Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Beitragsrückerstattung.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Beitragsrückerstattung.
Die HanseMerkur Krankenversicherung hat eine sehr attraktive und einfache Regelung zur BRE für ihre Vollversicherten. Für das Jahr 2025 erstatten wir Ihnen bis zu 500 Euro als Festbetrag zurück, wenn Sie leistungsfrei bleiben. Damit können Sie Ihren tatsächlichen Aufwand für Ihre private Krankenversicherung senken.
Die BRE wird aus Überschüssen finanziert und ist daher abhängig von dem Geschäftsergebnis. Über den finanziellen Umfang entscheidet die HanseMerkur deshalb jährlich neu. Ziel ist es, unsere BRE auch für die folgenden Jahre beizubehalten, denn es ergibt sich für Sie daraus eine Reihe von Vorteilen.
Im Best Fit garantieren wir Ihnen bei Leistungsfreiheit für jedes Versicherungsjahr eine Beitragsrückerstattung von 6 Monatsbeiträgen des Grundtarifs AZP. Die Rückerstattung wird im Folgejahr ausgezahlt.
Wenn Sie Leistungen erhalten, bekommen Sie die Beitragsrückerstattung im Folgejahr nach 2 leistungsfreien Jahren. Die Vorsorgeuntersuchungen aus unserem Programm haben keinen Einfluss auf die garantierte Beitragsrückerstattung.
Im Advanced Fit garantieren wir Ihnen neben unserer attraktiven BRE bei Leistungsfreiheit zusätzlich für jedes Versicherungsjahr eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 1.000 EUR. Die Rückerstattung wird im Folgejahr ausgezahlt.
Wenn Sie Leistungen erhalten, bekommen Sie die Beitragsrückerstattung im Folgejahr nach einem leistungsfreien Jahr. Die Vorsorgeuntersuchungen aus unserem Programm haben keinen Einfluss auf die garantierte Beitragsrückerstattung.
Ein leistungsfreies Jahr (2025): | 200 Euro |
Zwei leistungsfreie Jahre (2024 - 2025): | 300 Euro |
Drei leistungsfreie Jahre (2023 - 2025): | 400 Euro |
Ab vier leistungsfreien Jahren (2022- 2025): | 500 Euro |
Maximal werden jedoch 50 Prozent des Jahresbeitrags für das Jahr 2025 ausgezahlt. Hat Ihr Versicherungsschutz nach dem 1. Januar 2025 begonnen, kann für das Jahr 2025 leider noch keine BRE gezahlt werden. Sind alle Voraussetzungen (s. u.) erfüllt, zahlen wir Ihnen die BRE im Sommer 2026 automatisch aus.
Die genannten Beträge gelten unabhängig vom berechtigten Tarif und sind für alle Selbstbehaltsstufen beziehungsweise Tarifklassen der Beihilfetarife gleich. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 19 Jahren erhalten die Hälfte des jeweiligen Betrags. Denn gerade bei Kindern ist ein rechtzeitiger Arztbesuch wichtig, um Erkrankungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können, und sollte nicht aus finanziellen Überlegungen unterbleiben.
Im Best Fit garantieren wir Ihnen bei Leistungsfreiheit für jedes Versicherungsjahr tariflich eine Beitragsrückerstattung von 6 Monatsbeiträgen des Grundtarifs AZP, sofern Sie sich bei Vertragsschluss für die Pauschalerstattung als garantierte Beitragsrückerstattung entschieden haben. Bestand die Versicherung im vorhergehenden Versicherungsjahr weniger als 12 Monate und wurde nicht länger als einen Monat in Anwartschaft oder ruhend geführt, so erfolgt die Beitragsrückerstattung anteilig. Die Rückerstattung wird im Folgejahr ausgezahlt.
