Ein glückliches Paar vergleicht Zahnzusatzversicherungen auf einem Laptop.

Zahnzusatzversicherungen der HanseMerkur im Vergleich

Tarifvergleich & Tipps, was beim Vergleich zu beachten ist

Gesunde Zähne sind nicht nur ein ästhetisches Ideal, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil unseres allgemeinen Wohlbefindens. Schmerzen beim Essen und Trinken sind Probleme, auf die man gerne verzichtet. Doch Zahnbehandlungen oder Implantate können schnell teuer werden und die regulären Leistungen der Krankenkassen decken oft nicht alle Kosten ab. Aus diesem Grund erweist sich eine Zahnzusatzversicherung oftmals als sinnvolle Investition, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden. Ein Vergleich von Zahnzusatzversicherungen kann sich dabei lohnen. Wir zeigen Ihnen die Zahnzusatztarife der HanseMerkur im Vergleich und geben Ihnen wertvolle Tipps, auf welche Aspekte Sie beim Vergleich achten sollten, um die beste Leistung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Wichtige Kurzinfos zum Vergleich von Zahnzusatzversicherungen

  • Krankenkasse: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in vielen Fällen nur einen Teil oder gar keine Kosten. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke schließen.
  • Tarife: Zahnzusatzversicherungen bieten oftmals mehrere Tarife, die verschiedene Leistungen beim Zahnarzt abdecken oder unterschiedlich hohe Kostenerstattungen bieten. Daher lohnt es sich, beim Vergleich der Zahnzusatzversicherungen neben Versicherern auch die Tarife zu vergleichen.
  • Kosten: Beim Preisvergleich von Zahnzusatzversicherungen sollten die Kosten stets den Leistungen gegenübergestellt werden. Eine günstige Zusatzversicherung deckt in der Regel weniger Zahnbehandlungen ab oder bietet niedrigere Erstattungen.

Welcher Tarif der Zahnzusatzversicherung ist der richtige?

Welche Zahnzusatzversicherung bzw. welcher Tarif zu Ihnen passt, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen vom Versicherungsschutz ab. Bei der HanseMerkur haben Sie die Wahl zwischen 4 verschiedenen Tarifen, die sich in ihren Leistungen und der Höhe der Erstattungen unterscheiden:

  • Zahnvorsorge Top: deckt hauptsächlich Kosten für Prophylaxe und Zahnbehandlungen ab
  • Zahnvorsorge Top Plus: deckt Kosten für Zahnvorsorge, Angst- und Schmer­zaus­schal­tung sowie Zahnaufhellung ab
  • Zahnzusatz Exklusiv: Versicherung speziell für Zahnersatz
  • Zahnzusatz Komfort: ganzheitliche Abdeckung von Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Zahnersatz mit einer Kostenerstattung von 90 %
  • Zahnzusatz Luxus: ganzheitliche Abdeckung von Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Zahnersatz mit einer Kostenerstattung von 100 %

Überlegen Sie unter anderem, welche Leistungen für Sie wichtig sind oder ob Sie in naher Zukunft eine größere Behandlung beim Zahnarzt durchführen lassen möchten und treffen Sie anhand dessen die passende Wahl für Ihren Zahnzusatzschutz.

Unsere Tarife der Zahnzusatzversicherung im direkten Vergleich

Vergleichen Sie die Tarife der Zahnzusatzversicherung der HanseMerkur im Detail:

Zahnvorsorge Top
Jetzt NEU
Zahnvorsorge Top Plus
Zahnzusatz Exklusiv
Bestseller
Zahnzusatz Komfort
Zahnzusatz Luxus
Tarif EZP2Tarif EZP3Tarif EZ + EZT(inkl. Leistungen der GKV)Tarif EZK(inkl. Leistungen der GKV)Tarif EZL(inkl. Leistungen der GKV)
Zahnersatzleistungen bei kassenärztlicher Regelversorgung
Zahnersatzleistungen bei kassenärztlicher Regelversorgung

Bei einer kassenärztlichen Regelversorgung erhöht sich die Kostenerstattung auf bis zu 100 %.

100 %100 %100 %
Zahnersatz auf Privatarztniveau
Zahnersatz auf Privatarztniveau

Höhe Ihrer erstattungs­fähigen Aufwendungen für Zahnersatz im Rahmen einer privat­zahn­ärztlichen Versorgung (z. B. für Inlays, Implan­tate oder Kronen auf Privat­arzt­niveau).

