Unterstützungskasse - Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Unterstützungskasse der HanseMerkur

Unterstützungskasse

  • Unbegrenzte Steuerfreiheit bei Einzahlungsbeträgen
  • Absicherung der Arbeitskraft möglich
  • Sozialversicherungsfreiheit bis 3.216 Euro pro Jahr
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Von Anfang an fürs Alter planen

Die Entwicklung der gesetzlichen Rente macht eine zusätzliche Vorsorge fürs Alter unerlässlich. Dabei gibt es für eine betriebliche Altersvorsorge verschiedene Durchführungswege. Eine Möglichkeit ist die Unterstützungskasse. Da die Höhe der Beträge bei dieser Form der Altersvorsorge nicht begrenzt ist, ist sie auch für Führungskräfte und Gutverdiener eine ausgezeichnete Wahl. Der Arbeitgeber lagert die Vorsorgeleistungen an die Unterstützungskasse aus, die als rechtsfähige Versorgungseinrichtung die Altersversorgung durchführt. Handelt es sich um eine rückgedeckte Unterstützungskasse, sichert sich die Kasse selbst bei einem Versicherungsunternehmen wie der HanseMerkur ab. Die Einzahlungen während des Berufslebens erfolgen entweder durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer.

Der Ablauf bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse

Zunächst vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Umwandlung des Gehalts in Versorgungsleistungen und dokumentieren dies beispielsweise im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters. Der Unternehmer wird dann Mitglied einer Unterstützungskasse und führt Beiträge für die Mitarbeiter ab. Ob die Beiträge vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder beiden zusammen getragen werden, ist vom jeweiligen Unternehmen abhängig. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sich an den Vorsorgeleistungen zu beteiligen. Anschließend erteilt die Unterstützungskasse die Versorgungszusage an den Arbeitnehmer. Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse schließt die Kasse als Versicherungsnehmer  eine entsprechende Versicherung bei der HanseMerkur ab. Die fälligen Beiträge werden von der Unterstützungskasse übernommen. Im Rahmen einer Verpfändung gehen die Rechte aus der Rückdeckungsversicherung auf die Arbeitnehmer über.

Ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung besteht generell für Arbeitnehmer sowie GmbH-Geschäftsführer. Jeder Berechtigte kann einen Teil seines Gehalts oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln und so eine zusätzliche Altersvorsorge bilden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch auf Entgeltumwandlung zu entsprechen, wobei der Durchführungsweg von ihm bestimmt wird. Genaues regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.

Die Vorteile der Unterstützungskasse

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter langfristig an ihr Unternehmen binden wollen, profitieren von einer Unterstützungskasse. Die betriebliche Altersversorgung ist ein Pluspunkt für die Belegschaft und sorgt damit für eine zusätzliche Motivation. Haben Mitarbeiter die Wahl, für welches Unternehmen sie sich entscheiden, spielen natürlich auch zusätzliche Leistungen wie die Altersvorsorge eine wesentliche Rolle. Die Lohnnebenkosten sinken und der Verwaltungsaufwand ist gering, da die administrativen Aufgaben übernommen werden. Lediglich bei Einführung der Kasse ist mit einigem Verwaltungsaufwand zu rechnen. Da die Unterstützungskasse die Versorgungsleistung übernimmt, geht der Arbeitgeber kein Risiko ein. Gleichzeitig erfüllt der Arbeitgeber seine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. 

Für Arbeitnehmer ergeben sich durch die Unterstützungskasse steuerliche Vorteile. Außerdem zahlen Sie für Beiträge bis zu 3.216 Euro jährlich keine Sozialversicherungsbeiträge. Von dieser Regelung profitieren insbesondere Beschäftigte mit einem hohen Gehalt. Die Beiträge werden frei festgelegt, sodass gut verdienende Arbeitnehmer auf Wunsch höhere Beträge in ihre Altersvorsorge investieren können. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, einen zusätzlichen Versicherungsschutz wie z. B. eine Absicherung der Berufsunfähigkeit in den Vertrag einzuschließen und treffen damit eine ausgezeichnete Vorsorge.

Leistungen der Unterstützungskasse im Überblick

Vorteile für Arbeitnehmer
Steuerfreiheit der Beiträge ohne Begrenzung
 
Sozialversicherungsfreiheit bis 3.864 Euro im Jahr
Sozialversicherungsfreiheit bis 3.216 Euro im Jahr

Keine Sozialabgaben (wie z.B. Beiträge für die gesetzliche Arbeitslosen- oder Rentenversicherung) bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. In 2019 beträgt sie 80.400 Euro.