Im Advanced Fit garantieren wir Ihnen bei Leistungsfreiheit für jedes Versicherungsjahr die tarifliche Beitragrückerstattung in Höhe von 1.000 EUR, sofern Sie sich bei Vertragsschluss für die Pauschalerstattung als garantierte Beitragsrückerstattung entschieden haben. Bestand eine Versicherung im vorhergehenden Versicherungsjahr weniger als 12 Monate und wurde sie nicht als Anwartschaft oder ruhend geführt, so erfolgt die Beitragsrückerstattung anteilig. Die Rückerstattung wird im Folgejahr ausgezahlt. Zudem erhalten Sie bei Leistungsfreiheit die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bis zu 500 EUR jährlich (siehe BRE im Überblick).
Tragen Sie eingehende Arzt- und Zahnarztrechnungen sowie Rezepte in die BRE-Tabelle ein und vergleichen Sie regelmäßig den maximalen Erstattungsbetrag mit Ihrer BRE. So behalten Sie den Überblick. (Siehe Download-Bereich)
Die Höhe der BRE wird jährlich von der HanseMerkur neu festgelegt. Die Voraussetzungen werden für jede Person im Vertrag einzeln geprüft.
Ihr Tarif ist BRE-berechtigt, sofern Sie nach einem der folgenden Tarife versichert sind:
A, A2 - A3, A10 - A100, AS0 - AS4, KV1 - KV4, KVG1 - KVG3, KVE1 - KVE3, KVS1 und KVS3, KVP, KVT1, KVT500, KVT1000 und BSS.
Zusätzlich zur BRE erhalten Sie alle zwei Jahre Vorsorge-Schecks für wichtige Vorsorgeuntersuchungen, sofern Sie nicht bereits am "Programm für Vorsorgeuntersuchungen" (Tarife A, A10 - A50, KVS1 und KVS3, KVP, KVT1, KVT500, KVT1000 bzw. AZP) teilnehmen. Zusammen mit Ihrem jeweiligen Arzt entscheiden Sie, welche Vorsorgemaßnahmen für Sie am besten geeignet sind.
Hierzu finden Sie Vorschläge auf den Vorsorge-Schecks, an denen Sie und Ihr Arzt sich orientieren können. Sie können in Absprache mit Ihrem Arzt natürlich auch darüberhinausgehende Vorsorgemaßnahmen durchführen. Unsere Vorsorge-Schecks unterstützen Sie dabei finanziell mit einem festen Betrag!
Auch die Vorsorge-Schecks werden – wie auch die BRE – aus Überschüssen finanziert und sind abhängig von dem Geschäftsergebnis. Über den finanziellen Umfang der Vorsorge-Schecks entscheidet die HanseMerkur deshalb jedes Jahr neu.
Viele Gesundheitsstörungen haben charakteristische Warnzeichen, die Ärzte mit moderner Diagnostik schon im Anfangsstadium erkennen können. Regelmäßige Vorsorge ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Nur - ab wann ist Vorsorge wichtig, und welche Früherkennungsuntersuchungen sind sinnvoll?
Unsere Vorsorge-Schecks erleichtern Ihnen den Gang zur Vorsorgeuntersuchung. Wir schicken Ihnen alle zwei Jahre bis zu vier auf Ihr Alter und Geschlecht abgestimmte Vorsorge-Schecks zu. Auf den Schecks sind Empfehlungen zu Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchungen genau beschrieben. So weiß Ihr Arzt, welche Untersuchungen er im Rahmen der Vorsorge-Schecks durchführen kann. Für jede Vorsorgeuntersuchung erstatten wir Ihnen mit unseren Schecks einen bereits festgelegten Betrag (für die Untersuchung beim Hausarzt z. B. 150 Euro) - egal, welche Untersuchung bevorzugt wird. Sie erhalten eine Leistungsabrechnung über den festgelegten Betrag der Vorsorgeuntersuchung. Die Kosten der jeweiligen Arztrechnung zahlen Sie im Gegenzug selbst. Sie müssen uns diese Rechnung daher nicht einreichen.
Die Vorsorge-Schecks sind in Zusammenarbeit mit unserem Gesundheitsmanagement und unseren beratenden Ärzten entwickelt worden und werden regelmäßig an veränderte Bedingungen angepasst.
Mit den Tests und Untersuchungen aus den Vorsorge-Schecks kann Ihr Arzt vorhandene Krankheiten feststellen bzw. Erkrankungen bereits im Frühstadium erkennen. So ist es möglich, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und ggf. Therapien einzuleiten, um schwere Erkrankungen zu vermeiden.
