Selbstständiger, 20 Jahre, Tarif „Start Fit“: KVS3 + PVN, 1.000 Euro Selbstbeteiligung 201,32 Euro Eigenanteil PKV, 1.019,48 Euro Eigenanteil GKV, kinderlos, Gesamtersparnis: bis zu 81 %
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) garantiert. Darin liegt einer der größten Vorteile: Auch wenn es in der gesetzlichen Versicherung zu Kürzungen kommt, profitieren Sie als Privatversicherter weiterhin von dem Leistungsniveau, für das Sie sich bei Vertragsabschluss entschieden haben. Bei der HanseMerkur haben Sie die Möglichkeit, Leistungen ganz nach Ihren Bedürfnissen aus einem großen Produktportfolio zusammenzustellen. Hier entscheiden Sie, was Ihnen wichtig ist.
Im Test des Magazins Wirtschaftswoche belegt die Krankenvollversicherung der HanseMerkur Platz 1 von 800 Tarifen. Und auch im Test der €uro (Ausgabe 10/2023) sowie Handelsblatt (Ratingagentur Franke und Bornberg 15.05.2024) erhält die Private Krankenversicherung der HanseMerkur die Gesamtwertung SEHR GUT für Angestellte (AZP, EGO2, PS3, PSV, PVN) sowie die Auszeichnung BESTE Private Krankenversicherung für Selbstständige (Selbstbeteiligung bis zu 1.000 €, KVT1000, PSV, PVN).
*Gilt für die meisten TarifeBei der Gesundheit möchten die wenigsten Menschen Kompromisse machen, denn schließlich ist sie das wichtigste Gut. Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Ihnen daher viele Vorteile und Leistungen, mit denen Sie eine optimale Versorgung erhalten:
Tipp: Die HanseMerkur bietet weitere kostenlose Serviceleistungen an, darunter u. a. Adressen von Ärzten, reisemedizinische Informationen oder ärztliche Zweitmeinungen. Ebenso gehören individuelle Betreuungsprogramme zur Gesundheitsvorsorge oder bei Erkrankungen wie Diabetes oder Asthma dazu. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Gesundheitsportal.
Während Sie bei der privaten Krankenversicherung Ihre eigenen Wünsche als Maßstab anlegen können, ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Lösung für alle. Sie basiert auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich daher nicht nach dem Alter. Die Beiträge sind also einkommensabhängig.
Wenn ein Krankheitsfall eintritt, haben alle Versicherten den gleichen Leistungsanspruch, unabhängig davon, wie hoch die gezahlten Beiträge waren. Damit alle Menschen versorgt werden können, sind die Leistungen der gesetzlichen Versicherung teilweise eingeschränkt. Außerdem kann es passieren, dass der Leistungsumfang gekürzt wird, obwohl Sie nach wie vor den gleichen Beitrag zahlen.
Die Beiträge richten sich in der privaten Krankenversicherung nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen, sondern nach dem gewählten Leistungsstandard.
Mit der Krankenvollversicherung der HanseMerkur genießen Sie einkommensunabhängige Beiträge und garantierte Leistungen, welche über die der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Eine Übersicht der unterschiedlichen Leistungsarten finden Sie im Vergleich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.
Je nach Berufsgruppe oder Einkommen
Wer freiberuflich oder selbstständig tätig ist, hat in seiner Sozialversicherung ein Wahlrecht, welches sich auch auf die Krankenversicherung erstreckt. Dies gilt ebenfalls für Existenzgründer. Ebenso haben Beamte, Beamtenanwärter oder Referendare unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
Wer sich als Student für eine private Krankenvollversicherung entscheidet, muss sich innerhalb der ersten 3 Monate des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Wahl gilt unwiderruflich bis zum Ende des Studiums.
Bei Angestellten hängt die Wahlmöglichkeit der Krankenversicherung von der Höhe des Einkommens ab. Liegt das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, entfällt die Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer können sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden, sofern sie mit ihrem Bruttoeinkommen mindestens ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Im Jahr 2021 gilt hierfür ein Bruttojahresverdienst von über 64.350 Euro. Fällt der Arbeitnehmer mit dem Jahreseinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, gilt wieder die gesetzliche Versicherungspflicht.