 
Doppelte Sicherung der Versorgungsleistungen durch Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSV) und Verpfändungsvereinbarung
 
Kombination mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung möglich
 
Mitarbeitermotivation – Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen
 
Bilanzneutralität (keine Bilanzierung beim Arbeitgeber-Trägerunternehmen der Unterstützungskasse)
 
Versicherungsbeiträge sind Betriebsausgaben und mindern dadurch die steuerliche Belastung des Arbeitgebers
 
Der Arbeitgeber trägt keine betriebsfremden Risiken (Versorgungsleistungen erbringt die Unterstützungskasse)
 
Verlagerung von Verwaltungsaufwand auf die Unterstützungskasse
 
Reduzierung der Lohnnebenkosten – Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
 
Kombination mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung möglich
 
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Rechenbeispiel - Wie viel Steuern kann ich sparen?

Ohne EntgeltumwandlungMit Entgeltumwandlung
Bruttogehalt
6.000 EUR6.000 EUR
Einzahlung Entgeltumwandlung
 400 EUR
Abzugspflichtiges Bruttogehalt
6.000 EUR5.600 EUR
Steuern
682,00 EUR581,00 EUR
Sozialabgaben
1.197,49 EUR1.155,09 EUR
Nettogehalt
4.120,51 EUR3.863,91 EUR

Beispielrechnung für einen Angestellten mit einem Bruttogehalt von 6.000 Euro und einer Entgeltumwandlung von 400 Euro monatlich. Zugrunde gelegt wurden Steuerklasse I sowie Krankenkassenbeiträge mit Zusatzbeitragssatz von 2,5%. 

Das heißt, bei einer eigenen Sparleistung von 400 Euro pro Monat muss der Angestellte effektiv 256,60 Euro aufwenden.

Fragen und Antworten zur Unterstützungskasse

Was sind Unterstützungskassen?

Verschiedene Wege der betrieblichen Altersversorgung

Unterstützungskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Sie dienen dem Arbeitgeber zur Finanzierung und Erfüllung seiner Versorgungszusage an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist also Vertragspartner. Die Unterstützungskassen selbst sichern sich bei einem Versicherungsunternehmen wie der HanseMerkur ab. Es handelt sich dann um eine sogenannte rückgedeckte Unterstützungskasse.

Warum ist die Unterstützungskasse wichtig?

Private Vorsorge wird immer wichtiger

Es steht fest, dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, um die Altersvorsorge vollständig zu finanzieren. Einer immer älter werdenden Bevölkerung stehen geburtenschwache jüngere Jahrgänge gegenüber. Die demografische Entwicklung sorgt für steigende Rentenbeiträge und ein sinkendes Rentenniveau. Wer seinen Lebensstandard auch im Alter sichern will, muss daher dringend in eine private Vorsorge investieren. Die Unterstützungskasse ist ein idealer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung und schützt vor Altersarmut. Sie ermöglicht jedem Mitarbeiter eine individuelle und sichere Vorsorgeplanung fürs Alter.

Können zusätzliche Leistungen abgesichert werden?

Einschluss weiterer Leistungen möglich

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge können Sie das Risiko des Todesfalls oder einer Berufsunfähigkeit zusätzlich absichern. Sie treffen also eine ausgezeichnete Vorsorge für Ihre Angehörigen, ohne eine weitere Versicherung abschließen zu müssen. Das Gesetz zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge sieht vor, dass die genannten Leistungen von der Unterstützungskasse mit angeboten werden müssen. Zudem können Sie die auf Wunsch mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung kombinieren und eine individuelle und auf Ihre Situation zugeschnittene Vorsorge treffen.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Nur eingeschränkte Übertragungsmöglichkeiten

Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, ist eine private Weiterführung des Vertrages nicht möglich. Unter Umständen ist eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber möglich, diese Option sollte im Einzelfall überprüft werden. Hat der neue Arbeitgeber einen Vertrag bei der gleichen Unterstützungskasse abgeschlossen, kann die Übertragung erfolgen. Beiträge, die der Beschäftigte im Rahmen der Entgeltumwandlung in den Vertrag eingezahlt hat, ruhen solange, bis sie bei Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden können. Beiträge, die vom Arbeitgeber eingezahlt wurden, werden frühestens nach einer Einzahlungszeit von 3 Jahren unverfallbar. Der Mitarbeiter muss in diesem Fall das 21. Lebensjahr erreicht haben.

Was passiert bei einer Insolvenz des Arbeitgebers?

