18. August 2016 – Wer aus Leichtsinn, Unachtsamkeit oder Vergesslichkeit einen Schaden verursacht, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten aktuellen und zukünftigen Vermögen. Das betrifft Haus- und Grundbesitz ebenso wie Bankguthaben, Lohn bzw. Gehalt. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch, nachzulesen in § 823 Abs. 1 BGB. Weil Schadensersatzansprüche im schlimmsten Fall die soziale Existenz eines Schadenverursachers auf Dauer vernichten können, gehört die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt. Empfehlenswert sind Verträge mit möglichst hohen Deckungssummen ab 5 Mio. Euro sowohl für Personen- als auch für Sachschäden.
Die Summe mag auf den ersten Blick hoch erscheinen. Vergegenwärtigt man sich jedoch ein Unfallgeschehen mit erheblichen Folgekosten durch Kettenreaktionen, ist die Deckungssumme nicht unrealistisch. Man denke z. B. an ein Ausweichmanöver eines beladenen Tanklastzuges, verursacht von einem durch sein Smartphone abgelenkten Fußgänger, der gedankenverloren auf die Straße läuft. Als Unfallverursacher müsste der Fußgänger für Bergung, Behandlung, Verdienstausfall und für Schmerzensgeld von Verletzten haften, ebenso für die Wiederbeschaffung oder Reparatur beschädigter Fahrzeuge und anderer Gegenstände, die durch das Ausweichmanöver des Lastwagens beschädigt oder zerstört wurden: Ampeln, Verkehrsschilder, Straßenlaternen. Würden in Mitleidenschaft gezogene Passanten so sehr verletzt, dass sie auf Dauer erwerbsunfähig blieben, müsste der Verursacher auch dafür zeitlebens aufkommen. Hinzu kämen Schmerzensgeldforderungen. „Solche Schäden kann niemand aus eigener Tasche begleichen", resümiert HanseMerkur Vorstand Holger Ehses. „Aus diesem Grunde hat die HanseMerkur das Spektrum ihrer Privat-Haftpflicht-Tarife in allen Leistungsvarianten auf bis zu 50 Mio. Euro erweitert."
Umfangreiche Leistungserweiterungen
Der Kreis der mitversicherten Personen wurde sehr breit gefächert. So sind in allen Leistungsvarianten deliktunfähige Kinder und Erwachsene mitversichert. Auch Haushaltshilfen oder Personen, die gefälligkeitshalber pflegebedürftige Personen, das Haus, die Wohnung und den Garten betreuen, zählen dazu. In der besten Leistungsvariante sind alle unverheirateten Alleinstehenden egal welchen Alters mitversichert. Voraussetzung ist nur, dass sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Ausgenommen bleiben Wohngemeinschaften.
Unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt es immer wieder, wenn es um kleine Kinder geht. Richten Kinder unter sieben Jahren Schäden an, haften weder sie selbst noch ihre Eltern, vorausgesetzt, sie haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Im Straßenverkehr gilt diese gesetzliche Regelung der Deliktunfähigkeit sogar für Kinder bis zum 10. Lebensjahr. Um Geschädigte nicht auf ihren Kosten sitzenzulassen, übernimmt die HanseMerkur Privathaftpflichtversicherung die Begleichung dieser Schäden.
Neu ist der Opferschutz: Wer unverschuldet Opfer einer Gewalttat wird und dadurch körperliche Schäden erleidet, kann bis zu 50.000 Euro beanspruchen, sofern der Täter nicht ermittelt werden konnte und der Schaden nach dem Opferentschädigungsgesetz anerkannt wurde.
„Alles in allem hat sich die private Haftpflichtversicherung in den letzten Jahren branchenweit mit Leistungsverbesserungen und Innovationen sehr dynamisch entwickelt. Von daher ist von Zeit zu Zeit ein kontrollierender Blick in die Versicherungsbedingungen und die Deckungssummen des eigenen Versicherungsvertrages jedem Verbraucher nur zu empfehlen", rät Holger Ehses.