Monatsbeitrag für das Preisbeispiel einer dreiköpfigen Familie: Kind 10 Jahre, Arzthelferin 35 Jahre, Erzieher 40 Jahre, Leistung: 50.000 EUR Invalidität mit 225 % Progression, Laufzeit 3 Jahre
Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Ein Unfall kann Ihr Leben und das Ihrer Familie plötzlich auf den Kopf stellen. Denken Sie an den Unfallschutz für Ihre Kinder. Einen gesetzlichen Unfallschutz genießen Sie nur während der Arbeits- oder Schulzeit sowie dem direkten Hin- und Rückweg.
Beste Wahl für Kinder: Unsere Unfallversicherung Best Gold bietet insbesondere für Kinder hervorragende Leistungen! Sehr gute Unfallversicherung: HanseMerkur ist "Tarif des Monats", so das Ergebnis von Ascore im Test von Unfallversicherern in Deutschland (Ausgabe 12/2023).
Mit dem Abschluss der Unfallversicherung sichern Sie sich insbesondere für Ihre Kinder hervorragende Leistungen wie zum Beispiel:
Best Gold |
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Invaliditätsleistung und/oder Unfall-Rente
Invaliditätsleistung und/oder Unfall-Rente
Invaliditätsleistung: Schon bei einer geringfügigen dauerhaften Beeinträchtigung durch einen Unfall werden Leistungen fällig. Versicherungssumme, Gliedertaxe und Progressionsmodell beeinflussen die Höhe. Unfall-Rente: Monatliche Rente ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 % oder 40 % – lebenslang. |
Eingeschlossene Leistungen zur Behandlung und Genesung |
Bergungskosten bis
Bergungskosten
Kostenübernahme für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze und den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik, wenn ein Dritter (z. B. Krankenkasse) nicht zur Kostenerstattung verpflichtet ist. |
1.000.000 EUR |
Kosmetische OP (inkl. Zahnersatz) bis
Kosmetische OP (inkl. Zahnersatz)
Maximale Kostenübernahme für kosmetische Operationen inkl. Zahnersatz, die nach einem Unfall nötig sind, wenn ein Dritter (z. B. Krankenkasse) nicht zur Kostenerstattung verpflichtet ist. |
1.000.000 EUR |
Sofortleistung nach schwerer Verletzung
Sofortleistung nach schwerer Verletzung
Führt ein Unfall zu einer schweren Verletzung, besteht Anspruch auf eine Soforthilfe. Zu einer schweren Verletzung gehören z. B. Querschnittslähmung, Amputation eines Armes, Hand, Bein oder Fußes, dauerhafte Erblindung oder Verlust eines Auges. |
20.000 EUR |
Hilfe- und Pflegeleistungen bis
Hilfe- und Pflegeleistungen
Führt ein Unfall zu einer Hilfebedürftigkeit, erbringen wir Hilfe- und Pflegeleistungen. Zu den Leistungen gehören: Menüservice, Einkäufe und Besorgungen, Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Behördengängen, Wohnungsreinigung, Wäscheservice, Hausnotruf, Tag- und Nachtwache. Die Hilfe- und Pflegeleistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland. |
10.000 EUR |
Kosmetische OP nach Brustkrebs bis
Kosmetische OP nach Brustkrebs
Für eine kosmetische OP nach Brustkrebs zahlen wir bis zu 10.000 Euro. Wir erbringen keine Leistung, wenn die Brustkrebserkrankung vor Vertragsbeginn oder in den ersten 3 Monaten nach Vertragsbeginn erstmals diagnostiziert wurde oder für Tumore, die histologisch als Krebsvorstufen beschrieben werden. Voraussetzung ist, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse) nicht zur Kostenerstattung verpflichtet ist. |
10.000 EUR |
Erweiterte Therapie für 3 Jahre bis
Erweitere Therapie
Wir übernehmen die Kosten für ärztlich empfohlene Therapien und Behandlungskosten,
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7.500 EUR |
Psychologische Soforthilfe (10 Sitzungen) bis
Psychologische Soforthilfe
Wir ersetzen die nachgewiesenen Kosten für 10 Sitzungen einer psychologischen Betreuung/Behandlung, wenn diese z. B. aufgrund einer direkten oder indirekten Unfalleinwirkung ärztlich angeordnet wird oder eine mitversicherte Person unfallbedingt verstorben ist. |
unbegrenzt |
Aktiv-Hilfe bis
Aktiv-Hilfe
Wir übernehmen die Kosten für ärztlich angeratenen Fitnesskurse, die den Heilungsverlauf unterstützen und nicht oder nur anteilig von der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. |
1.000 EUR |
Weitere eingeschlossene und optionale Leistungen |
Eingeschlossene Rehabilitationsleistungen |
Umschulungsmaßnahmen
Umschulungsmaßnahmen
Wir beraten über, organisieren und vermitteln geeignete Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das bestehende Arbeitsverhältnis oder die berufliche Neuorientierung. |
unbegrenzt |
Reha-Management bis
Reha-Management
Nach einem Unfall erbringen wir Rehabilitationsleistungen. Wir bedienen uns dazu qualifizierter Dienstleister. Diese Rehabilitationsleistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland. |
1.000.000 EUR |
Kurbeihilfe/Reha-Hilfe
Kurbeihilfe/Reha-Hilfe
Wir erstatten selbst getragene Kosten der Kur- oder Reha-Maßnahmen. Zusätzlich erhalten Sie ein Kur- und Reha-Tagegeld in Höhe von 30 EUR für jeden Tag der vollstationären Kur- oder Reha-Maßnahme, längstens jedoch für 100 Tage. Bei teilstationären oder ambulanten Kuren oder Reha-Maßnahmen zahlen wir das Kur- und Reha-Tagegeld nur für die tatsächlichen Behandlungstage. |
unbegrenzt |
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Wir erstatten innerhalb von 5 Jahren nach einem Unfall die selbst getragene Kosten für behinderungsbedingte Mehraufwendungen, sofern die Maßnahmen aufgrund einer durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind. Voraussetzung ist, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist. |
50.000 EUR |
Kurz- und Reha-Tagegeld
Kurz- und Reha-Tagegeld
Wir erstatten selbst getragene Kosten der Kur- oder Reha-Maßnahmen. Zusätzlich erhalten Sie ein Kur- und Reha-Tagegeld in Höhe von 30 EUR für jeden Tag der vollstationären Kur- oder Reha-Maßnahme, längstens jedoch für 100 Tage. Bei teilstationären oder ambulanten Kuren oder Reha-Maßnahmen zahlen wir das Kur- und Reha-Tagegeld nur für die tatsächlichen Behandlungstage. |
30 EUR |
Eingeschlossene Leistungen für Familien |
Vollwaisen-Rente bis jährlich
Vollwaisen-Rente
Sterben beide in dem Vertrag versicherten Elternteile infolge desselben Unfallereignisses, zahlen wir eine Vollwaisen-Rente an die mitversicherten eigenen und adoptierten Kinder. Die Zahlung endet mit dem 18. Geburtstag des Kindes. |
8.000 EUR |
Rooming-in
Rooming-In
Wir zahlen die nachgewiesenen Übernachtungskosten für den Erziehungsberechtigten im Krankenhaus (Rooming-In), wenn das versicherte Kind unter 18 Jahren sich wegen eines Unfalls in vollstationärer Heilbehandlung befindet. Voraussetzung ist, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist. |
unbegrenzt |
Privatunterricht für max. 6 Monate
Privatunterricht
Wir organisieren einen Lehrer für Privatunterricht für die Zeit, in der das versicherte Kind unter 18 Jahren nicht am normalen Unterricht teilnehmen kann. Die dabei entstehenden Kosten erstatten wir für bis zu 6 Monate nach dem Unfall. |
unbegrenzt |
Haushaltshilfegeld für max. 6 Monate
Haushaltshilfegeld für max. 6 Monate
Wir zahlen bis zu 6 Monate ein Haushaltspflegegeld, wenn die versicherte Person aufgrund von Unfallverletzungen oder Unfalltod nicht in der Lage ist, der Versorgung/Beaufsichtigung der mit ihr im Haushalt lebenden Kinder nachzukommen. Voraussetzung ist, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist. |
unbegrenzt |
Elternunterstützungsgeld bis monatlich (12 Monate)
Elternunterstützungsgeld
