Private Haftpflichtversicherung 2

Haftpflichtversicherung

Die Private Haftpflichtversicherung der HanseMerkur garantiert Ihnen Top Preis-Leistungen!

Schützen Sie sich und Ihr Privat­ver­mögen

  • Schutz bei Personen-, Sach-, und Vermögensschäden
  • Bis 50 Mio. Euro Deckungssumme
  • Bis zu 35 % Rabatt möglich
Online abschließen
Schon ab
3,78 EUR
im Monat

Monatsbeitrag für das Beispiel Single, 3 Jahre Laufzeit, 15 Mio. EUR Deckungssumme, ohne Selbstbeteiligung

Schützen Sie sich und Ihr Privatvermögen mit einer Haftpflichtversicherung

Bei einem Missgeschick für Sie da - die private Haftpflichtversicherung

M & M Rating Privathaftpflicht

Warum ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig? Jeder, der bei einem anderen einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Dies betrifft sowohl kleine Schäden, wenn beispielsweise beim Spielen versehentlich die Fensterscheibe beim Nachbarn zerstört wird. Als auch größere Schäden, wenn Personen verletzt werden oder ums Leben kommen. Dabei gilt: Verursacher eines Schadens haften in unbegrenzter Höhe und im schlimmsten Fall ein Leben lang.

Die HanseMerkur weiß: Ein Missgeschick kann jedem einmal passieren. Damit die Folgen nicht gleich Ihren finanziellen Ruin bedeuten, ist eine private Haftpflichtversicherung für Sie unerlässlich. Zudem reguliert die Privathaftpflicht nicht nur den Schaden, sondern prüft auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Dafür wurde die Privathaftpflichtversicherung der HanseMerkur in Tests mehrfach mit Bestnote ausgezeichnet.

Die Vorteile der privaten Haftpflichtversicherung der HanseMerkur

  • Deckungssumme zwischen 15 Millionen und 50 Millionen Euro für Sach-, Personen und Vermögensschäden
  • Privathaftpflicht-Schutz für die gesamte Familie möglich
  • Neuwertentschädigung
  • Forderungsausfall
  • Schutz bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
  • Abhängig vom Tarif Versicherungsschutz auch bei Freundschaftsdiensten, Umzügen und anderen Gefälligkeitshandlungen
  • Bauherrenhaftpflicht enthalten
  • Schlüsselverlust
  • Schutz für nicht deliktfähige Personen
  • Weltweiter Schutz mit der Privathaftpflicht der HanseMerkur

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung im Vergleich

Premium
Bestseller
Exklusiv
Top
Günstige Basis-AbdeckungErweiterte AbsicherungUmfassende Absicherung
Deckungssummen wählbar
Deckungssumme wählbar

Die Deckungssumme gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und kann nach individuellem Bedarf auf 10 Mio. EUR, 15 Mio, EUR, 30 Mio. EUR oder 50 Mio. EUR festgelegt werden. Bei Deckungssummen in Höhe von 15 Mio., 30 Mio. und 50 Mio. EUR ist die Höchstersatzleistung auf 12 Mio. EUR je geschädigte Person begrenzt.

Bis 50 Mio. EURBis 50 Mio. EURBis 50 Mio. EUR
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung an jedem Sachschaden. Sie können selbst entscheiden, ob sie keine Selbstbeteiligung wünschen oder eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro oder 300 Euro.

optionaloptionaloptional
Gefälligkeits­handlungen
Gefälligkeitshandlungen

In Exklusiv und Top sind Schäden beim Umzug oder Hüten eines fremden Hauses mitversichert. Bei Umzugsschäden fällt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro an.

25.000 EUR100.000 EUR150.000 EUR
Nicht deliktfähige Kinder und Erwachsene
a) Sach- und Vermögensschäden
b) Personenschäden
Nicht deliktfähige Kinder und Erwachsene a) Sach- und Vermögensschäden b) Personenschäden

Kinder bis 7 Jahre (im Straßenverkehr bis 10 Jahre) sind nicht für ihr Handeln verantwortlich. Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr sind nur beschränkt deliktfähig, d.h. sie sind nur dann für eine schädigende Handlung verantwortlich, wenn sie bei der Vornahme der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten. Auch Erwachsene können, bedingt durch Krankheiten, ihre Deliktfähigkeit verlieren, z.B. infolge fortschreitender Demenz oder anderen psychischen Krankheiten.

a) 50.000 EUR
b) 1 Mio. EUR
a) 100.000 EUR
b) Deckungssumme
a) 200.000 EUR
b) Deckungssumme
Weltweiter Schutz
Forderungs­ausfall­deckung
Forderungsausfalldeckung

Forderungsausfalldeckung inkl. Tiere und Tierhüter / Halter bis zur Deckungssumme. In der Leistungsvariante Top gibt es keine Mindestschadenhöhe. In der Leistungsvariante Premium gilt eine Mindestschadenhöhe von 450 Euro, im Exklusiv 250 Euro.

Mitversicherung von Angehörigen, auch im Alten- oder Pflegeheim
Mitversicherung von Angehörigen, auch im Alten- oder Pflegeheim

Als Angehörige zählen Eltern, Schwiegereltern und Großeltern. Die Mitversicherung besteht auch bei pflegebedürftigen Angehörigen in einem Alten- und/oder Pflegeheim. In der Leistungsvariante Top sind auch in häuslicher Gemeinschaft lebende Geschwister und Enkelkinder mitversichert.

Preis­bei­spiel pro Monat, Singles
Monatsbeitrag für Singles ab

Monatsbeitrag für das Beispiel Single, 3 Jahre Laufzeit, 15 Mio. EUR Deckungssumme, ohne Selbstbeteiligung

3,78 EUR6,77 EUR7,56 EUR
Preis­bei­spiel pro Monat, Fami­lien
Monatsbeitrag für Familien ab

Monatsbeitrag für das Beispiel Familie, 3 Jahre Laufzeit, 15 Mio. EUR Deckungssumme, 300 € Selbstbeteiligung

4,86 EUR6,41 EUR7,14 EUR
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Haus- und Kleintiere 
Haus- und Kleintiere

Versichert sind zahme Haustiere wie z. B. Singvögel, Papageien, Hamster, Katzen, Bienen und gezähmte Kleintiere. Ebenfalls mitversichert sind privat erlaubte und artgerecht in der Wohnung gehaltene wilde, auch giftige Kleintiere wie z. B. Schlangen, Spinnen, Frösche und Reptilien. Nicht versichert sind Hunde, Rinder, Pferde oder sonstige Reit- und Zugtiere.

Hüten fremder Hunde und Pferde 
Hüten fremder Hunde und Pferde

Das Hüten fremder Hunde und Pferde ist in allen Tarifoptionen abgesichert, sofern dies nicht gewerbsmäßig ausgeübt wird.

Ehrenamtliche Tätigkeit
Ehrenamtliche Tätigkeit

Versichert bei ehrenamtlichen Tätigkeiten/ Vereinstätigkeit (keine Vorstandsmitglieder)/ Freiwilligenarbeit.

Tätigkeit als Tagesmutter
Tätigkeit als Tagesmutter

Versichert als Tagesmutter /-Vater, Babysitter (auch gewerblich) bis 8 Kinder im eigenen Haushalt. In den Leistungsvarianten Exklusiv du Top zählt der Versicherungsschutz auch außerhalb des eigenen Haushalts.

Schlüsselverlust
Schlüsselverlust

Versicherungsschutz für fremde und eigene private Schlüssel. Für berufliche Schlüssel gilt eine maximal Versicherungssumme von 50.000 Euro (Leistungsvariante Exklusiv) bzw. 100.000 Euro (Leistungsvariante Top). Als Schlüssel gelten ebenfalls Funkschlüssel, Transponder und Codekarten, inkl. Schlüssel für fremde Möbel, Schränke, Tresore und privater Kfz-Schlüssel.

