Regelversorgung Zahnersatz

Regelversorgung Zahnersatz: Das müssen Sie wissen

Basisschutz für Ihre Zähne durch kassenärztliche Regelversorgung

Die Zahnersatz-Regelversorgung bildet einen zentralen Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie umfasst die medizinisch notwendigen Zahnersatzleistungen nach anerkannten Methoden und stellt für viele Patienten eine ausreichende sowie kosteneffiziente Lösung dar. 
Allerdings birgt die Regelversorgung beim Zahnarzt auch Nachteile: Durch die Verwendung von Metalllegierungen zeigen sich die ästhetischen Ergebnisse häufig weniger ansprechend. Zudem ist die Auswahl an individuellen Materialien eingeschränkt. 
In diesem Ratgeber erfahren Sie, mit welchen Leistungen und Kosten die Zahnersatz-Regelversorgung verbunden ist und welche Optionen Ihnen für eine umfassende Zahngesundheit zur Verfügung stehen.

Was bedeutet Regelversorgung beim Zahnersatz?

Unter dem Begriff Regelversorgung versteht man zweckmäßige und wirtschaftliche Zahnersatzleistungen, die aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit nach Standardverfahren erfolgen – beispielsweise Maßnahmen zur Sicherstellung der Kau- und Sprachfunktion. Welche Behandlungen der Zähne unter die Regelversorgung fallen, legt die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erlassene Festzuschuss-Richtlinie fest.

Neben dem Festzuschuss für den Zahnersatz können sich Patienten auch für eine hochwertigere Behandlungsvariante entscheiden. In diesem Fall wird zwischen der gleichartigen und andersartigen Versorgung unterschieden:

●    Zahnersatz-Regelversorgung: Krone, Prothesen und Co. als empfohlene Standard-Zahnersatzleistung.
●    Gleichartiger Zahnersatz: Zahnersatz, der die Regelleistung in Kombination mit nicht bezuschussten Leistungen enthält – beispielsweise die Keramikverblendung von Metallkronen im Seitenzahnbereich. Die Kosten, die über die kassenärztliche Regelversorgung hinausgehen, übernimmt der gesetzlich Versicherte. 
●    Andersartiger Zahnersatz: Zahnersatz, der sich in seiner Art und Weise komplett von der vorgesehenen Standardtherapie unterscheidet, zum Beispiel der Einsatz eines Implantats bei einer Zahnlücke anstelle der über die Regelversorgung abgedeckten Brücke. Der Festzuschuss wird zwar ebenfalls gewährt – die Leistung wird jedoch nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet.
 

Welche Leistungen umfasst die Regelversorgung beim Zahnarzt?

Zu den typischen Beispielen für die Zahnersatz-Regelversorgung gehören Zahnkronen aus Metall, Standard-Prothesen und Brücken aus kostengünstigen Materialien. Einen groben Überblick erhalten Sie mit der folgenden Tabelle zur Regelversorgung bei Zahnersatz:

ZahnersatzregelversorgungFestzuschüsse der GKVAusschlusskriterienGleichartige VersorgungAndersartige Versorgung
Metallkronen60 % der Kosten, je nach Bonusheft-Jahren mehrNicht notwendige Behandlungen wie ästhetische VeränderungenVerblendkrone oder Vollkeramik-KroneImplantate
Standard-Prothese (z.B. Teilprothese)60 % der Kosten, je nach Bonusheft-Jahren mehrFehlende medizinische Notwendigkeit oder ästhetische OptimierungenTeleskopprotheseImplantate
Brücke aus Metall60 % der Kosten, je nach Bonusheft-Jahren mehrOhne Nachweis eines lückenlos geführten Bonushefts nur reduzierter ZuschussVerblendbrückeZirkonbrücke

Festzuschuss Zahnersatz - Höhe & Optionen

Die GKV übernimmt normalerweise 60 % der Kosten für die Regelversorgung Ihrer Zähne. Dabei nutzen Zahnärzte und Krankenkassen einen Katalog mit rund 50 Einzelbefunden und einem jährlich aktualisierten Festzuschuss. Abhängig von der individuellen Gebisssituation kann sich die Kostenbeteiligung an der Standardtherapie aus mehreren dieser Festzuschüsse zusammensetzen.

