Ambulante Zusatzversicherung 2
Ambulante Zusatzversicherung

Ergänzungsschutz gesetzlich Versicherter auf Höchstniveau

Die ambulante Zusatzversicherung der HanseMerkur garantiert Ihnen Top Preis-Leistungen!

  • Kostenübernahme gesetzlicher Eigenanteile
  • Anteilige Erstattung alternativer Behandlungsmethoden
  • Absicherung im Ausland
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Schon ab
10,60 EUR
im Monat

Monatsbeitrag für das Beispiel Mann/Frau, Alter 30 Jahre, im Tarif Ambulant Komfort

Ambulante Zusatzversicherung - Ergänzungsschutz gesetzlich Versicherter auf Höchstniveau

Wie ein Privatpatient mit einer ambulanten Zusatzversicherung

Mit einer ambulanten Zusatzversicherung der HanseMerkur fühlen Sie sich wie ein Privatpatient. Sie genießen Vorteile wie Kostenübernahmen für gesetzliche Eigenanteile und ganzheitliche Behandlungsmethoden. Sie profitieren von der Kombination aus klassischer Medizin und alternativen Heilmethoden und sichern mit einer ambulanten Zusatzversicherung Mehraufwendungen im ambulanten, stationären und dentalen Bereich optimal ab. Entscheiden Sie sich für Methoden, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen und erhalten Sie mit einer Zusatzversicherung bis zu 100 % Kostenerstattungen für ärztliche Behandlungen, Arznei-, Heil-, und Hilfsmittel.

Ambulante Zusatzversicherung mit Fokus auf Heilpraktiker, Osteopathie und Homöopathie

Viele Patienten setzen auf alternative Heil- und Behandlungsmethoden als Ergänzung zur klassischen schulmedizinischen Behandlung. Während sich die Schulmedizin vor allem auf die Krankheit fokussiert, betrachtet die Naturheilkunde durch Ärzte, Heilpraktiker, Osteopathen oder Homöopathen den Patienten in seiner Gesamtheit und bietet eine gesundheitsorientierte Behandlung. Kuren, Heilbäder, Massagen und weitere naturheilkundliche Maßnahmen wie Akupunktur oder Homöopathie ergänzen schulmedizinische Behandlungen und leisten einen wertvollen Beitrag zu Ihrer Genesung. Die Kombination mehrerer Behandlungsmethoden verspricht sehr gute Erfolge. Kosten für Medikamente oder naturheilkundliche Heilpraktiken, die Sie bisher selbst tragen mussten, übernimmt die ambulante Zusatzversicherung der HanseMerkur für Sie.

Darüber hinaus bietet eine ambulante Zusatzversicherung weitere Vorteile wie Kostenübernahmen für Brillen, Kontaktlinsen und Zahnersatz.

Ambulante Zusatzversicherung und Auslandsreisen

Bei Krankheit im Ausland deckt die ambulante Zusatzversicherung der HanseMerkur 100 % der Kosten für ambulante oder stationäre Heilbehandlungen und trägt die Mehrkosten für notwendige Rücktransporte. Schutzimpfungen vor Auslandsreisen sind ebenfalls Teil des Leistungsportfolios. Sichern Sie am besten die gesamte Familie mit einer ambulanten Vorsorge effektiv ab.

Sachleistungsprinzip der GKV und ambulante Zusatzversicherung

Sind Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), so erhalten Sie bei Ihrem Arzt die Leistungen, die wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckdienlich sind. Dies wird auch als Sachleistungsprinzip bezeichnet. Doch nicht immer handelt es sich dabei um die bestmögliche medizinische Versorgung. Einige Ärzte bieten verschiedene alternative Heilmethoden an, die gesetzliche Kassen nicht übernehmen. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie diesen Eigenanteil ab. Sobald Sie nach einer ärztlichen Verordnung in diesem Bereich Zuzahlungen leisten müssen, springt die ambulante Zusatzversicherung der HanseMerkur ein

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Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung im Überblick

Ambulant Komfort
Bestseller
Ambulant Premium
Ambulant Exklusiv
Tarif ES Tarif EST Tarif EST+EZT
Heilmittel (gesetzlicher Eigenanteil)
Heilmittel

Wir übernehmen den gesetzlichen Eigenanteil bei Heilmitteln (Massagen, Bäder, Fango usw.).