30.000 EUR100.000 EUR150.000 EUR
Sachschäden am Arbeitsplatz
Sachschäden am Arbeitsplatz

Sachschäden gegenüber Arbeitgebern in der Leistungsvariante Top auch gegenüber Kollegen sind versichert.

5.000 EUR10.000 EUR
Teilnahme an fachpraktischem Unterricht, Betriebspraktika etc.
10.000 EURDeckungssummeDeckungssumme
Internetnutzung weltweit bis
Internetnutzung weltweit bis

Elektronische Daten im privaten Bereich, z. B. bei Schäden durch versehentliches Weiterleiten eines Virus im Rahmen einer E-Mail. Innerhalb Europas sind die Schäden in den Varianten Exklusiv und Top bis zur Deckungssumme abgesichert, im Premium bis 100.000 EUR.

1 Mio. EUR5 Mio. EUR
Allmählichkeits­schäden 
Allmählichkeits­schäden

Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch allmähliche Einwirken von Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen (Rauch, Ruß und Staub) entstehen. Das bedeutet, dass die Schadensursache allmählich eingewirkt haben muss. Ein allmählicher Schadenseintritt ist dagegen nicht entscheidend (dieser kann auch plötzlich sein), denn der Entwicklungsprozess läuft oft im Verborgenen ab, bis der Schaden sichtbar wird.

Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraft­anlagen
Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraft­anlagen

Betreiber einer Photovoltaikanlage auf einer mitversicherten Immobilie oder einer Anlage der regenerativen Energieversorgung oder einer sonstigen Wärmepumpenanlage. In den Leistungsvarianten Exklusiv und Top gilt der Versicherungsschutz inklusive der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netzwerk. Schäden durch Wind- und Wasserkraftanlagen sind ebenfalls versichert.

Inhaber und Vermieter von Immobilien und Gärten
Inhaber und Vermieter von Immobilien und Gärten

Versicherungsschutz für Inhaber und Vermieter von Wohnungen, Wochenend-/ Ferienhäusern, sowie Einfamilienhäusern und dazugehörigen Garagen und Stellplätzen. Inhaber eines Gartens, Kleingartens/ Schrebergartens (inklusive Gartenlaube) sind ebenfalls versichert.

Mietsachschäden an Gebäuden, Räumen, Grundstücken bis
1 Mio. EUR3 Mio. EURDeckungssumme
Sachschäden an gemieteter Einrichtung
Sachschäden an gemieteter Einrichtung

Versichert sind Mietsachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen (z. B. Gardinen, Geschirr) und am Inventar von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen/ -häusern, Schiffskabinen und Schlafwagen. Als Mieter einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses oder eines gepachteten Schrebergartens sind Sie weltweit versichert. Bei Mietsachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen ist eine Selbstbeteiligung von 100 Euro erforderlich.

10.000 EUR30.000 EUR100.000 EUR
Bauherren­haftpflicht mit einer Bausumme bis
200.000 EUR300.000 EURunbegrenzt
Beschädigung und Verlust fremder Sachen
Beschädigung und Verlust fremder Sachen

Beschädigung oder Verlust von fremden Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen wurden. Es fällt eine Selbstbeteiligung von 100 Euro an.

5.000 EUR15.000 EUR50.000 EUR
Neuwertent­schädigung bis
Neuwertent­schädigung bis

Entschädigung in Höhe des Neuwertes (bis max. 3.000 Euro) statt in Höhe des Zeitwertes, auf Wunsch des Versicherungsnehmers. Ausgenommen sind Brillen, Ferngläser, Film- und Fotoapparate und Elektronikgeräte.

3.000 EUR
Fahrräder inkl. Schäden aus Sporttätigkeiten
Fahrräder inkl. Schäden aus Sporttätigkeiten

Neben Sporttätigkeiten sind Radrennen ebenfalls versichert. Fahrräder, auch Pedelecs (bis 25 km/h), Elektrofahrräder, E-Bikes, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen sind bei der HanseMerkur versichert.

Wassersport­fahrzeuge
Wassersport­fahrzeuge

Eigene und fremde Ruder- und Paddelboote, Surfbretter. Fremde Segelboote und Motorboote.

