Personen-, Sach- & Vermögensschäden

Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden

Definition, Beispiele und Versicherungsschutz in der Haftpflicht

Auch wenn wir sehr vorsichtig sind: In unserem täglichen Leben sind wir von Risiken umgeben, durch die unvorhergesehene Ereignisse und unglückliche Zwischenfälle entstehen können, die nicht immer verhindert werden können. Kommt es zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, können die Schadenersatzforderungen von Dritten schnell zur finanziellen Belastung werden. Doch zum Glück kann man sich mit entsprechenden Versicherungen vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse schützen. Hier erfahren Sie, wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden überhaupt definiert werden, erhalten Beispiele und lesen, wie Sie sich mit Versicherungen aus dem Bereich Haftpflicht gegen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden absichern können.
 

Wichtige Kurzinfos zum Thema Schadenarten im Überblick

  • Schadenarten: Versicherer machen einen Unterschied zwischen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Je nach Schadenart können Schadenersatzforderungen aufgrund von Verletzung, Gesundheitsschädigung, Zerstörung, Beschädigung oder Verdienstausfall entstehen.
  • Versicherungsschutz: Zur Absicherung im Schadenfall können Versicherungen abgeschlossen werden, die vor den finanziellen Folgen solcher Schäden schützen. Im privaten Bereich sorgt vor allem die private Haftpflicht dafür, dass Sie nach Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nicht auf den Schadenersatzanforderungen Dritter sitzen bleiben.
  • Deckungssumme: Da Personen im Schadenfall mit ihrem privaten Vermögen haften, lohnt es sich, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren. In der Regel sichern Versicherungen solche Schäden mit mehreren Millionen Euro ab.

Damit die Folgen eines Versicherungsschadens nicht gleich zur finanziellen Belastung werden, ist eine private Haftpflichtversicherung unerlässlich. Denn der Verursacher eines Schadens haftet in unbegrenzter Höhe und im Ernstfall ein Leben lang. Die HanseMerkur bietet einen umfassenden Versicherungsschutz vor finanziellen Folgen durch Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden mit der privaten Haftpflichtversicherung. Profitieren Sie je nach Tarif von einer Deckungssumme von bis zu 50 Millionen Euro.

So definieren Versicherer die verschiedenen Schadenarten

Versicherer verwenden klare Definitionen, um verschiedene Schadenarten zu unterscheiden und ihre Versicherungen entsprechend zu strukturieren. Diese Definitionen bilden die Grundlage für die Unterscheidung zwischen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Diese klare Abgrenzung ermöglicht es Versicherern, maßgeschneiderte Policen anzubieten, die den individuellen Bedürfnissen der Versicherungsnehmer entsprechen.

Personenschaden

Personenschäden werden auch als Körperschäden bezeichnet und beziehen sich auf Unfälle, körperliche Verletzungen, psychische Beeinträchtigungen oder sogar den Tod einer Person, für die Sie als Versicherungsnehmer haftbar gemacht werden. Solche Schäden können beispielsweise durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit verursacht werden. Die geschädigte Person kann daraufhin Schadenersatzansprüche stellen und medizinische Behandlungskosten oder Schmerzensgeld aufgrund der Verletzungen fordern.

Beispiele für Personenschäden:

  • Verkehrsunfall mit Personenschaden: Eine Person verursacht einen Autounfall, bei dem ein anderer Auto- oder Fahrradfahrer oder ein Fußgänger verletzt wird. Der Verursacher kann für die medizinischen Kosten, Schmerzensgeld und mögliche Einkommensverluste des Verletzten haftbar gemacht werden.
  • Fahrradunfall mit Fußgänger: Ein Fahrradfahrer kollidiert auf dem Gehweg mit einem Fußgänger und verursacht Verletzungen.
  • Verletzung bei sportlichen Aktivitäten: Während eines gemeinsamen Fußballspiels stolpert eine Person über den Fuß eines anderen Spielers und verletzt sich am Knöchel.

Sachschaden

Sachschäden sind Schäden an physischem Eigentum, sei es an Gebäuden, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen im persönlichen Besitz. Sachschäden können zum Beispiel durch Unfälle oder Fahrlässigkeit verursacht werden, für die der Versicherungsnehmer haftbar ist. Zu Sachschäden zählen häufig beschädigte Fahrzeuge, zerstörtes Inventar oder beschädigte Gebäude.

Beispiele für Sachschäden:

  • Beschädigung durch Unachtsamkeit: Während eines Besuchs bei Freunden stößt eine Person ein Glas Rotwein um. Der Inhalt des Glases fließt über das auf dem Tisch liegende Smartphone und auf den weißen Teppich. Die Eigentümer können Schadenersatzansprüche für die Reparatur oder den Ersatz des Handys sowie die Reinigung des Teppichs stellen.
  • Fensterbruch durch unbeabsichtigten Ballwurf: Kinder spielen im Garten und ein Ball durchbricht aus Versehen ein Fenster des Nachbarn.
  • Beschädigung eines gemieteten Laptops: Ein versehentlich umgestoßener Kaffee führt dazu, dass ein geliehener Laptop beschädigt wird.