100 %100 %100 %
Medikamente (gesetzlicher Eigenanteil)
Medikamente

Wir übernehmen den gesetzlichen Eigenanteil bei ärztlich verordneten Medikamenten.

100 %100 %
Brillen
Brillen

Leistung für Brillen oder Kontaktlinsen, sofern in der Tabelle genannt, alle 24 Monate. Bei einer Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auch jährlich.

180 EUR200 EUR200 EUR
Kontaktlinsen
Kontaktlinsen

Leistung für Kontaktlinsen oder Brillen, alle 24 Monate. Bei einer Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auch jährlich.

200 EUR200 EUR
Alternative Behandlungsmethoden
Alternative Behandlungsmethoden

Naturheilkunde durch Ärzte oder Heilpraktiker, Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur, Chiropraktik, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Übernahme von insgesamt 80 % der Kosten für alternative Behandlungsmethoden Ihres Heilpraktikers oder Arztes in den Tarifen Ambulant Premium und Exklusiv. Ab dem 3. Jahr bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro jährlich (im 1. Jahr bis 100 Euro, im 2. Jahr bis 200 Euro).

80 %80 %
Zahnersatz
Zahnersatz auf Privatarztniveau

Höhe Ihrer erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz im Rahmen einer privatzahnärztlichen Versorgung und das bis zu 90 % der Gesamtkosten (inklusive Vorleistung der GKV).

25 %30 %90 %
Implantate und Inlays
Inlays auf Privatarztniveau

Höhe Ihrer erstattungs­fähigen Aufwendungen für Inlays im Rahmen einer privat­zahn­ärztlichen Versorgung und das bis zu 90 % der Gesamt­kosten (inklusive Vorleistung der GKV).

30 %90 %
Krankenhausaufenthalt (Eigenanteil)
Krankenhausaufenthalt

Übernahme des Eigenanteils für maximal 28 Tage Aufenthalt pro Jahr. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die vollen Kosten nur für das nächstgelegene Krankenhaus. Wir erstatten Ihnen die Mehrkosten für das Mehrbettzimmer im Krankenhaus Ihrer Wahl zu 100 %.

10 EUR/Tag10 EUR/Tag10 EUR/Tag
Stationäre Kuren, Reha-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen (Eigenanteil)
Stationäre Kuren, Reha-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen

Übernahme des Eigenanteils für maximal 28 Tage Aufenthalt pro Jahr.

10 EUR/Tag10 EUR/Tag
Behandlung im Ausland
Behandlung im Ausland

Leistung für ambulante oder stationäre Heilbehandlung im Ausland (bei allen Reisen bis zu 6 Wochen Dauer) und die Mehrkosten für medizinisch notwendige Rücktransporte.

100 %100 %100 %
Schutzimpfung vor Auslandsreisen
Schutzimpfung vor Auslandsreisen

Leistung für Schutzimpfungen vor Auslandsreisen. Versichert sind Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

100 EUR/Jahr100 EUR/Jahr
Preis­bei­spiel pro Monat, Frau/​​​​Mann, 30 Jahre
10,60 EUR22,88 EUR39,88 EUR
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Ambulante Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte sinnvoll

Leistungen der Ambulanten Zusatzversicherung -Überblick

Als gesetzlich Krankenversicherter ist es sinnvoll die Qualität Ihrer Behandlung zu erweitern ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Mit der ambulanten Zusatzversicherung der HanseMerkur sichern Sie sich eine volle oder teilweise Kostenübernahme für zahlreiche ambulante Behandlungen. Je nach Tarif der HanseMerkur ambulanten Zusatzversicherung gehören folgende Leistungen dazu:

HanseMerkur Ambulante Zusatzversicherung Tarif ES Leistungen

  • 100 % Heilmittel (gesetzlicher Eigenanteil)
  • 180 Euro für Brillen
  • 25 % Zahnersatz
  • 10 Euro / Tag Krankenhausaufenthalt
  • 100 % Behandlung im Ausland

HanseMerkur Ambulante Zusatzversicherung Tarif EST Leistungen

  • 100 % Heilmittel (gesetzlicher Eigenanteil)
  • 100 % Medikamente (gesetzlicher Eigenanteil)
  • 200 Euro für Brillen oder Kontaktlinsen
  • 80 % Heilpraktiker, Osteopathie, Homöo­pa­thie, Akupunktur, Chiro­praktik, Tradi­tio­nelle Chine­si­sche Medizin (TCM)
  • 30 % Zahnersatz
  • 30 % Implantate und Inlays
  • 10 Euro / Tag Krankenhausaufenthalt
  • 10 Euro / Tag Kur und Reha
  • 100 % Behandlung im Ausland
  • 100 Euro / Jahr Schutzimpfung vor Auslandsreisen

HanseMerkur Ambulante Zusatzversicherung Tarif EST+EZT Leistungen

  • 100 % Heilmittel (gesetzlicher Eigenanteil)
  • 100 % Medikamente (gesetzlicher Eigenanteil)
  • 200 Euro für Brillen oder Kontaktlinsen
  • 80 % Heilpraktiker, Osteopathie, Homöo­pa­thie, Akupunktur, Chiro­praktik, Tradi­tio­nelle Chine­si­sche Medizin (TCM)
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Fragen und Antworten zur ambu­lanten Zusatz­ver­si­che­rung

Warum brauche ich eine ambulante Zusatzversicherung?

Zusatzleistungen über die gesetzlichen Maßnahmen hinaus

Wer Wert auf eine ganzheitliche Gesundheitsversorgung legt und bei einem Arztbesuch Leistungen beansprucht, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen, trifft mit einer ambulanten Zusatzvorsorge eine gute Wahl. Gerade wenn Sie alternative Heilmethoden bevorzugen, sind Sie mit der Zusatzversicherung der HanseMerkur gut beraten. Bei ärztlich verordneten Medikamenten und Heilmitteln tragen Sie als gesetzlich Versicherter einen Eigenanteil, welcher bei regelmäßiger Einnahme nicht unerheblich sein kann. Eine ambulante Zusatzversicherung übernimmt diesen Eigenanteil für Sie.

Darüber hinaus bietet die HanseMerkur Ihnen Schutz für Ihre Auslandsaufenthalte. Leistungen für ambulante oder stationäre Heilbehandlung im Ausland werden von der ambulanten Versicherung übernommen. Sollte aus medizinischen Gründen ein Rücktransport notwendig sein, können Sie sich auf den Versicherungsschutz der HanseMerkur verlassen.

Wer sollte eine ambulante Zusatzversicherung abschließen?

Eine gute Absicherung beginnt bereits in jungen Jahren

Kunden, die sich regelmäßig von einem Heilpraktiker behandeln lassen und auf naturheilkundliche Behandlungen setzen, sollten sich für eine zusätzliche ambulante Zusatzversicherung entscheiden.
Brillen, Kontaktlinsen oder Zahnersatz – auch hier kommen unter Umständen hohe Kosten auf Sie zu, die nicht oder nur zum Teil durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind. Wenn Sie sich für eine ambulante Zusatzversicherung bei der HanseMerkur entscheiden, sind Kostenerstattungen für diese Leistungen abgedeckt.