90 %90 %100 %
Inlays auf Privatarztniveau
90 %90 %100 %
Implantate auf Privatarztniveau
Implantate auf Privatarztniveau

Anzahl der Implantate: 6 im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer

90 %90 %100 %
Parodontosebehandlungen
Parodontosebehandlungen

Paro­don­titis ist eine bakteriell bedingte Ent­zündung des Zahn­halte­apparates. Über­nommen werden sowohl bestimmte ge­schlos­sene (nicht chirur­gische) als auch bestimmte offene (chirur­gische) Paro­don­tosebe­hand­lungen.

Komposit- bzw. Kunststofffüllungen
Wurzelkanalbehandlung
Wurzelkanalbehandlung

Die Übernahme der Wurzelbehandlung wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Trotzdem gibt es auch hier extra Kosten, beispielsweise besondere Feilen oder Materialien, die Ihr Zahnarzt empfiehlt, um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen. Diese Kosten werden dann von uns übernommen.

Fissurenversiegelung
Fissurenversiegelung

Fissuren sind Rillen und Vertiefungen auf den Zahnoberflächen. Da man hier mitunter schlecht mit der Zahnbürste reinigen kann, bilden sich häufig Bakterien, die mit einer Fissurenversiegelung verhindert werden. So werden die Zähne wieder glatt und sorgen für eine gute Zahnhygiene.

Angst- und Schmer­zaus­schal­tung (Erwei­terte Schmerz­the­rapie)
Angst- und Schmerzausschaltung

Die erweiterte Schmerztherapie umfasst folgende Leistungen: Vollnarkose, Kombinationsnarkose, Lachgas- und Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Zuschläge bei ambulanter Anästhesie und Akupunktur zur Schmerzprophylaxe.

Professionelle Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung

Über­nahme von Kosten für profes­sionelle Zahn­reinigung, Zahn­stein­entfernung, Speichel­test zur Keim­bestimmung, profes­sionelle Erstellung eines Mund­hygiene­status, Kontrolle des Übungs­erfolgs. Sie erhalten bis zu 2 x 80 Euro pro Kalenderjahr im Tarif Zahnvorsorge Top, bis zu 2 x 100 Euro pro Kalenderjahr im Tarif Zahnvorsorge Top Plus und bis zu 130 Euro pro Kalenderjahr, max. 65 Euro pro eingereichter Rechnung, in den Tarifen Zahnzusatz Komfort und Zahnzusatz Luxus.

2 x 80 EUR pro Kalenderjahr2 x 100 EUR pro Kalenderjahrbis 130 EUR pro Kalenderjahrbis 130 EUR pro Kalenderjahr
Zahnaufhellung (Bleaching)
Zahnaufhellung (Bleaching)

Erstattet werden, unabhängig vom Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit, die Aufwendungen für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching) bis zur Höhe von 200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen von einem approbierten, niedergelassenen Zahnarzt oder unter dessen ärztlicher Aufsicht nach fachlicher Weisung durchgeführt werden.

bis zu 200 EUR alle zwei Kalenderjahre
Preis­bei­spiel pro Monat, Frau/​​​Mann, 18 Jahre
5,00 EUR8,31 EUR2,15 EUR7,03 EUR8,84 EUR
Preis­bei­spiel pro Monat, Frau/​​​Mann, 30 Jahre
11,90 EUR15,90 EUR26,51 EUR21,81 EUR30,85 EUR
Unsere Auszeich­nungen
Stiftung Warentest - EZK
Stiftung Warentest - EZL
Für professionelle Zahnreinigung
Keine WartezeitKeine WartezeitKeine WartezeitKeine Wartezeit
Für Zahnaufhellung (Bleaching)
Keine Wartezeit
Für Zahnbehandlungen
Wartezeiten für Zahnbehandlungen

Unter Zahnbehandlungen werden Zahn­fül­lungen, Fissuren­ver­siegelung sowie Wurzel­kanal- und Paro­don­tose­-Be­hand­lungen verstanden.

6 Monate6 MonateKeine WartezeitKeine Wartezeit
Für Zahnersatz
6 MonateKeine WartezeitKeine Wartezeit
Für Schmerztherapie
6 Monate   

Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung beinhalten?