Vermögensschaden

Vermögensschäden sind finanzielle Verluste, die einem Dritten aufgrund der Handlungen des Versicherungsnehmers entstehen. Dies kann beispielsweise durch fehlerhafte Beratung, Verletzung von Verträgen oder andere geschäftliche Unregelmäßigkeiten verursacht werden.  Vermögensschäden können in zwei Kategorien unterteilt werden: echte und unechte Vermögensschäden:

Echte Vermögensschäden

Echte bzw. reine Vermögensschäden beziehen sich auf konkrete finanzielle Verluste, die einem Dritten aufgrund der Handlungen des Versicherungsnehmers entstehen. Dabei entstehen keine Personen- oder Sachschäden. Echte Vermögensschäden können beispielsweise durch eine fehlerhafte Beratung oder Vertragsbrüche hervorgerufen werden. In solchen Fällen erleidet die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen nachweisbare finanzielle Einbußen.

Unechte Vermögensschäden

Unechte Vermögensschäden definieren einen möglichen finanziellen Verlust, der als Folge eines Personen- oder Sachschadens eintritt (sog. Folgeschäden).

Beispiele für Vermögensschäden:

  • Fehlerhafte Finanzberatung: Ein Finanzberater gibt falsche Ratschläge, die zu erheblichen finanziellen Verlusten für den Klienten führen (echter Vermögensschaden).
  • Einparken: Ein Hausbesitzer parkt mit seinem Auto die Einfahrt seines Nachbarn zu. Dieser kann dadurch nicht ins Büro fahren und verpasst ein wichtiges Meeting. Dies führt zu finanziellen Verlusten durch entgangene Einnahmen (echter Vermögensschaden).
  • Datenverlust durch Beschädigung: Ein Handwerker stößt bei Reparaturarbeiten einen Laptop vom Tisch, wodurch dieser kaputt geht und auf wichtige Daten nicht mehr zugegriffen werden kann. Aufgrund dieses Sachschadens kann der Besitzer des Laptops seinen Geschäften nicht nachgehen und erfährt dadurch Umsatzeinbußen (unechter Vermögensschaden).
  • Wasserschaden in gemieteter Wohnung: Eine Person verursacht durch ein übergelaufenes Waschbecken unbeabsichtigt einen Wasserschaden in seiner Mietwohnung, wodurch auch die Wohnung des Nachbarn darunter beschädigt. Der Nachbar kann aufgrund der Reparaturen seine Wohnung vorübergehend nicht vermieten, was zu entgangenen Mieteinnahmen führt (unechter Vermögensschaden).

Welche Versicherungen greifen bei Personen-, Sach- & Vermögensschäden?

Um optimalen Schutz vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu gewährleisten, ist es wichtig, die richtigen Versicherungen abzuschließen. Dazu zählen insbesondere Haftpflichtversicherungen. Im privaten Bereich springt die Privathaftpflicht ein, sollte es zu einem Schadenfall kommen. Sie ist essenziell, um gegen Ansprüche abgesichert zu sein, die aus Schäden resultieren können. Die private Haftpflicht deckt dabei nicht nur die Kosten für medizinische Behandlungen, Reparatur und Ersatz von Gegenständen, sondern auch Schmerzensgeld und mögliche Einkommensverluste.


Private Haftpflichtversicherung

Missgeschicke können jederzeit passieren. Bei uns erhalten Sie daher einen Rundum-Versicherungsschutz. Mit der Privat-Haftpflichtversicherung der HanseMerkur können Sie sich umfassend gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern und unter anderem von folgenden Leistungen profitieren:

  • Deckungssumme zwischen 15 Millionen und 50 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • Privathaftpflicht-Schutz für die gesamte Familie möglich
  • Neuwertentschädigung
  • Forderungsausfall
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Schutz bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
  • Abhängig vom Tarif Versicherungsschutz auch bei Freundschaftsdiensten, Umzügen und anderen Gefälligkeitshandlungen
  • Bauherrenhaftpflicht enthalten
  • Schlüsselverlust
  • Schutz für nicht deliktfähige Personen
  • Weltweiter Schutz mit der Privathaftpflicht der HanseMerkur

Die wichtigste Versicherung, denn ein kleines Missgeschick kann jedem einmal passieren, aber großen Schaden verursachen. Damit die Folgen nicht gleich Ihren finanziellen Ruin bedeuten, ist eine private Haftpflichtversicherung für Sie unerlässlich.