Leistungsstandard, Alter und Gesundheit
Auch in der privaten Krankenversicherung sind Sie Teil einer Gemeinschaft. Das heißt, dass die Beiträge aller Versicherten die Kosten der Gemeinschaft in einer Tarifklasse decken. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie keine höheren Beiträge zahlen, auch wenn Sie höhere Leistungen in Anspruch nehmen. Damit die Leistungen auch in Zukunft garantiert sein können, werden bei der Beitragsermittlung unter anderem Erkenntnisse aus statistischen Erfahrungswerten zu Hilfe genommen. Daher sind für die Beitragshöhe zum Beispiel das Alter bei Versicherungsbeginn oder auch der Gesundheitszustand ausschlaggebend. Außerdem werden die allgemeinen Kosten der medizinischen Versorgung zugrunde gelegt.
Mit der Wahl des Leistungsstandards beeinflussen Sie selbst die Höhe der Beiträge. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beiträge niedriger zu halten, wenn Sie auf bestimmte Leistungen keinen Wert legen. Außerdem können Sie einen Selbstbehalt vereinbaren. Bei einer Arztrechnung übernehmen Sie dann selbst die festgelegte Beteiligung, den Rest übernimmt die HanseMerkur. Ihr Monatsbeitrag zur PKV ist dann umso günstiger, je höher der Selbstbehalt ist.
Tarifauswahl und Antragstellung
Wenn Sie die Bedingungen für einen Wechsel in die private Versicherung erfüllen, dann sollten Sie im nächsten Schritt die einzelnen Tarife sichten. Vor dem Wechsel empfiehlt es sich, dass Sie sich genau mit den Optionen auseinandersetzen, damit die neue Krankenversicherung Ihren Wünschen entspricht. Überlegen Sie, was für Sie persönlich wichtig ist, damit die entsprechenden Leistungen ausgewählt werden können.
Sobald Sie den passenden Tarif für sich gefunden haben, folgt die Antragstellung und die damit einhergehende Gesundheitsprüfung. Wenn die HanseMerkur Ihnen die Aufnahme bestätigt hat, können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung kündigen.
Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Zur Kündigung reicht ein Schreiben, welches Sie am besten per Einschreiben an den bisherigen Versicherer senden.
Ein Sonderkündigungsrecht, steht Ihnen zu, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt oder diesen erhöht. In diesem Fall können Sie nach Erhalt des Anpassungsschreibens die Mitgliedschaft kündigen. Werden Leistungen gekürzt, kann daraus allerdings kein Sonderkündigungsrecht abgeleitet werden.
Wenn Sie von einer anderen privaten Krankenversicherung zur HanseMerkur wechseln möchten, müssen Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bei Ihrem bisherigen Anbieter beachten. Hier gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung.
Vorherige, ununterbrochene Versicherungszeit wird angerechnet
Bei privaten Krankenversicherungen gibt es die sogenannten Wartezeiten. In dieser Zeit sind Sie schon Mitglied in der Krankenversicherung, haben jedoch eine Wartezeit, bis bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden können. Wenn Sie vorher lückenlos gesetzlich oder privat krankenversichert waren, wird Ihnen diese ununterbrochene Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet. Wartezeiten haben für Sie daher eine hohe Bedeutsamkeit, wenn Sie vorher nicht lückenlos in Deutschland krankenversichert waren, weil Sie beispielsweise aus dem Ausland zurückkehren.
Bei Unfällen oder allgemeinen Infektionskrankheiten, wie beispielsweise Masern oder Windpocken, entfällt die Wartezeit. Ansonsten beträgt die Wartezeit grundsätzlich 3 Monate. Bei Zahngesundheit gibt es in der Regel Wartezeiten von bis zu 8 Monaten, wobei manche Tarife niedrigere Fristen von 6 Monaten haben. Die genauen Zeiten können Sie in den Versicherungsbedingungen einsehen.
Angestellte beachten Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze
Im Rahmen der Sozialversicherung gibt es festgelegte Einkommensgrenzen. Jedes Jahr werden die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen von der Bundesregierung festgelegt.
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, entscheidet darüber, ab wann sich ein angestellter Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern darf. Erst wenn die Grenze für mindestens ein Jahr überschritten wurde, gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr. In die Einkommensermittlung fließen alle Monatsgehälter des Versicherten sowie bestimmte Zuschläge, Weihnachts- oder Urlaubsgeld ein. Aus dem so ermittelten Bruttoeinkommen ergibt sich ein Arbeitsentgelt unter oder über der Versicherungspflichtgrenze.