Kite-Sportgeräte (Drachen, Boards, Strand-, Eissegler)
Nicht versicherungs­pflichtige Kfz
Nicht versicherungs­pflichtige Kfz

Nicht zulassungspflichtige oder versicherungspflichtige Kfz und Anhänger.

Flugmodelle mit Motor (z. B. Drohnen) bis
Flugmodelle mit Motor (z. B. Drohnen) bis

Versicherungspflichtige Flugmodelle (auch Drohnen) mit Motor und Treibsätzen.

200 g500 g1.500 g
Flugmodelle ohne Motor
Flugmodelle ohne Motor

Flugmodelle bis 5 kg, die ohne Motor oder Treibsätze angetrieben werden und nicht der Versicherungspflicht unterliegen (z. B. Drachen, Ballone)

Mietwagen im Ausland („Mallorca-Police“)
Flugmodelle ohne Motor

Flugmodelle bis 5 kg, die ohne Motor oder Treibsätze angetrieben werden und nicht der Versicherungspflicht unterliegen (z. B. Drachen, Ballone)

Beschädigung fremder Kfz beim Be- und Entladen
Mietwagen im Ausland („Mallorca-Police“)

Im europäischem Ausland gemietete Kfz

5.000 EUR

Private Haftpflichtversicherung und Rabatte

Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung bei der HanseMerkur abschließen, können Sie sich verschiedene Rabattmöglichkeiten sichern. Bis zu 20 % Beitragsnachlass sind möglich:

  • 5 % Rabatt bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren
  • 10 % Rabatt ab 55 Jahren
  • 10 % Rabatt bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Sachschaden
  • 20 % Rabatt bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro je Sachschaden
  • 5 % Rabatt bei jährlicher Zahlweise bzw. 3 % Rabatt bei halbjährlicher Zahlweise

Welche Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab?

In Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Aus diesem Grund zählt die Privathaftpflicht zu den wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt und bietet umfassenden Schutz vor finanziellen Folgen durch:

Sachschäden
Zum Beispiel: Beschädigung, Vernichtung oder Zerstörung von Sachen Dritter

Personenschäden
Zum Beispiel: Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen

Vermögensschäden
als Folge eines Personen- oder Sachschadens zum Beispiel Verdienstausfall

Abwehr unberechtigter Ansprüche
 

eKomi - letzte Kundenbewertungen:

vor 1 Tag

Zunächst glaubte ich, mit VISA zahlen zu müssen

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Buchungsprozess war einfach. Ich wurde Schritt für Schritt geleitet...

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Schnell, komfortabel, zuverlässig

Ekomi-Siegel silver
4.7 / 5
772 Rezensionen

Echte Bewertungen von Kunden für Kunden:

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über eKomi

Fragen und Antworten zur privaten Haftpflichtversicherung

Wer kann in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert werden?

Single, Familien und eheähnliche Gemeinschaften

Sie möchten eine private Haftpflichtversicherung abschließen? Wenn Sie sich als alleinlebende Person ohne Kinder versichern möchten, entscheiden Sie sich für unsere Single-Tarifvariante. Heiraten Sie, gehen Sie eine eingetragene Lebensgemeinschaft ein oder nehmen Sie eine Person in Ihren Haushalt auf, so können Sie Ihren Vertrag auf eine Familienhaftpflicht umstellen lassen.

Neben dem Versicherungsnehmer sind im Privathaftpflicht-Single-Tarif auch folgende Personen unabhängig von der Leistungsauswahl PremiumExklusiv und Top mitversichert:

  • Personen, die vertraglich im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigt sind (z. B. Haushaltshilfen)
  • Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages, sozialem Engagement oder Gefälligkeit pflegebedürftige Personen, Haus, Wohnung oder Garten betreuen
  • Notfallhelfer bei unentgeltlicher Hilfeleistung

In den Varianten Exklusiv und Top sind ebenfalls Behördengänger und Personen, die pflegebedürftige Personen im Haushalt betreuen, versichert. Der Haftpflicht-Tarif Top enthält zusätzlich Leistungen für unmittelbare Ansprüche von versicherten Personen untereinander bei Personenschäden.