Allerdings muss oft auf unspezifische Faktoren (z. B. erhöhter Cholesterin-Wert) und nicht auf Krankheitssymptome selbst zurückgegriffen werden. Daher ist ein abweichender Wert häufig nur ein Zeichen für ein erhöhtes Krankheitsrisiko und muss nicht bedeuten, dass eine Erkrankung bereits vorliegt.
Der Vorsorge-Scheck für den Hausarzt wird ab einem Alter von 35 Jahren ausgegeben und umfasst Vorschläge für die folgenden Untersuchungen zur Erkennung von Herz-Kreislauf-, Nieren- und Stoffwechselerkrankungen:
Die HanseMerkur unterstützt Vorsorgemaßnahmen beim Hausarzt pauschal mit einem Betrag in Höhe von 150 Euro.
Der Vorsorge-Scheck für den Zahnarzt wird ab einem Alter von 35 Jahren ausgegeben und nennt Vorschläge für Zahnprophylaxe wie Zahnvorsorge mit Zahnsteinentfernung und professionelle Zahnreinigung. Die HanseMerkur unterstützt Zahnprophylaxemaßnahmen beim Zahnarzt pauschal mit einem Betrag in Höhe von 80 Euro.
Weiterhin halten wir es für sinnvoll, regelmäßig die professionelle Zahnreinigung – ggf. auch auf eigene Kosten – durchführen zu lassen. Auch empfehlen wir die regelmäßige Verwendung von Zahnseide. Lassen Sie sich den richtigen Umgang mit Zahnseide von Ihrem Zahnarzt erklären. Nach unserer Erfahrung können dadurch Zahnschäden und parodontale Erkrankungen erheblich reduziert oder sogar vermieden werden.
Den Vorsorge-Scheck für Gynäkologen erhalten Frauen ab einem Alter von 35 Jahren. Er beinhaltet Vorschläge für die Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme (und zytologische Untersuchung), Hämoccult-Test und Urinuntersuchung.
Der Hämoccult-Test ist ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl. Er dient u. a. der Früherkennung von Darmkrebs. Darmkrebs ist auch bei den Frauen die zweithäufigste Krebstodesursache. Die Heilungschancen von Darmkrebs sind davon abhängig, in welchem Stadium er erkannt wird.
Die HanseMerkur unterstützt Vorsorgemaßnahmen beim Gynäkologen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 60 Euro.
Der Vorsorge-Scheck für Radiologen umfasst Vorschläge zur Mammografie und zur digitalen Radiografie für Frauen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren.
Die HanseMerkur unterstützt diese Vorsorgemaßnahmen beim Radiologen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 145 Euro.
Brustkrebs ist nicht nur in Deutschland, sondern weltweit die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Statistisch erkrankt jede achte Frau im Laufe ihres Lebens daran. Brustkrebs ist bei Frauen die häufigste Krebstodesursache.
Der Vorsorge-Scheck für Urologen für Männer ab einem Alter von 45 Jahren beschreibt Vorschläge zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut, einschließlich Anamnese, Hämoccult-Test und Urinuntersuchung.
Der Hämoccult-Test ist ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl. Er dient u. a. der Früherkennung von Darmkrebs. Darmkrebs ist auch bei den Männern die zweithäufigste Krebstodesursache. Die Heilungschancen von Darmkrebs sind davon abhängig, in welchem Stadium er erkannt wird.
Der Vorsorge-Scheck für Urologen empfiehlt auch den sogenannten PSA-Test. Damit wird der Anteil von prostataspezifischem Antigen im Blut gemessen. Bei einem erhöhten Wert steigt die Wahrscheinlichkeit für Prostatakrebs. Weitere Untersuchungen müssten dann zur genauen Abklärung folgen.
Die HanseMerkur unterstützt Vorsorgemaßnahmen beim Urologen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 70 Euro.
Die Auszahlung der BRE und die Ausgabe der Vorsorge-Schecks erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.
