Unterstützungskasse - Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Unterstützungskasse der HanseMerkur

Unterstützungskasse

  • Unbegrenzte Steuerfreiheit bei Einzahlungsbeträgen
  • Absicherung der Arbeitskraft möglich
  • Sozialversicherungsfreiheit bis 3.216 Euro pro Jahr
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Von Anfang an fürs Alter planen

Die Entwicklung der gesetzlichen Rente macht eine zusätzliche Vorsorge fürs Alter unerlässlich. Dabei gibt es für eine betriebliche Altersvorsorge verschiedene Durchführungswege. Eine Möglichkeit ist die Unterstützungskasse. Da die Höhe der Beträge bei dieser Form der Altersvorsorge nicht begrenzt ist, ist sie auch für Führungskräfte und Gutverdiener eine ausgezeichnete Wahl. Der Arbeitgeber lagert die Vorsorgeleistungen an die Unterstützungskasse aus, die als rechtsfähige Versorgungseinrichtung die Altersversorgung durchführt. Handelt es sich um eine rückgedeckte Unterstützungskasse, sichert sich die Kasse selbst bei einem Versicherungsunternehmen wie der HanseMerkur ab. Die Einzahlungen während des Berufslebens erfolgen entweder durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer.

Der Ablauf bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse

Zunächst vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Umwandlung des Gehalts in Versorgungsleistungen und dokumentieren dies beispielsweise im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters. Der Unternehmer wird dann Mitglied einer Unterstützungskasse und führt Beiträge für die Mitarbeiter ab. Ob die Beiträge vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder beiden zusammen getragen werden, ist vom jeweiligen Unternehmen abhängig. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sich an den Vorsorgeleistungen zu beteiligen. Anschließend erteilt die Unterstützungskasse die Versorgungszusage an den Arbeitnehmer. Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse schließt die Kasse als Versicherungsnehmer  eine entsprechende Versicherung bei der HanseMerkur ab. Die fälligen Beiträge werden von der Unterstützungskasse übernommen. Im Rahmen einer Verpfändung gehen die Rechte aus der Rückdeckungsversicherung auf die Arbeitnehmer über.

Ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung besteht generell für Arbeitnehmer sowie GmbH-Geschäftsführer. Jeder Berechtigte kann einen Teil seines Gehalts oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln und so eine zusätzliche Altersvorsorge bilden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch auf Entgeltumwandlung zu entsprechen, wobei der Durchführungsweg von ihm bestimmt wird. Genaues regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.

Die Vorteile der Unterstützungskasse

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter langfristig an ihr Unternehmen binden wollen, profitieren von einer Unterstützungskasse. Die betriebliche Altersversorgung ist ein Pluspunkt für die Belegschaft und sorgt damit für eine zusätzliche Motivation. Haben Mitarbeiter die Wahl, für welches Unternehmen sie sich entscheiden, spielen natürlich auch zusätzliche Leistungen wie die Altersvorsorge eine wesentliche Rolle. Die Lohnnebenkosten sinken und der Verwaltungsaufwand ist gering, da die administrativen Aufgaben übernommen werden. Lediglich bei Einführung der Kasse ist mit einigem Verwaltungsaufwand zu rechnen. Da die Unterstützungskasse die Versorgungsleistung übernimmt, geht der Arbeitgeber kein Risiko ein. Gleichzeitig erfüllt der Arbeitgeber seine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. 

Für Arbeitnehmer ergeben sich durch die Unterstützungskasse steuerliche Vorteile. Außerdem zahlen Sie für Beiträge bis zu 3.216 Euro jährlich keine Sozialversicherungsbeiträge. Von dieser Regelung profitieren insbesondere Beschäftigte mit einem hohen Gehalt. Die Beiträge werden frei festgelegt, sodass gut verdienende Arbeitnehmer auf Wunsch höhere Beträge in ihre Altersvorsorge investieren können. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, einen zusätzlichen Versicherungsschutz wie z. B. eine Absicherung der Berufsunfähigkeit in den Vertrag einzuschließen und treffen damit eine ausgezeichnete Vorsorge.

Leistungen der Unterstützungskasse im Überblick

Vorteile für Arbeitnehmer
Steuerfreiheit der Beiträge ohne Begrenzung
 
Sozialversicherungsfreiheit bis 3.864 Euro im Jahr
Sozialversicherungsfreiheit bis 3.216 Euro im Jahr

Keine Sozialabgaben (wie z.B. Beiträge für die gesetzliche Arbeitslosen- oder Rentenversicherung) bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. In 2019 beträgt sie 80.400 Euro.

 
Doppelte Sicherung der Versorgungsleistungen durch Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSV) und Verpfändungsvereinbarung
 
Kombination mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung möglich
 
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Rechenbeispiel - Wie viel Steuern kann ich sparen?

Ohne EntgeltumwandlungMit Entgeltumwandlung
Bruttogehalt
6.000 EUR6.000 EUR
Einzahlung Entgeltumwandlung
 400 EUR
Abzugspflichtiges Bruttogehalt
6.000 EUR5.600 EUR
Steuern
682,00 EUR581,00 EUR
Sozialabgaben
1.197,49 EUR1.155,09 EUR
Nettogehalt
4.120,51 EUR3.863,91 EUR

Beispielrechnung für einen Angestellten mit einem Bruttogehalt von 6.000 Euro und einer Entgeltumwandlung von 400 Euro monatlich. Zugrunde gelegt wurden Steuerklasse I sowie Krankenkassenbeiträge mit Zusatzbeitragssatz von 2,5%. 

Das heißt, bei einer eigenen Sparleistung von 400 Euro pro Monat muss der Angestellte effektiv 256,60 Euro aufwenden.

Fragen und Antworten zur Unterstützungskasse

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