Bei Zahnzusatzversicherungen gibt es verschiedene Leistungsbereiche, aus denen sich der Versicherungsschutz zusammensetzt. Eine teure Rechnung vom Zahnarzt entsteht vor allem in den Bereichen Zahnersatz und Kieferorthopädie. Für Kinder ist eher die Kieferorthopädie relevant, für ältere Erwachsene der hochwertige Zahnersatz, wie bspw. Implantate. Könnten entsprechende Zahnbehandlungen in naher oder ferner Zukunft bei Ihnen notwendig sein, sollten sie von der Versicherung abgedeckt werden.

1. Zahnbehandlungen
Zu diesem Bereich zählen typische Behandlungen beim Zahnarzt wie Wurzelbehandlungen, Parodontal-Behandlungen oder hochwertige Kunststofffüllungen, Angst- und Schmerzausschaltung.

2. Zahnprophylaxe
Zur Prophylaxe gehören die professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Bleaching.

3. Zahnersatz
Zu den Behandlungen rund um Zahnersatz zählt der Knochenaufbau und das Einsetzen von Implantaten , Zahnkronen, Brücken und Prothesen sowie Inlays und Onlays.

4. Kieferorthopädie
Leistungen rund um die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen, wie Aligner, Lingualtechnik, verschiedene Arten von Brackets und der Retainer zur Zahnstabilisation.


Nur das Beste für die Kleinen: Mit der Zahnzusatzversicherung für Kinder der HanseMerkur können Sie alle 4 Leistungsbereiche mit einer Versicherung abdecken.

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  • Bis zu 100 % Kostenübernahme
  • Zahnersatz, Inlays und Implantate auf Privatarztniveau
  • Ohne Wartezeit in den Tarifen Komfort und Luxus
Zahnzusatzversicherung
Keine
Wartezeit bei
Kieferortho-
pädie

Im Aktionszeitraum vom 01.09.2024 bis zum 31.03.2025 entfällt die Wartezeit ausschließlich für die kieferorthopädischen Leistungen sowie Zahnbehandlung in den Tarifen AZB2 und AZB3. Es gilt eine Aktionsteilnahme bis zu einem Alter von maximal 15 Jahren der zu versichernden Person.

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Zahnzusatz für Kinder

Auf was muss man bei einer Zahnzusatzversicherung achten?

Je früher Sie die Zahnzusatzversicherung abschließen, desto besser. Denn so profitieren Sie von günstigeren Beiträgen, da Ihre Zähne noch gesund sind und keine Vorerkrankungen vorliegen. Damit der Versicherungsschutz auch Ihren Bedürfnissen entspricht, sind vor allem diese Punkte zu beachten: Leistungsumfang, Kostenerstattung, Zahnstaffeln und andere Höchstgrenzen sowie Altersrückstellungen. Zudem sind noch weitere Aspekte wichtig für den Vergleich von Zahnzusatzversicherungen.

Leistungsumfang

Um Ihren Eigenanteil von den Kosten beim Zahnarzt gering zu halten, ist es sinnvoll, sich die Leistungen der Zahnzusatzversicherung genau anzuschauen. Achten Sie darauf, dass die Leistungen abgedeckt sind, die Ihnen wichtig sind, wie z. B. professionelle Zahnreinigung und hochwertiger Zahnersatz wie Implantate.

Ausschlüsse

Achten Sie darauf, ob bestimmte zahnärztliche Behandlungen oder Leistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Das könnten z. B. Leistungen bei Vorerkrankungen oder fehlenden Zähnen sein, bereits begonnene oder angeratene Behandlungen sowie kosmetische Zahnbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind.

Erstattung

Je nach Versicherer und Tarif können verschieden hohe Prozentsätze für die Übernahme der Kosten von Behandlungen festgelegt sein. Manche Tarife erstatten 100 % der Zahnarztrechnung, manche nur einen Teil davon.

Zahnstaffel & andere Höchstgrenzen

Einige Versicherer verwenden eine Zahnstaffel, die festlegt, wie viel Geld Sie in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss maximal erstattet bekommen. Die Zahnstaffel steigt in der Regel pro Versicherungsjahr an, bis sie einen Maximalwert erreicht. Manche Tarife leisten am Ende der Zahnstaffel auch unbegrenzt. Zudem können bestimmte Leistungen mit einer maximalen Erstattungssumme innerhalb eines Versicherungsjahres begrenzt sein.