Um sich eine ambulante Behandlung als Privatpatient zu sichern und den Eigenanteil bei Arztbesuchen zu minimieren, lohnt sich der Versicherungsschutz jederzeit. Idealerweise schließen Sie die ambulante Zusatzversicherung der HanseMerkur bereits in jungen Jahren ab. Wer noch jung und gesund ist, profitiert von besonders attraktiven Konditionen. Passgenaue Angebote sorgen dafür, dass Sie bereits eine Krankenzusatzversicherung für Ihr Kind oder Baby abschließen können, um so die bestmögliche Vorsorge für die kleinsten Patienten zu treffen. Die HanseMerkur kalkuliert die Tarife mit Altersrückstellungen, so dass auch im Alter nicht mit automatischen Beitragsanpassungen zu rechnen ist. Mit einer Absicherung in jungen Jahren sichern Sie sich also bezahlbare Beiträge im Alter.

Welche Leistungen sind in in den einzelnen Tarifen der ambulanten Zusatzversicherung inbegriffen?

Von einer soliden Grundabsicherung bis hin zu Exklusiv-Leistungen

Bei der HanseMerkur haben Sie in der ambulanten Zusatzversicherung die Wahl zwischen drei verschiedenen Tarifoptionen:

  • Ambulant Komfort Tarif ES
  • Ambulant Premium Tarif EST
  • Ambulant Exklusiv Tarif EST+EZT

 Für welche Zusatzversicherung Sie sich entscheiden, ist von Ihren individuellen Ansprüchen abhängig. Mit dem Tarif Ambulant Komfort Tarif ES sorgen Sie für eine solide Grundabsicherung. Die HanseMerkur übernimmt bei dieser Tarifvariante Ihren gesetzlichen Eigenanteil für Heilmittel zu 100 %. Leistungen durch einen Heilpraktiker erstattet dieser Tarif nicht. Den gesetzlichen Eigenanteil für Medikamente zahlen Sie weiterhin selbst. Weitere Leistungen erhalten Sie für Brillen, Zahnersatz sowie für Behandlungen während einer Auslandsreise (Reise-Dauer bis zu sechs Wochen).

Wählen Sie den Tarif Ambulant Premium Tarif EST, treffen Sie eine ausgezeichnete Vorsorge. Hier erhalten Sie nicht nur die Eigenanteile für Heilmittel und Medikamente zu 100 %, sondern auch 80 % Kostenerstattungen für die Behandlungen durch einen Heilpraktiker. Ihren Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für Krankenhaus-, Kur- und Reha-Maßnahmen sowie Anschlussbehandlungen übernimmt die HanseMerkur für Sie. Außerdem erhalten Sie Leistungen für Brillen oder Kontaktlinsen und Schutzimpfungen für Auslandsreisen. Für Zahnersatz und Inlays erhalten Sie eine privatärztliche Kostenerstattung in Höhe von 30 %.

Bevorzugen Sie einen ausgezeichneten ambulanten Schutz mit einem umfangreichen Leistungsniveau ist der Tarif Ambulant Exklusiv Tarif EST+EZT die passende Option für Sie. Der Tarif punktet zusätzlich mit hohen Erstattungen für Sehhilfen, Zahnersatz und bei der Auslandsvorsorge:

  • Medikamente: Erstattung des gesetzlichen Eigenanteils bei ärztlich verordneten Medikamenten zu 100 %.
  • Massagen, Bäder und Fango: Erstattung des gesetzlichen Eigenanteils für Heilmittel zu 100 %.
  • Brillen oder Kontaktlinsen: Übernahme der Kosten bis zu 200 Euro alle 24 Monate, bei Veränderungen der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien jährlich.
  • Zahnersatz, Inlays und Implantate: Kostenübernahme bis zu 90 % des Rechnungsbetrages inklusive gesetzlicher Vorleistung.
  • Behandlung durch Heilpraktiker: Kostenübernahme zu 80 % für naturheilkundliche Leistungen eines Heilpraktikers oder Arztes (auch ohne Kassenzulassung).
  • Krankenhaus-, Kur- und Reha-Maßnahmen sowie Anschlussbehandlungen: Erstattung des Eigenanteils von 10 Euro pro Tag.
  • Auslandsaufenthalt: Übernahme der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland zu 100 % bei max. 6 Wochen und Übernahme der Kosten bei einem medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransport zu 100 %.
  • Schutzimpfungen vor Auslandsreisen: Zuzahlung von 100 Euro jährlich.