Ein Elternunterstützungsgeld in Höhe von 1.000 Euro monatlich wird zunächst für 6 Monate gezahlt, wenn das versicherte Kind einen folgenschweren Unfall erlitten hat oder sich unfallbedingt einer schweren Operation unterziehen müssen und auf intensive Betreuung eines Elternteils angewiesen ist. Ist der Zustand des Kindes weiterhin beeinträchtigt, verlängert sich die Zahlung um weitere 6 Monate. |
1.000 EUR |
Haustierbetreuung bis
Haustierbetreuung
Wir vermitteln die Unterbringung oder Versorgung des Haustiers. Die daraus entstehenden Kosten übernehmen wir mit bis zu 50 EUR pro Tag, insgesamt bis höchstens 1.500 EUR. |
1.500 EUR |
Weitere Leistungen |
Schmerzensgeld (bei Knochenbrüchen und Bänderrissen) bis
Schmerzensgeld (Bei Knochenbrüchen und Bänderrissen)
Bei vollständigem Knochenbruch oder kompletten Bänderriss zahlen wir ein Schmerzensgeld, wenn sich die versicherte Person in medizinisch notwendiger vollstationärer und/oder ambulanter Heilbehandlung befunden hat. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haarrisse, Fissuren, knöcherne Ausrisse (Abrissfrakturen) und Knochenabsplitterungen. |
1.000 EUR |
Pflegetagegeld (abhängig vom Pflegegrad) bis
Pflegetagegeld
Wir zahlen ein tägliches Pflegegeld
für längstens 1 Jahr. |
60 EUR |
Optionale Leistungen |
Todesfall-Leistung
Todesfall-Leistung
Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb von 2 Jahren nach dem Unfall, zahlen wir an die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfall-Leistung. |
optional |
Unfall-Tagegeld
Unfall-Tagegeld
Wir zahlen ein Unfall-Tagegeld als Ausgleich zum Verdienstausfall für jeden Tag mit Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, ab dem 28. oder dem 43. Tag. |
optional |
Übergangsleistungen
Übergangsleistungen
Die Übergangsleistung ist eine gesonderte Kapitalzahlung, die bei schweren Unfallfolgen vor der Feststellung der endgültigen Invalidität gezahlt wird. |
optional |
Schmerzensgeld Plus
Schmerzensgeld Plus
Sofortige finanzielle Unterstützung nach bestimmten Verletzungen wie Knochenbrüchen oder Verbrennungen. |
optional |
Unfall-Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Unfall-Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Unterstützung für jeden Tag im Krankenhaus nach einem Unfall – auch bei ambulanten Operationen, Kuren oder Reha-Maßnahmen. Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gezahlt. |
optional |
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Nie wieder ist man so aktiv wie in der Kindheit und in dieser Zeit besonders vielen Gefahrensituationen ausgesetzt: Sei es auf dem Spielplatz, im Straßenverkehr oder auf Entdeckungstour zu Hause oder mit den Freunden. Doch die Hilfe, die eine Krankenversicherung nach einem Unfall bietet, ist begrenzt. Auch auf die gesetzliche Unfallversicherung können Sie sich nicht verlassen. Sie gilt nur auf dem direkten Hin- und Rückweg sowie in der Krippe, Kita oder Schule und gewährt nur sehr eingeschränkte finanzielle Leistungen. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit oder zu Hause. Und da besteht auch bei Kindern kein gesetzlicher Unfallschutz: 74,4 % der Unfälle sind gesetzlich nicht abgesichert!
Unfallbeispiel: Das Kind bricht sich beide Beine und muss ein halbes Jahr im Rollstuhl verbringen.
Ein Privatlehrer muss organisiert werden, da der Schulbesuch nicht mehr möglich ist. Die HanseMerkur übernimmt die Kosten für einen Privatlehrer in unbegrenzter Höhe für bis zu 6 Monate nach dem Unfall.
Das Kind benötigt auf Grund der körperlichen Einschränkungen eine intensivere Betreuung durch einen Elternteil. Hierdurch muss ggf. die Arbeitszeit reduziert werden und es ergeben sich finanzielle Einbußen. Mit dem Elternunterstützungsgeld können Sie Ihre finanziellen Einbußen ausgleichen. Die HanseMerkur unterstützt Sie bis zu 12 Monate mit 1.000,– EUR monatlich.
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Alles sehr einfach und zügig abzuschliessen.
Echte Bewertungen von Kunden für Kunden:
Der gesetzliche Versicherungsschutz reicht nicht aus
Ein Unfall kann jederzeit jedem von uns passieren. Dazu braucht es nur eine kleine Unaufmerksamkeit und Ihre Lebenssituation kann sich von einer Sekunde auf die andere vollständig verändern. Nicht nur in körperlicher, sondern auch in finanzieller Hinsicht.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie nur bei Unfällen während der Arbeit und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Mehr als drei Viertel aller Unfälle passieren jedoch in der Freizeit oder zu Hause, wo gar kein gesetzlicher Schutz besteht.
Finanzielle Folgen eines Unfalls können erheblich sein: Neben den Kosten für die Behandlung können hohe Folgekosten aufgrund einer dauerhaften Beeinträchtigung auf Sie zukommen. Da können kleinste Aufgaben im Haushalt schon zu großen Herausforderungen werden. Die private Unfallversicherung der HanseMerkur bietet neben Sofortleistungen bei schweren Verletzungen eine Invaliditätsleistung und/oder eine Unfall-Rente. Darüber hinaus können Sie weitere Leistungen optional hinzuwählen.
Besondere Risikogruppen sind vor allem Motorradfahrer, Mountainbiker, Pferdesportler, Wintersportler oder Wassersportler sowie alle, die viel Sport als Hobby betreiben. Bei Senioren sind es gerade Stürze, die oft gravierende Folgen haben. Die HanseMerkur bietet hier die optimale Vorsorge und schützt Sie lückenlos. Versichert sind zum Beispiel auch Unfälle durch Herzinfarkt und Schlaganfall.
Das Marktforschungsinstitut GfK und der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV haben ermittelt, dass bereits jedes dritte Kind einmal einen Unfall erlitten hat. Von diesen Kindern waren 50 % jünger als 6 Jahre – mit einem frühzeitigen Unfallversicherungsschutz für Ihr Kind liegen Sie also richtig.
Bei Invalidität durch Unfall Einmalzahlung und/oder monatliche Rente
Wenn Sie nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt sind und diese Beeinträchtigung voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung nicht zu erwarten ist (Invalidität), zahlen wir Ihnen eine Invaliditätsleistung, wenn Sie diese mit uns in der Unfallversicherung vereinbart haben. Die Invaliditätsleistung ist eine einmalige Geldzahlung. Grundlage für die Berechnung sind die vereinbarte Invaliditätsleistung und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der Gliedertaxe, wenn die betroffenen Körperteile und Organe dort genannt sind, ansonsten nach dem Umfang, in dem die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Mit der Vereinbarung einer Progression können Sie bei schweren Unfallfolgen die Invaliditätsleistung deutlich erhöhen.
Eine Unfall-Rente wird bei einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) lebenslang als monatliche Rente gezahlt, wenn Sie diese vereinbart haben. Sie stellt eine sinnvolle Ergänzung zur einmalig ausgezahlten Invaliditätsleistung dar. Die Höhe der Unfall-Rente können Sie individuell festlegen. Entscheiden Sie, ob die Rente bei einer unfallbedingten Invalidität von mindestens 50 % oder mindestens 40 % ausgezahlt wird.
Die Unfallversicherung Best Gold bietet Ihnen die Möglichkeit, beide Kernleistungen auszuwählen oder nur eine der beiden Leistungen festzulegen.
Leistungen auf Höchstniveau
Die Unfallversicherung Best Gold der HanseMerkur umfasst zahlreiche Leistungsarten, die im Versicherungsumfang eingeschlossen sind. Dazu gehören auszugsweise:
Optionale Zusatzleistungen auswählen
Zu den umfangreichen Leistungen der Unfallversicherung Best Gold können Sie weitere Zusatzleistungen vereinbaren, um Ihren Unfallschutz zu erweitern. Dazu gehören:
Es gilt ein erweiterter Unfallbegriff
Neben den klassischen Unfällen – wie z. B. Fahrradunfall, Sturz von der Leiter, Autounfall oder Stolpern auf der Treppe – gilt in der Unfallversicherung Best Gold ein erweiterter Unfallbegriff. Das bedeutet, dass weitere Situationen und Ereignisse versichert sind. Dazu gehören zum Beispiel:
Ebenfalls als Unfall gelten Infektionen, die von Tieren übertragen wurden, weitere Infektionen (z. B. Masern, Röteln, Malaria), Impfschäden (auch Covid-19) und zahlreiche Bewusstseinsstörungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Übermüdung oder Erschrecken), die zum Unfall geführt haben.