In der Familienabdeckung der Privathaftpflicht sind folgende Personen unabhängig von der Wahl Premium, Exklusiv und Top mitversichert:

  • Versicherungsnehmer und Ehepartner / Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft / in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner
  • Unverheiratete / nicht in einer eingetragenen Gemeinschaft lebende eigene Kinder und Kinder des Partners, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
  • In häuslicher Gemeinschaft lebende pflegebedürftige Angehörige (Eltern, Großeltern, Kinder, Schwieger- und Stiefeltern, Geschwister)
  • Personen, die vertraglich im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigt sind (z. B. Haushaltshilfen)
  • Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages, sozialem Engagement oder Gefälligkeit pflegebedürftige Personen, Haus, Wohnung oder Garten betreuen
  • Notfallhelfer bei unentgeltlicher Hilfeleistung

 In den Privathaftpflicht-Varianten Exklusiv und Top sind zusätzlich folgende Personen mitversichert:

  • Pflegebedürftige Angehörige, auch in einer Alten- oder Pflegeeinrichtung
  • In häuslicher Gemeinschaft lebende Eltern, Schwiegereltern und Großeltern
  • Personen, die vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, z. B. Au-Pairs, Austauschschüler

Im Tarif Top der privaten Haftpflicht sind zusätzlich folgende Personen mitversichert:

  • In häuslicher Gemeinschaft lebende Geschwister und Enkelkinder
  • In häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Kinder und deren Ehegatten
  • Unverheiratete, mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen (ausgenommen sind Wohngemeinschaften)

Wie lange sind Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Haftpflicht-Schutz auch bei Ausbildung oder Studium

Grundsätzlich sind Kinder in der Familienabdeckung der privaten Haftpflichtversicherung über die Eltern mitversichert, solange sie minderjährig sind. Auch volljährige Kinder, die nicht verheiratet bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in der Familienhaftpflicht versichert:

  • Während der ersten abgeschlossenen Schulausbildung
  • Teilnahme an einem Work & Travel Programm oder Tätigkeit als Au-Pair im Ausland für maximal 1 Jahr
  • Während der beruflichen Erstausbildung (Lehre, Bachelor und unmittelbar angeschlossenen Masterstudium)
  • Ununterbrochene Wartezeit für maximal 1 Jahr, vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung
  • Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres

 Nach Beendigung der Schul- oder beruflichen Erstausbildung bleibt der Versicherungsschutz für maximal 1 Jahr bestehen, im Falle einer Arbeitslosigkeit bzw. Wartezeit. Dies gilt auch, wenn zur Überbrückung eine Aushilfstätigkeit ausgeübt wird.

Ist meine Privathaftpflicht auch im Ausland gültig?

Urlaub, Geschäftsreise oder vorübergehender Auslandsaufenthalt

Die private Haftpflichtversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass sich der erste Wohnsitz weiterhin im Inland befindet und es sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt handelt. Die Dauer des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes ist im Tarif Premium auf 3 Jahre und im Tarif Exklusiv auf 5 Jahre begrenzt. In der Variante Top gibt es keine zeitliche Begrenzung des Auslandsaufenthaltes. Innerhalb Europas ist die Dauer eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes für alle Leistungsvarianten unbegrenzt.

Als Mieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses oder eines gepachteten Schrebergartens genießen Sie in jeder Variante der Privathaftpflicht weltweiten Versicherungsschutz. Mietschäden am Inventar von Hotels, Ferienwohnungen bzw. -häusern, Pensionen, Schiffskabinen und Schlafwagen sind je nach Variante bis zu 100.000 Euro versichert. Mieten Sie im europäischen Ausland ein Kraftfahrzeug (sogenannte Mallorca-Police), so ist dieses nur im Tarif Top mitversichert. In den Tarifen Exklusiv und Top ist eine Kautionsversicherung innerhalb Europas und weltweit mit inbegriffen.