Privathaftpflichtversicherung

Weitere Haftpflichtversicherungen

Je nach den Umständen, unter denen der Schaden entsteht, können statt der privaten Haftpflicht auch andere Versicherungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden greifen. Dazu zählen:

  • Berufshaftpflicht: Für Personen, die in bestimmten Berufen tätig sind, ist eine Berufshaftpflichtversicherung von Bedeutung. Diese greift, wenn Personen durch berufliche Tätigkeiten geschädigt werden, beispielsweise durch fehlerhafte Beratung oder medizinische Behandlungen.
  • Bauherrenhaftpflicht: Wer ein Haus bauen möchte, trägt als Bauherr die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle. Es liegt in dessen Verantwortung sicherzustellen, dass die Baustelle angemessen abgesichert ist. Sollte dennoch unvorhergesehen ein Schaden auftreten, tritt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ein. Diese Versicherung bietet Schutz und finanzielle Absicherung im Falle von unvorhergesehenen Vorfällen während des Bauprojekts.
  • Kfz-Haftpflicht: Als Fahrzeughalter tragen Sie die Verantwortung, Schäden, die durch das Fahrzeug bei Dritten entstanden sind, zu decken. Die Kfz-Haftpflicht springt ein, um die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden zu übernehmen, sei es bei einem Unfall oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen im Straßenverkehr.
  • Tierhalterhaftpflicht: Als Hundebesitzer haften Sie beispielsweise für Schäden, die Ihr Vierbeiner Dritten zufügen könnte. Eine Hundehaftpflichtversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Konsequenzen von Bissverletzungen, Zerstörungen oder anderen unerwarteten Vorfällen, bei denen Ihr Hund involviert ist. Der Abschluss einer Haftpflicht für Hunde ist nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Regionen Deutschlands auch Pflicht. Übrigens: Für Katzen gibt es in der Regel keine separate Tierhaftpflichtversicherung. Schäden durch Katzen oder andere zahme Haustiere – beispielsweise Hamster, Meerschweinchen, Singvögel, Papageien oder Bienen – sind in der Privat-Haftpflichtversicherung ihrer Besitzer mit abgesichert.

Was tun bei einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden?

Es ist wichtig, einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden direkt an die Haftpflichtversicherung zu melden. Die folgenden Schritte sollten dabei befolgt werden:

  1. Überblick verschaffen: Im Falle eines Schadens ist es wichtig, ruhig zu bleiben und einen Überblick über die Situation zu erlangen. Zunächst ist dafür zu sorgen, dass weitere Schäden verhindert werden, und zu überprüfen, ob es allen Beteiligten gut geht. Erste Sofortmaßnahmen könnten die Sicherung der Unfallstelle, die Verständigung von Rettungsdiensten oder das Abwenden weiterer Gefahren sein.
  2. Dokumentation des Schadens: Eine detaillierte Dokumentation des Schadens ist entscheidend. Fotografieren Sie die Unfallstelle oder betroffenen Gegenstände. Sammeln Sie alle relevanten Informationen, wie Namen und Kontaktdaten der beteiligten Parteien, Zeugenberichte und Polizeiberichte.
  3. Kontakt mit der Haftpflichtversicherung: Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Haftpflichtversicherung. Nutzen Sie dafür die angegebenen Kontaktdaten auf Ihrer Versicherungspolice oder nutzen Sie Online-Formulare der Versicherer. Geben Sie alle relevanten Informationen an und schildern Sie den Vorfall detailliert.
  4. Einreichen von Unterlagen: Die Versicherung wird Sie um weitere Informationen bitten, um den Schaden bearbeiten zu können. Hierzu gehören oft die schriftliche Schadensmeldung, Fotos, Zeugenaussagen und gegebenenfalls polizeiliche Berichte.
  5. Prüfung: Die Haftpflichtversicherung wird den Schaden prüfen. Während dieses Prozesses stehen Ihnen Ansprechpartner zur Seite, um Fragen zu klären und Ihnen bei der Abwicklung zu helfen.
  6. Entschädigung und Regulierung: Nach positiver Prüfung erfolgt die Entschädigungszahlung. Dies kann die Übernahme von Arztkosten, Reparaturkosten oder Schadenersatzleistungen umfassen, je nach Art des Schadens und der Versicherungspolice.

Die HanseMerkur bietet eine Vielzahl an Optionen, um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden abzusichern. Ob private Haftpflichtversicherung, Haftpflicht für Hunde oder Kfz-Haftpflicht: Wir übernehmen berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme. Jetzt Haftpflichtversicherungen bei der HanseMerkur abschließen!

Eine Haftpflichtversicherung bei der HanseMerkur ist sinnvoll

Haftpflicht online abschließen

Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Zuverlässige Schadenregulierung

Bei der HanseMerkur können Sie alle Haftpflichtversicherungen bequem online abschließen. Bei einigen Versicherungen können wir Ihnen verschiedene Rabatte anbieten, wenn Sie sich beispielsweise für eine längere Vertragslaufzeit entscheiden oder eine Selbstbeteiligung im Schadenfall auswählen:

Zur privaten Haftpflichtversicherung

Zur Hundehaftpflichtversicherung

Zur Kfz-Versicherung

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 

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