Sport als Hobby ist versichert
Gerade wenn Sie in Ihrer Freizeit aktiv sind und viel Sport treiben, sollten Sie den Versicherungsschutz nicht vernachlässigen. Statistiken haben ergeben, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren, so dass die gesetzliche Unfallversicherung hier nicht greift. Grundsätzlich sind in der HanseMerkur Unfallversicherung Best Gold alle Sportarten versichert, solange Sie Ihren Sport als Hobby betreiben und Sie kein Berufs-, Vertrags- oder Lizenzsportler sind.
Auch tauchtypische Gesundheitsschäden oder Höhenkrankheit sind versichert.
Sind Sie mit dem Fahrrad unterwegs, fahren Sie Ski oder gehört Wellenreiten zu Ihren Hobbys und erleiden einen Unfall, bei dem Sie eine Kopfverletzung erleiden, erhöhen wir die Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 25 %, wenn Sie nachweislich einen Helm oder Airbag-Helm getragen haben.
Vom Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen sind Rennveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt (z. B. Motocross) sowie Luftsport, für den eine Lizenz erforderlich ist (z. B. Paragliding).
Bei vielen Kinderunfällen besteht kein gesetzlicher Unfallschutz
Kinder toben sich aus: angefangen mit den ersten Schritten über Kletterpartien, um die Welt zu entdecken, bis hin zum Flüggewerden als Teenager. Und wenn dann ein Unfall passiert?
Laut Statistiken von Deutschlands größtem Marktforschungsinstitut GfK und dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte bereits jedes dritte Kind einen Unfall, über 50 % der Kinder waren dabei jünger als 6 Jahre. Bei rund 75 % aller Kinderunfälle besteht kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung (GUV).
Eltern können ihre Kinder mit der Unfallversicherung Best der HanseMerkur optimal absichern. Sie gilt weltweit, 24 Stunden am Tag und besteht aus vielen einzelnen Leistungsarten. Dazu gehören:
Einschätzung des Invaliditätsgrades nach einem Unfall
Von Invalidität spricht man, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit einer Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt den Invaliditätsgrad, aber auch von der HanseMerkur beauftragte Ärzte können ihn feststellen. Wie hoch im Falle einer Invalidität die Leistung aus Ihrer privaten Unfallversicherung ist, wurde zuvor mit der Gliedertaxe festgelegt.
Eintritt und Feststellung der Invalidität müssen nicht unmittelbar nach einem Unfall geschehen. Bei der Unfallversicherung Best Gold gilt, dass die Invalidität nach einem Unfall innerhalb von 24 Monaten eingetreten und innerhalb von 36 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein muss.
Sie müssen die Invalidität dann innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall geltend machen.
Mitwirkungsanteil relevant
Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, wird der Mitwirkungsanteil angerechnet. Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), verringert sich bei der Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozentsatz des Invaliditätsgrads. Bei der Todesfallleistung reduziert sich die Leistungssumme, die ausgezahlt wird.
In der Regel bestimmt ein Gutachter, wie hoch die Invalidität ausfällt und welchen Anteil daran bereits vorher bestehende gesundheitliche Probleme hatten. So führt zum Beispiel ein Skiunfall zu einer unfallbedingten Oberschenkelhalsfraktur. Trotz modernster medizinischer Versorgung kommt es zu bleibenden Schäden mit einer dauernden Beeinträchtigung des Bewegungsapparates. Eine im Verlauf der Behandlung diagnostizierte Arthrose ist hierfür mitverantwortlich.
Invaliditätsgrad laut Gutachten: 40 %
Mitwirkungsanteil Arthrose: 60 %
Bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR Invaliditätsleistung und 350.000 EUR bei Vollinvalidität erhält der Versicherungsnehmer eine Invaliditätsleistung von 16.000 EUR.
Gute Tarife reduzieren erst ab 50 Prozent Mitwirkungsanteil. Daher reduziert die Unfallversicherung Best Gold die Leistung erst dann, wenn Gebrechen oder Krankheiten eine Invalidität von mindestens 75 Prozent oder mehr mit verursacht haben - also bei einem Mitwirkungsanteil von mehr als 75 Prozent.
In unseren Informationsprospekten und Verbraucherinformation erfahren Sie alle Details zu unserer Unfallversicherung Best Gold zum Speichern oder Ausdrucken.
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