Sind Kosten für Sehhilfen in der Zusatzversicherung mit inbegriffen?

Zuzahlungen für Brillen und Kontaktlinsen

Abhängig von der Tarifwahl erhalten Sie Zuzahlungen von bis zu 200 Euro alle 24 Monate auf Brillen oder Kontaktlinsen. Bei einer Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auch jährlich.

Seit 2004 leistet die gesetzliche Krankenkasse Zuzahlungen nur noch für schwer sehbehinderte Personen. Doch mit zunehmendem Alter benötigen die meisten Menschen bereits Sehhilfen und müssen die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen aus eigener Tasche tragen. Für wen sich eine ambulante Zusatzversicherung daher besonders lohnt:

  • Wer regelmäßig eine neue Brille benötigt
  • Bei schlechter werdendem Zustand der Augen (Kurz- und Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung)
  • Bei Wahl einer höherwertigen Brille (stabile Fassungen, entspiegelte Gläser, Gleitsicht)

Ist meine ambulante Zusatzversicherung auch im Ausland gültig?

Behandlungen, Unfälle und Rücktransporte sind abgesichert

Für im Ausland erbrachte Leistungen erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse lediglich die Kosten, die bei einer Behandlung innerhalb Deutschlands angefallen wären. Unter Umständen bleiben Sie also auf einem Teil der Kosten sitzen. Verbringen Sie Ihren Urlaub im außereuropäischen Ausland, leistet die gesetzliche Versicherung ohnehin nicht. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung der HanseMerkur sorgen Sie in diesem Bereich für Sicherheit, da Leistungen für ambulante oder stationäre Heilbehandlungen im Ausland sowie Mehrkosten für medizinisch notwendige Rücktransporte abgesichert sind.

Die Leistungen gelten für alle Reisen mit einer Dauer von bis zu 6 Wochen. Passend zum Auslandskrankenschutz erhalten Sie in den Tarifen Ambulant Premium und Exklusiv Erstattungen für Schutzimpfungen mit bis zu 100 Euro jährlich.

Wann können Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden?

Wartezeiten und Leistungsstaffeln müssen berücksichtigt werden

Bis die Leistungen Ihrer ambulanten Zusatzversicherung der HanseMerkur im vollen Umfang zur Verfügung stehen, sind bestimmte Wartezeiten einzuhalten. Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate ab Versicherungsbeginn, sie entfällt jedoch bei unfallbedingten Behandlungen. Handelt es sich um Zahnbehandlungen oder Zahnersatz, beträgt die Wartezeit 6 Monate.

Bei Dentalleistungen gilt im Tarif EZT zudem in den ersten 4 Versicherungsjahren eine Leistungsstaffel, die sich aus den jeweiligen Tarifbedingungen ergibt. Ab dem fünften Jahr genießen Sie unbegrenzten Versicherungsschutz für Zahnersatz:

  • Bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres: insgesamt 420 Euro
  • Bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres: insgesamt 840 Euro
  • Bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres: insgesamt 1.260 Euro
  • Bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres: insgesamt 1.680 Euro
  • Ab dem 5. Versicherungsjahr: unbegrenzt
Schon ab
10,90 EUR
pro Monat

Krankenhausaufenthalt nach Unfall, Auslandsreise und Zahnersatz absichern

  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Auslandsreise-Krankenversicherung
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