Ab wann ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich? Die Versicherungspflichtgrenze (69.300 Euro im Jahr 2024) gilt nur für angestellte Arbeitnehmer. Für Freiberufler oder Selbstständige hat diese Grenze keine Bedeutung. Zu beachten ist außerdem, dass es in Deutschland eine Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung gibt – ganz ohne geht es also in keinem Fall.
Die Beitragsbemessungsgrenze (62.100 Euro im Jahr 2024) ist für angestellte Arbeitnehmer relevant, die sich zwar privat krankenversichern können, sich aber für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Die Beiträge zur Sozialversicherung entsprechen grundsätzlich einem festgelegten Prozentsatz, der auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben wird. Das Einkommen, welches darüber liegt, bleibt in den Beiträgen unberücksichtigt.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden zwar nicht auf Basis des Einkommens berechnet, der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung jedoch schon. Als Zuschuss zahlt der Arbeitgeber maximal die Hälfte des theoretischen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Gedeckelt wird dieser Zuschuss durch den Höchstsatz, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt.
Keine Kompromisse nötig
Das körperliche und geistige Wohlbefinden hat einen sehr hohen Stellenwert. Um die eigene Gesundheit so lange wie möglich zu erhalten, möchten die wenigsten von uns bei der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung Kompromisse machen.
Die PKV bietet umfangreiche Leistungen und Vorteile, so dass eine optimale Versorgung erfolgen kann:
Individuelle Leistungen für jedes Familienmitglied möglich
Eine Familienversicherung ist in der privaten Krankenvollversicherung nicht enthalten. Jeder, der privat versichert ist, muss einen eigenen Beitrag zahlen. So ist es möglich, dass jedes Familienmitglied einen Versicherungsschutz wählt, der ganz individuell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Für Kinder werden keine Alterungsrückstellungen gebildet, so dass die Beiträge für leistungsstarke Tarife vergleichsweise günstig sind. Der Arbeitgeber zahlt auch für privat versicherte Kinder seiner Angestellten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent des Beitrages – bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.
Aufnahme eines Neugeborenen in die PKV der Eltern
Eine Kindernachversicherung bezeichnet die Aufnahme eines Neugeborenen in einen bereits bestehenden Krankenversicherungsvertrag eines Elternteils. Das Neugeborene erhält den Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten, wenn ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer privat krankenversichert ist und die Anmeldung des Neugeborenen zur Aufnahme in die PKV innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgt. Zusätzlich darf der Versicherungsschutz für das Kind nicht höher oder umfassender sein als der eines versicherten Elternteils. Ein Vorteil der Kindernachversicherung ist, dass die Beiträge in der PKV für Neugeborene besonders günstig sind und es in diesem Fall auch keine Gesundheitsprüfung gibt.
Vorteil für alle, die selten zum Arzt gehen
In der privaten Krankenversicherung profitieren Sie davon, wenn Sie selten krank sind. Die HanseMerkur legt jedes Jahr einen Betrag fest, der an alle privat Versicherte zurückgezahlt wird, wenn im vergangenen Kalenderjahr keine Leistungen für zahnärztliche oder ambulante Behandlungen in Anspruch genommen wurden. Aktuell gilt die folgende Regelung:
Eine Beitragsrückerstattung gibt es auch in den Tarifen für Kinder und Jugendliche. Hier sind es 50 % der angegebenen Beträge.
Alterungsrückstellungen sorgen dafür, dass der Beitrag im Alter bezahlbar ist
Ein Teil der gezahlten Prämien zur privaten Krankenvollversicherung fließt in eine Alterungsrückstellung. Daher sind die Beiträge zur PKV heute etwas höher, als es tatsächlich notwendig wäre. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Versorgungskosten und den bezahlten Beiträgen wird von den privaten Versicherern verzinslich angelegt und dafür genutzt, im Alter die Beiträge niedrig zu halten.
Leistungen der GKV auf Privatpatienten-Niveau erhöhen
Wenn Sie die gesetzliche Versicherung nicht verlassen können oder möchten, haben Sie dennoch die Möglichkeit, Ihren persönlichen Krankenschutz auf das Niveau von Privatpatienten zu heben. Verschiedene private Zusatzversicherungen sorgen dafür, dass Sie bei einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen beanspruchen können, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten.