Riester Rente 2
Franke Bornberg - Riester Care Tarif RA

Riester Rente

Kleine Beiträge - große Entlastung im Alter

Unverzichtbar im Alter: Private Vorsorge mit der HanseMerkur Riester-Rente

  • Jährliche Riester-Zulagen und Steuervorteile sichern
  • Hohe Kapitalsicherheit und garantierte Verzinsung
  • Mehrere Beitragsanlagen zur Auswahl
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Riester Rente mit staatlicher Förderung

Riester-Rente – hohe Zulagen und Steuervorteile garantiert

Durch Abschluss einer Riester-Rente bauen Sie langfristig Vermögen für Ihren Ruhestand auf und sichern sich gleichzeitig staatlich geförderte Steuervorteile und Zulagen. Zusätzlich profitieren Sie von Zinseszinseffekten, wodurch sich Ihre Rendite im Alter merklich erhöht. Der Staat unterstützt Ihre private Altersvorsorge zusätzlich mit einer jährlichen Grundzulage. Versicherte mit Kindern erhalten zudem eine Kinderzulage und junge Berufseinsteiger können sich über einen Bonus freuen. Um die Vorteile in voller Höhe zu erhalten, zahlen Sie jährlich mindestens 4 % Ihres Brutto-Vorjahreseinkommens ein. Durch die verschiedenen Zulagen reduzieren Sie Ihren Eigenbeitrag. So ist es auch Familien mit geringem Einkommen möglich, sich ein finanzielles Rentenpolster für den Ruhestand anzusparen. Die HanseMerkur bietet Ihnen mit dem Riester Care verschiedene Varianten der Beitragsanlagen, die Sie nach Ihren Bedürfnissen wählen können. Sorgen Sie mit einer privaten Riester-Rente vor!

Die Vorteile der staatlichen Riester-Förderung

  • Staatliche Grundzulage: Jeder Versicherte erhält vom Staat eine Zulage in Höhe von 175 Euro im Jahr.
  • Kinderzulage: Für Ihre Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, erhalten Sie 185 Euro jährlich. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhalten Sie 300 Euro jährlich. Die Kinderzulage wird solange gewährt, wie Ihr Kind Anspruch auf Kindergeld hat. Das heißt, die Zulage wird für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden.
  • Berufseinsteigerbonus: Junge Sparer unter 26 Jahren bekommen zusätzlich einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro.
  • Hohe Sicherheit: Die Riester-Rente verspricht eine garantierte Rente, die aus einer garantierten Verzinsung der Sparanteile (Eigenbeiträge und Zulagen) ergibt.
  • Hartz IV-Sicherheit: Im Fall von Hartz IV vor dem Rentenbeginn bleibt Ihnen der geförderte Teil von Riester Care sicher und wird nicht auf Ihr persönliches Vermögen angerechnet.
  • Zuzahlungen & Beitragsfreiheit: Sie können auf Wunsch jederzeit Zuzahlungen leisten. Maximal steuerlich gefördert werden bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr. Sind Sie einmal knapp bei Kasse, können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen.
  • Individuelle Tarifwünsche: Sie können zwischen der klassischen (sicherheitsorientierten) oder einer fondsgebundenen (chancenorientierten) Riester-Rente wählen. Ihre Beiträge und Zulagen bleiben Ihnen durch die Beitragsgarantie in jedem Fall sicher.
  • Kapitalauszahlung: Die integrierte Abrufphase sichert Ihnen einen flexiblen Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr. Sie können außerdem bis zu 30 % des angesparten Kapitals zum Rentenbeginn auf einmal entnehmen.
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Schritt für Schritt zur Riester-Förderung

  1. Wählen Sie die passenden Beitragsanlagen aus: Für sicherheitsbewusste Sparer gibt es mit Riester Care die klassische Rentenversicherung, bei der eine garantierte Rente aus Ihrem Ersparten und den Zulagen gebildet wird. Für chancenorientierte Sparer bietet die HanseMerkur die fondsgebundene Rentenversicherung Riester Care Invest an.
  2. Mit einem Beitrag von mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens – abzüglich der staatlichen Zulagen – erhalten Sie 175 Euro pro Jahr als Grundzulage und die maximale Kinderzulage.
  3. Gestalten Sie Ihre Riester-Rente mit Ihren Tarifwünschen. Bereits ab dem 62. Lebensjahr können Sie die Rentenzahlung erhalten, wahlweise mit Leistungsdynamik. Schließen Sie zusätzlich eine Hinterbliebenenversorgung ab, wird aus dem verfügbaren Kapital eine Hinterbliebenenrente gebildet.
  4. Füllen Sie den Dauerzulagenantrag aus und erhalten Sie automatisch jedes Jahr Ihre staatlichen Zulagen gutgeschrieben.
  5. Bei Zahlungen über 4 % des rentenversicherungspflichten Bruttovorjahreseinkommens hinaus, bis max. 2.100 EUR erhalten Sie evtl. Steuergutschriften über die Einkommensteuererklärung zurück.

Die unterschiedlichen Riester-Modelle

Riester ist nicht gleich Riester, genauso wie Sparer nicht gleich Sparer ist. Der eine braucht viel Sicherheit, der andere kann sich ein höheres Risiko leisten. Der eine ist jünger und hat mehr Zeit für die Altersvorsorge, der andere älter und hat nur noch wenige Jahre bis zur Rente.

Bei der klassischen Rentenversicherung wird aus den Sparbeiträgen mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestverzinsung eine garantierte Rente gebildet. Die laufenden Überschüsse werden verzinslich (wie bei einem Sparbuch) angesammelt und zur Erhöhung der aus dem Vertrag zu erbringenden Leistungen verwendet.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Kapitalerhalt wird aus einem Teil der Sparbeiträge mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestverzinsung eine garantierte Rente gebildet. Ein ggf. noch verbleibender Teil des Sparbeitrages und die laufenden Überschüsse werden in den von Ihnen gewählten Fonds investiert. Das zum Rentenbeginn vorhandene Fondsguthaben wird zur Erhöhung Ihrer monatlichen Rente verwendet. Das Kapitalanlagerisiko für die im Fonds gehaltenen Anteile liegt im vollen Umfang bei Ihnen. Sie haben die Chance, bei guter Entwicklung des Fonds einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgang tragen Sie aber auch das Risiko einer Wertminderung bis hin zur völligen Aufzehrung Ihres Fondsguthabens.

Für wen sich die Riester-Rente lohnt

Durch eine private Altersvorsorge haben Sie die Möglichkeit, Ihre gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll zu ergänzen und Versorgungslücken zu schließen. Die Riester-Rente richtet sich an alle gesetzlich rentenpflichtversicherte Angestellte, Beamte etc. und deren Ehe- oder Lebenspartner sowie weitere zulagenberechtigte Personen. Durch die Kombination von staatlich geförderten Zulagen und Steuerentlastungen kann sich die Riester-Förderung für Sie lohnen. Wir erstellen für Sie gerne ein unverbindliches Angebot und beantworten Ihre Fragen bei der Entscheidung für einen Riester-Vertrag.

Riestern ist eine attraktive Form der Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Mit dem HanseMerkur Produkt Riester Care/ Riester Care Invest tragen Sie aktiv dazu bei, Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter beizubehalten. Durch die gesetzlich vorgegebene hohe Kapitalsicherheit sind Ihre eingezahlten Beiträge sowie die Zulagen und die Verzinsung Ihrer Spareinlagen zu Rentenbeginn garantiert. Riester Care passt sich flexibel Ihren Bedürfnissen an und bietet Ihnen unter anderem die Möglichkeit, zu Rentenbeginn bei Bedarf eine größere Summe bis maximal 30 % des Sparkapitals zu entnehmen.

Fragen und Antworten zur Riester-Rente
Wer ist zulagenberechtigt?

Als Zulagenberechtigte von der staatlichen Förderung und den Steuervorteilen profitieren

Mit der Riester-Rente beteiligt sich der Staat an den Investitionen für einen privaten Rentenaufbau durch Zulagen. Und diese staatlichen Zulagen gibt es nicht nur für jeden rentenversicherungspflichtigen Kunden, sondern auch für jedes kindergeldberechtigte Kind. 

Aber auch für Menschen ohne Kinder ist die Riester-Rente attraktiv. Hier macht sich vor allem der Sonderausgabenabzug in Form einer Steuerrückzahlung bemerkbar – und das gerade auch für Besserverdienende.

