren muss mindestens einer der Lebenspartner 25 Jahre alt sein und der jüngere Lebenspartner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Zwar gibt es kein Höchstalter für Adoptiveltern, jedoch sollte der Altersunterschied zum Kind einem natürlichen Abstand entsprechen. Im Regelfall kann ein Ehepaar ein Kind nur gemeinsam adoptieren, aber in einigen Fällen können auch Alleinstehende ein Kind annehmen.

Durch die Adoptionsvermittlungsstelle wird Ihre Eignung als Adoptiveltern geprüft. Auf folgende Kriterien wird dabei insbesondere geachtet:

  • Persönlichkeit
  • Stabilität Ihrer Partnerschaft
  • Gesundheit
  • Wohnverhältnisse
  • Wirtschaftliche Verhältnisse

Der Vorgang der Adoption dauert teilweise mehrere Jahre. Bis die Eignungsprüfung erfolgt ist, verstreichen im Schnitt ca. 9 Monate. Bis Ihnen anschließend ein Kind vorgeschlagen wird, kann es manchmal nur wenige Wochen dauern, in einigen Fällen kann die Wartezeit aber auch mehrere Jahre betragen. Sobald Sie sich für ein Kind entschieden haben, lebt dieses mindestens ein Jahr lang bei Ihnen in sogenannter „Adoptionspflege“, während der Antrag auf Adoption beim Familiengericht gestellt wird.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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