Wartezeit

Für den Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung kann eine Wartezeit festgelegt werden. Zahnärztliche Behandlungen, die während der Wartezeit stattfinden, sind nicht durch die Versicherung abgedeckt. Eine Ausnahme bilden dabei meistens unfallbedingte Zahnbehandlungen. Sollte aufgrund eines Unfalls eine Zahnbehandlung erforderlich sein, wird diese trotz Wartezeit übernommen. Bei vielen Zusatzversicherungen beträgt die Wartezeit zwischen 3 und 8 Monaten. Aber auch längere Wartezeiten oder gar keine Wartezeit sind möglich.

Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist

Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Eine Kündigung oder ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist dann erst zum Ende der Laufzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kommt es zu einer Beitragserhöhung durch den Versicherer, besteht ein Sonderkündigungsrecht auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit.

Altersrückstellungen

Für einen Zahnzusatztarif mit Altersrückstellungen zahlen Sie in jüngeren Jahren im Vergleich zu einem Tarif ohne Rückstellungen höhere Beiträge. Dafür bleiben die Beiträge im Laufe der Zeit konstant und werden nicht an Ihr steigendes Alter angepasst. Bei Tarifen ohne Altersrückstellungen werden keine Rücklagen für die kommenden Versicherungsjahre gebildet, weshalb die Kosten für die Zahnzusatzversicherung im Laufe der Jahre stetig steigen. Altersrückstellungen können allerdings einen Nachteil haben: Wechseln Sie den Versicherer, verfallen die bisher gebildeten Rücklagen.

Kosten

Die offensichtlichen Kosten für die Zahnzusatzversicherung sind die monatlichen Beiträge. Diese variieren je nach Versicherer, Tarif und Gesundheitszustand der Zähne und sind relativ leicht zu vergleichen. Zum gründlichen Preisvergleich der Zahnzusatzversicherung zählt jedoch noch mehr: Die Beiträge sollten in Relation zu den Leistungen gesetzt werden. Eine teure Zahnzusatzversicherung muss nicht automatisch die beste Leistung bieten, zu günstige Tarife deuten jedoch meist auf Lücken im Versicherungsschutz hin. Zudem spielt der Eigenanteil eine Rolle beim Vergleich der Kosten einer Zahnversicherung. Sind die monatlichen Beiträge und der Leistungsumfang gleich, die Erstattung liegt jedoch einmal bei 80 % und einmal bei 100 % der Zahnarztrechnung, bietet die Versicherung mit einer 100 %-igen Kostenerstattung das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis.

Gesundheitsfragen

Zu jeder Zahnzusatzversicherung gehört eine Gesundheitsprüfung, die vor dem Abschluss der Versicherung ansteht. Dabei werden Gesundheitsfragen rund um die Zahngesundheit gestellt, bspw. ob bereits Zähne fehlen oder Vorerkrankungen bestehen. Diese Fragen sollten Sie stets wahrheitsgemäß beantworten. Bei falschen Angaben können Sie im schlimmsten Fall den gesamten Versicherungsschutz verlieren.

Checkliste: So gehen Sie beim Tarifvergleich vor

Da es vieles gibt, worauf Sie beim Vergleich einer Zahnzusatzversicherung achten können und sollten, haben wir Ihnen eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. So können Sie den passenden Tarif finden.

  • Leistungen: Welche Leistungen sind für Sie wichtig? Was soll über die Zahnversicherung abgedeckt sein und welche Behandlungen wären Sie auch bereit, selbst zu zahlen?
  • Kostenerstattung: Können und möchten Sie einen Teil der Zahnarztrechnung selbst zahlen oder soll die Zusatzversicherung 100 % der Kosten übernehmen?
  • Zahnersatz: Wird auch hochwertiger Zahnersatz über die Regelversorgung der Krankenkasse hinaus abgedeckt? Ist auch der Knochenaufbau mitversichert?
  • Wartezeit: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb der Wartezeit eine teure oder über mehrere Monate andauernde Zahnbehandlung durchgeführt werden muss?
  • Zahnreinigung: In welchem Umfang wird die professionelle Zahnreinigung zur Prophylaxe von der Zahnzusatzversicherung übernommen?
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Zahnzusatzversicherung

Weitere Fragen und Antworten rund um den Vergleich von Zusatzversicherungen

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Zahnzusatzversicherung lohnt sich für alle Altersgruppen

Eine Zahnzusatzversicherung ist für alle sinnvoll, die über den Basis-Schutz der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehende Leistungen für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz absichern möchten. Insbesondere dann, wenn sie Wert auf hochwertigen Zahnersatz legen. Zudem ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll für alle, die im Leistungsfall wenig bis keine Zuzahlungen tätigen wollen. Ohne Bonusheft beträgt der Zuschuss für Zahnersatz gerade einmal 60 %. Mit Bonusheft sind es bis zu 75 %.