Was ist bei einer privaten Haftpflichtversicherung „nicht“ abgedeckt?

Wann es einen besonderen Schutz bedarf

Wurden Schäden vorsätzlich herbeigeführt, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. Ebenfalls besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden an Gegenständen aus eigenem Besitz sowie Schäden, die Sie selbst erleiden oder die durch mitversicherte Personen oder durch Angehörige in häuslicher Gemeinschaft verursacht wurden.
Schäden, die durch Ihren Hund entstehen, sind nicht in Ihrer privaten Haftpflicht abgedeckt. Für jeden Hund muss eine eigene Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die Sie vor Schadensersatzansprüchen im Falle eines Schadens schützt.

Bzgl. möglicher Schäden aus dem Gebrauch von Land-, Wasser-, Luft- sowie sonstigen Fahrzeugen hängt der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung zum einen von definierten Höchstgrenzen (z. B. in km/h, PS, qm oder Gramm), zum anderen von der gewählten Leistungsvariante ab.

Versichert sind Sie und die Mitversicherten als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Nicht versichert sind Schäden, die bei Gefahren aus Betrieb und Beruf oder Gefahren eines Dienstes, Amtes oder einer verantwortlichen Betätigung in einer Vereinigung aller Art sowie Schäden durch ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung entstehen.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Schadenmeldung so schnell wie möglich

  • Kommt es zu einem Schaden, tauschen Sie die Adresse- und Kontaktdaten mit dem Geschädigten aus. Diese sollten bei jeder Schadenmeldung vollständig angegeben werden.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden, am besten mit einem Foto. Wenn möglich verwahren Sie oder der Geschädigte den beschädigten Gegenstand bis zur vollständigen Klärung des Versicherungsfalls für eine eventuelle Begutachtung.
  • Melden Sie einen Schaden möglichst innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung, auch wenn der Geschädigte noch keinen Schadenersatzanspruch angemeldet hat. Hierfür steht Ihnen unser Online Schaden-Formular rund um die Uhr zur Verfügung. Alternativ können Sie Ihren Schaden auch schriftlich, telefonisch oder bei einem Ansprechpartner vor Ort melden.
  • Vermeiden Sie sofortige Schuldeingeständnisse, wenn eine Schadenursache noch unklar erscheint.
  • Kommt es z. B. zu einem Streitfall und Sie erhalten vom Geschädigten Schreiben oder es werden etwaige Forderungen an Sie gerichtet, leiten Sie alle Unterlagen dazu direkt an die HanseMerkur weiter. Wir kümmern uns darum.

Brauche ich zusätzlich eine Bauherrenhaftpflicht?

Bauherren sind in unseren Privathaftpflicht-Tarifen mit abgesichert

Wenn Sie ein Haus bauen wollen, tragen Sie als Bauherr das Risiko für die Baustelle. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Baustelle ordentlich abgesichert ist. Falls dennoch ein Schaden entsteht, ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll. In der Privathaftpflichtversicherung der HanseMerkur ist dieses Risiko bereits abgedeckt, dabei gelten folgenden Bausummen:

  • Tarif Premium: Bausumme bis 200.000 Euro
  • Tarif Exklusiv: Bausumme bis 300.000 Euro
  • Tarif Top: Bausumme unbegrenzt
Schon ab
4,17 EUR
im Monat

Beispielrechnung für eine 50 qm Wohnung in 21031 Hamburg im Mehrfamilienhaus mit massiver Bauweise bei empfohlener Versicherungssumme (32.500 Euro) und ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall. Es wurde eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren ausgewählt.

Ratsam und empfehlenswert für Mieter bzw. Eigentümer: Gegen Einbruchdiebstahl sichern Sie Ihr Hab und Gut günstig und leistungsstark mit unserer Hausratversicherung ab.

Hausratversicherung

Damit Sie mobil bleiben, kümmern wir uns um eine schnellstmögliche Schadenabwicklung. Diesen können Sie ganz einfach über unser Schadenformular melden.

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