Grundsätzlich kann jeder, der privat vorsorgen möchte, eine Riester-Rente abschließen. Doch nur ein bestimmter Personenkreis ist zulagenberechtigt und kann von der staatlichen Förderung und den Steuervorteilen profitieren.

Direkt zulagenberechtigt:

Sind alle Personen, die rentenversicherungspflichtig sind. Dazu gehören u.a.:

  • Angestellte und Arbeiter, auch Öffentlicher Dienst (rentenversicherungspflichtig)
  • Auszubildende
  • Arbeitnehmerähnliche Selbständige
  • Beamte (obwohl nicht rentenversicherungspflichtig)
  • Richter
  • Soldaten
  • Behinderte in Werkstätten
  • Personen im Erziehungsurlaub (max. 3 Jahre, rentenversicherungspflichtig)
  • Handwerker in Handwerksrolle (rentenversicherungspflichtig)
  • Hebammen (selbständig und rentenversicherungspflichtig)
  • Künstler und Publizisten (pflichtversichert)
  • Landwirte (rentenversicherungspflichtig)
  • Personen mit Mini-Job (sofern Verzicht auf Sozialversicherungsfreiheit)
  • Pflegepersonen (privater Pflegedienst)
  • Selbständige (sofern rentenversicherungspflichtig)
  • Wehr- / Zivildienstleistende
  • Seelotsen
  • Pflichtversicherte einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung, soweit die Pflichtmitgliedschaft der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist, vor dem 01.01.2010 begründet wurde und Beiträge zugunsten eines vor dem 1.1.2010 abgeschlossenen Riester-Vertrages gezahlt werden

 Indirekt zulagenberechtigt über die Ehepartnerförderung:

Auch Personen, die nicht zulagenberechtigt sind, können einen Riester-Renten-Vertrag abschließen und von der staatlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist, dass sie verheiratet sind und der Ehepartner/ Lebenspartner ebenfalls einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Dies können z. B. verheiratete Hausfrauen, Selbständige oder Freiberufler sein. 

Nicht zulagenberechtigt:

Keine Förderung erhalten nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige, Selbständige in berufsständischen Versorgungswerken (z. B. Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten), freiwillig Rentenversicherte, Rentner/Pensionäre, Schüler/Studenten, nicht rentenversicherungspflichtige Mini-Jobber (400-Euro-Basis) sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Landtage und des Europäischen Parlaments.

Nicht rentenversicherungspflichtige Mini-Jobber (auch Studenten) können den von ihrem Arbeitgeber abgeführten pauschalen Rentenversicherungsbeitrag (15 %) durch eigene Zahlung auf den vollen Beitragssatz (19,9 %) aufstocken und somit auf ihre Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Dadurch erwerben sie den Anspruch auf die Riester-Förderung.

Wann und wie wird die Riester-Rente ausbezahlt?

Von der Riester-Rente im Alter profitieren

Sobald Sie das Rentenalter erreicht haben, beginnt die Rentenversicherung mit der Auszahlung Ihrer Riester-Rente. Auf Wunsch können Sie den Rentenbeginn ebenso um bis zu zehn Jahre hinausschieben. Voraussetzung ist dabei ebenfalls, dass Ihr Riester-Vertrag seit mindestens zehn Jahren besteht. Spätestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres muss in diesem Fall die Auszahlungsphase beginnen.

Da die Riester-Rente zur finanziellen Versorgung im Rentenalter beitragen soll, erfolgen die Auszahlungen monatlich. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich zu Rentenbeginn eine größere Summe auszahlen zu lassen. Die Einmalauszahlung wird bis zu einer Höhe von maximal 30 Prozent des angesparten Gesamtkapitals gewährt.

Welche Steuervorteile bietet die Riester-Rente?

Beiträge lassen sich von der Steuer absetzen

In Ihrer Steuererklärung geben Sie Ihre Beiträge zur Riester-Rente sowie alle erhaltenen Zulagen an und können dadurch Steuern vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. Die geleisteten Beitragszahlungen werden dabei als Sonderausgaben behandelt. Die maximale Höhe der abzugsfähigen Sonderausgaben liegt bei jährlich 2.100 Euro. Fällt die errechnete Steuerentlastung höher aus als die gewährten Zulagen, erhalten Sie den Differenzbetrag als Steuerrückerstattung ausgezahlt.