Die eingezahlten Beträge sind sicher

Grundsätzlich ist die Absicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) sichergestellt. Ausnahme: Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer. In diesem Fall erfolgt die Absicherung über die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung. Das Geld aus der Rückdeckungsversicherung wird treuhänderisch vom Insolvenzverwalter verwaltet.

Was passiert bei längerer Krankheit des Arbeitnehmers?

Keine Weiterzahlung bei Krankheit

Erhält der Beschäftigte bei einer längeren Krankheit keinen Lohn mehr, gehen keine Zahlungen mehr bei der Unterstützungskasse ein. Der Vertrag wird in diesem Fall von Leistungen freigestellt und ruht. Unter Umständen ist eine Weiterzahlung der Beiträge durch den Arbeitgeber möglich, der Arbeitnehmer erstattet in diesem Fall die überwiesenen Beitragsleistungen. Alternativ zahlt der Arbeitgeber die Leistungen wie vereinbart weiter und erhält diese von seinem Arbeitnehmer zurück.

Ist die Rente steuerpflichtig?

Prinzip der nachgelagerten Besteuerung

Die Renten, die Sie aus der Unterstützungskasse erhalten, werden steuerlich wie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit behandelt und sind damit steuerpflichtig. Während der aktiven Phase der Beitragszahlung genießen Sie jedoch Steuervorteile. Im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung werden die Abgaben bei Auszahlung des Kapitals fällig. Da im Rentenalter von einer sinkenden Steuerlast für den Einzelnen auszugehen ist, ist diese Regelung vorteilhaft für den Steuerpflichtigen.

Ist eine Anpassung der Sparbeiträge möglich?

Gleichbleibende Beiträge

Grundsätzlich entscheiden Sie sich für die gesamte Laufzeit für einen bestimmten Sparbeitrag. Eine Reduzierung Ihrer Sparleistung ist nur einmalig möglich, daher sollten Sie vorher genau kalkulieren, welche Summe Sie für Ihre betriebliche Altersversorgung aufwenden wollen. Im Rahmen einer Beitrags- oder Leistungsdynamik ist es möglich, die späteren Leistungen an das aktuelle Rentenniveau anzupassen.

Welche Steuervorteile habe ich?

Steuervorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Durch die Entgeltumwandlung profitieren Sie von geringeren Steuern, da das abzugspflichtige Bruttogehalt sinkt. Das heißt, der Betrag, den Sie für Ihre Altersvorsorge in die Unterstützungskasse einzahlen, unterliegt nicht der Steuerpflicht. Dabei ist es Ihnen freigestellt, welchen Teil Ihres Gehalts Sie im Rahmen der Entgeltumwandlung für Ihre betriebliche Altersversorgung nutzen. Auch Arbeitgeber profitieren, denn die Beiträge, die sie für Ihre Mitarbeiter in den Vorsorgevertrag einzahlen, werden als Betriebsausgaben geltend gemacht.

Ist die Kündigung der Unterstützungskasse möglich?

Keine Kündigung möglich

Sie können Ihren Vertrag mit der Unterstützungskasse nicht kündigen. Sollten Sie keine Beiträge mehr für Ihre Altersvorsorge aufwenden wollen, ist es möglich, den Vertrag ruhen zu lassen. Zum Zeitpunkt des Renteneintritts erhalten Sie dann die Rente oder das Kapital, das sich aus den bisher eingezahlten Beträgen ergibt.

Wann werden die Leistungen fällig?

Leistungsbezug mit Beginn der Altersrente

Frühestens mit dem Beginn der Altersrente erhalten Sie Leistungen aus der Unterstützungskasse. Spätestens mit dem 67. Lebensjahr profitieren Sie von den Rentenzahlungen. Sie entscheiden, ob der Betrag in Form einer monatlichen Rente oder als Einmalzahlung ausgezahlt wird.

Fazit: Die Unterstützungskasse ist eine ausgezeichnete Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge. Gerade Gutverdiener profitieren von den Möglichkeiten, die Beiträge zur Altersvorsorge individuell zu gestalten. Die Steuervorteile während der Einzahlungsphase machen die Vorsorgemöglichkeit attraktiv. Besonders gut geeignet ist die rückgedeckte Unterstützungskasse für Arbeitnehmer, die lange bei einem Unternehmen beschäftigt sind und keinen Wechsel planen. Bei einem häufigen Wechsel des Arbeitsplatzes bietet die Unterstützungskasse einige Nachteile und ist nur bedingt geeignet. Für Branchen mit einer hohen Fluktuation der Mitarbeiter, wie beispielsweise der Hotelbranche, ist diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nicht empfehlenswert.

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