Wie viel sollte eine gute Zahnzusatzversicherung kosten?

Je nach Alter und Tarif zwischen 22 EUR bis 58 EUR

Die Kosten für eine Zahnversicherung variieren je nach Leistungsumfang und Tarif. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten, das den individuellen Bedürfnissen und der gewünschten Abdeckung entspricht. Laut Stiftung Warentest ist ein guter Basis-Schutz bereits ab 6 EUR pro Monat möglich. Wer mehr Leistungen möchte, zahlt in der Regel zwischen 22 EUR und 58 EUR pro Monat. Ein reiner Preisvergleich der Zahnzusatzversicherungen ist allerdings nicht ratsam, es sollten stets die Kosten im Verhältnis zu den Leistungen und der Höhe der Erstattungen betrachtet werden.

Welcher Tarif übernimmt auch Kosten für die Kieferorthopädie?

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern können über die Zahnzusatzversicherung für Kinder von der HanseMerkur abgedeckt werden. Für Erwachsene ist kein Versicherungsschutz für Kieferorthopädie möglich.

Welche Wartezeiten gelten bei den Zahnzusatztarifen?

Zahnzusatzversicherung auch ohne Wartezeit

Bei der HanseMerkur können Sie die Tarife Komfort und Luxus der Zahnzusatzversicherung ab sofort auch ohne Wartezeit abschließen. Die Tarife Zahnvorsorge Top und Exklusiv gibt es mit einer Wartezeit von 6 Monaten. Ausnahme: Bei Zahnbehandlungen aufgrund von Unfällen entfällt die Wartezeit. Im Zahnvorsorge Top-Tarif gilt die Wartezeit nicht für die professionelle Zahnreinigung, diese können Sie direkt nach Abschluss der Versicherung einreichen.

Wie kann ich meine Zahnzusatzversicherung wechseln?

Wechsel unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich

Unter Berücksichtigung und Einhaltung der Kündigungsfristen können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Zudem gilt oftmals eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Nach erfolgreicher Kündigung und dem Vergleich verschiedener Zahnzusatztarife können Sie eine neue Versicherung abschließen.

Sie möchten Ihren Tarif innerhalb der Zahnzusatzversicherung der HanseMerkur wechseln? Das ist jederzeit mit nahtlosem Übergang möglich. Dabei ist lediglich eine Frist von 1 Monat zu beachten. Zudem wird es eine erneute Gesundheitsprüfung geben. Gilt für den neuen Tarif eine Wartezeit, werden die zahnärztlichen Kosten in dieser Zeit auf Basis des alten Tarifs übernommen.

Müssen immer Gesundheitsfragen beantwortet werden?

Gesundheitsprüfung ist in der Regel notwendig

Ja, beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen in der Regel Gesundheitsfragen beantwortet werden. Diese Informationen dienen dem Versicherer zur Einschätzung des Risikos und zur Festlegung der Beitragshöhe. So ist sichergestellt, dass Sie einen fairen Beitrag für Ihre Zahnzusatzversicherung zahlen und nicht das Risiko anderer Patienten mittragen. Wenn Sie sich bei manchen Fragen nicht sicher sind, können Sie bei Ihrem Zahnarzt nachfragen.

Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnbehandlungen?

Krankenkassen zahlen die Regelversorgung und einen Festzuschuss

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Standard-Zahnbehandlungen, wie Füllungen, Wurzelbehandlungen und einfachen Zahnersatz innerhalb der Regelversorgung. Hochwertiger Zahnersatz, ästhetische Behandlungen und bestimmte prophylaktische Leistungen sind oft nicht vollständig abgedeckt. Für Behandlungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, wird gegebenenfalls für einen Teil der Leistung ein Festzuschuss gezahlt. Den Eigenanteil müssen Sie ohne Zusatzversicherung selbst zahlen.

Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?

Begonnene und angeratene Behandlungen sowie Leistungssauschlüsse

Die Zahnzusatzversicherung zahlt in der Regel nicht bei bereits vor Vertragsbeginn begonnenen Behandlungen. Auch vom Zahnarzt angeratene Behandlungen sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zudem zahlt der Versicherer nicht bei rein ästhetischen Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit oder wenn noch eine Wartezeit besteht.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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