Eine Erweiterung der Zahnersatz-Regelversorgung erfolgt über Eigenanteilsleistungen oder eine private Zahnzusatzversicherung für Implantate, Keramik-Inlays und andere Maßnahmen. Durch eine solche Absicherung können Sie Ihren zu zahlenden Eigenanteil, beispielsweise für gleich- oder andersartige Versorgungen, erheblich reduzieren. Bei der HanseMerkur Zahnzusatzversicherung wählen Sie aus unterschiedlichen Tarifoptionen, die teilweise ohne Wartezeit greifen und bis zu 100 % Ihrer Zahnersatz-Kosten übernehmen.
 

Zahnersatzart
(andersartig und gleichartig)
GesamtkostenZahnersatz-FestzuschussEigenanteil ohne ZahnzusatzversicherungEigenanteil am Beispiel der HanseMerkur
Zahnzusatzversicherung
„Zahnzusatz Exklusiv“
Keramik-Inlaybis 1.000 EUR50 EUR950 EURbis zu 90 % Übernahme inkl. GKV-Leistungen:
100 EUR Eigenanteil 
Vollkeramik-Kronebis 1.100 EUR204 EUR896 EURbis zu 90 % Übernahme inkl. GKV-Leistungen:
110 EUR Eigenanteil 
Vollkeramik-Brückebis 2.500 EUR471 EUR2.029 EURbis zu 90 % Übernahme inkl. GKV-Leistungen:
250 EUR Eigenanteil 

Wenn es um die Höhe der Zuschüsse geht, spielt das sogenannte Bonusheft eine zentrale Rolle. Es dient als Nachweis, dass der Patient seine Zahnvorsorge ernst nimmt und regelmäßig den Zahnarzt konsultiert. Ein lückenlos geführtes Bonusheft wirkt sich wie folgt auf den Zahnersatz-Festzuschuss aus:

●    nach fünf Jahren erhöht sich der Festzuschuss von 60 % auf 70 %
●    nach zehn Jahren wird ein Festzuschuss von 75 % gewährt

Gut zu wissen: Bei Geringverdienern oder in einem anderen Härtefall kann die Zahnersatz-Regelversorgung bis zu 100 % von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt in jedem Fall die Kosten für Zahnersatz je nach abgesicherter Höhe und Art des Tarifs.

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Wer hat Anspruch auf die Zahnersatz-Regelversorgung? Anspruch auf die Zahnersatz-Regelversorgung haben in Deutschland gesetzlich krankenversicherte Personen, die medizinisch notwendige und nach Standardverfahren durchgeführte Zahnersatzbehandlungen benötigen.

Basis verstehen, Optionen nutzen: Fazit zur Regelversorgung beim Zahnarzt

Als kosteneffiziente Lösung gewährleistet die Zahnersatz-Regelversorgung eine funktionale Behandlung auf Grundlage medizinischer Standards und wird durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziell unterstützt. Andererseits bringt sie insbesondere in Bezug auf Ästhetik und Materialauswahl Einschränkungen mit sich.

Um die bestmögliche Entscheidung für Ihre Zahngesundheit zu treffen, sollten Sie sich deshalb umfassend über die Regelversorgung und ihre Optionen informieren. Eine Zahnzusatzversicherung bildet häufig eine sinnvolle Ergänzung: Durch die Zuschüsse für hochwertigere Materialien oder individuelle Behandlungsmaßnahmen können Sie nicht nur Ihre Kosten beim Zahnarzt senken, sondern auch ästhetisch ansprechende und nachhaltige Ergebnisse erzielen.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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