Ja, sofern es sich bei dem ersten Versicherungsjahr um ein ganzes Kalenderjahr handelt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Auszahlung der BRE folgt dann im darauffolgenden Jahr. Sofern die Versicherung unterjährig (also nach dem 1. Januar) begonnen hat, besteht für das erste Jahr kein Anspruch auf die BRE.
Für die Voraussetzung der Leistungsfreiheit ist das Behandlungsdatum maßgeblich, bei Arznei- und Hilfsmitteln das Bezugsdatum.
Die Verjährung beträgt drei Jahre zum Ende des Jahres, in dem Sie die Leistung frühestens von uns hätten verlangen können. Also: Wenn Sie im Jahr 2024 Rechnungen erhalten (hier ist das Rechnungsdatum entscheidend!), können Sie uns diese Rechnungen bis Ende 2027 einreichen.
Leistungsfreiheit heißt, dass Sie für ambulante und zahnärztliche Behandlungen aus dem betreffenden Kalenderjahr keine Leistungen von der HanseMerkur erhalten haben. Dazu gehören auch Hilfsmittel (z. B. die Brille), Heilmittelanwendungen (z. B. Massagen) und Medikamente. Die Inanspruchnahme von Stationärleistungen schadet nicht!
Jede Person im Vertrag mit BRE-berechtigtem Tarif hat einen eigenen Anspruch auf die BRE. Wir prüfen für jede Person einzeln die Voraussetzungen. Die BRE und die Vorsorge-Schecks aller Personen im Vertrag erhält der Versicherungsnehmer.
Nein. Voraussetzung für die BRE ist die Leistungsfreiheit im gesamten ambulanten und zahnärztlichen Bereich.
Für jeden angebrochenen Monat mit einem beitragsfreien Ruhen oder einer Anwartschaft in einem BRE-berechtigten Tarif wird die BRE um 1/12 gekürzt. Zum Erhalt der Vorsorge-Schecks muss ein BRE-Anspruch bestehen. Außerdem darf höchstens an 31 Tagen im Jahr eine Anwartschaft oder ein beitragsfreies Ruhen der Versicherung bestanden haben.
Die BRE wird im 3. Quartal des Folgejahres ausgezahlt.
Grundsätzlich überweisen wir Ihnen die BRE auf das uns bereits durch Betragseinzug o. Ä. bekannte Konto. Bei Bedarf überweisen wir Ihnen das Geld aber auch gerne auf Ihr Wunschkonto, sofern Sie uns dieses rechtzeitig schriftlich aufgeben.
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig für Ihre Gesundheit. Wir unterstützen Sie dabei - nehmen Sie daher unser Angebot wahr! Eine Barauszahlung ohne Inanspruchnahme der Vorsorge ist jedoch nicht möglich.
Sind Sie in einem der Tarife A, A10 - A50, KVS1 und KVS3, KVP, KVT1, KVT500, KVT1000 bzw. AZP versichert, nehmen Sie direkt im Anschluss Ihres Versicherungsbeginns an unserem "Programm für Vorsorgeuntersuchungen" teil. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen dafür, bekommen Sie von uns die für Ihr Alter und Ihr Geschlecht passenden Formulare für Vorsorgeuntersuchungen automatisch mit allen nötigen Informationen zugeschickt. Reichen Sie uns nach der Untersuchung das von der Arztpraxis ausgefüllte und abgestempelte Formular ohne die zugehörige Arztrechnung ein. Diese zahlen Sie bitte selbst. Sie erhalten dafür von uns den für die Untersuchung angegebenen Pauschalbetrag.
Nein. Ihre BRE bekommen Sie auch bei Inanspruchnahme der Vorsorgeleistungen durch die Vorsorge-Schecks beziehungsweise durch das "Programm für Vorsorgeuntersuchungen".
Sofern Sie jedoch zusätzlich Arztrechnungen zu weiteren Vorsorgeuntersuchungen oder zu weiteren vorsorglichen Maßnahmen in Ergänzung zu unseren vorgeschlagenen Behandlungen einreichen, geht der Anspruch auf die BRE für das Behandlungsjahr verloren.