Um die Beiträge und Zulagen in Ihrer Steuererklärung in der Anlage AV geltend zu machen, benötigen Sie eine Bescheinigung von Ihrer Rentenversicherung. Diese erhalten Sie von der HanseMerkur zu Jahresbeginn. Im Rahmen der Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt automatisch, ob Ihnen eine Rückerstattung zusteht.

Wie wird die Riester-Rente besteuert?

Die Riester-Rente unterliegt der regulären Einkommensteuer

Die private Riester-Rente wird durch Beiträge aus Ihrem unversteuerten Einkommen gebildet. Aus diesem Grund werden die Auszahlungen später voll besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Wie viel Steuern Sie auf Ihre Riester-Rente zahlen müssen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Dieser ergibt sich aus Ihrem zu versteuernden Gesamteinkommen. Riester-Verträge sind von der Abgeltungssteuer befreit.

Wie wird die Riester-Rente gefördert?

Der Staat unterstützt mit Zulagen und Steuervorteilen

Um die private Altersvorsorge zu fördern, gewährt der Staat Zulagen und fördert darüber hinaus steuerlich. Damit sollen mehr Vorsorgesparer zum Abschluss einer Privatrente zwecks Ausgleich der sich bildenden Rentenlücke motiviert werden. Um die Riester-Förderung in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie die Voraussetzungen der geförderten Altersvorsorge erfüllen.

Ihre Beiträge zur Riester-Rente können Sie bis zu einer Höhe von 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und damit Ihre Steuerlast senken. Dazu geben Sie die Beitragszahlungen und Zulagen in Ihrer Steuererklärung an. Die tatsächliche Rückerstattung ergibt sich aus dem errechneten Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug abzüglich der Zulagen. Ihr individueller Steuervorteil richtet sich nach dem jeweiligen Grenzsteuersatz. Zu den jährlich gezahlten Zulagen gehört die Grundzulage von derzeit 175 Euro sowie gegebenenfalls die Kinderzulage in Höhe von 300 Euro und der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Die staatliche Förderung erhalten Sie in vollem Umfang, wenn Sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören, die Förderung beantragen und 
Ihre jährlichen Beiträge zur Riester-Versicherung in ausreichender Höhe leisten.

Steigen die Zulagen vom Staat, wenn der Eigenbeitrag steigt?

Die Höhe der Zulagen ist gesetzlich festgeschrieben

Nein, da die maximale Zulage gesetzlich festgeschrieben ist. Die maximale Höhe der Grundzulage beträgt ab 2008 175 Euro, für Verheiratete 350 Euro. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen die festgelegten Beitragshöhen erreicht werden (mindestens 4 % des Brutto-Vorjahreseinkommens).

Wer mehr als die Mindestbeiträge einzahlt, erhält natürlich die Förderung in voller Höhe. Eventuell bietet sich die Möglichkeit eines Steuervorteils. Dazu werden diese Aufwendungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht. Das Finanzamt prüft und berechnet automatisch den Vorteil. Wichtig: Für den Steuervorteil können Aufwendungen zur Altersvorsorge nur bis zu einer bestimmten Höhe angerechnet werden (maximal 2.100 EUR).

Wie kann ich eine Zuzahlung leisten?

Sonderzahlungen leisten und Vorteile der Riester-Rente sichern

Über Ihre Mindestbeiträge hinaus können Sie Ihre Einlage durch Zuzahlungen aufstocken.

Bei bestehenden Riester-Verträgen:

Bei bestehenden Riester-Verträgen können sich Zuzahlungen lohnen, um die steuerlichen Vorteile in voller Höhe zu nutzen. Erhöhen Sie Ihren jährlichen Eigenbeitrag auf 2.100 Euro abzüglich der Zulagen, lassen sich diese Zahlungen als Sonderausgaben steuerlich abziehen.

Senden Sie uns eine kurze, formlose Information (per Fax, E-Mail oder per Post) unter Angabe der Höhe des Zuzahlungswunsches sowie der Nummer Ihres Versicherungsscheines. Wir führen dann die Vertragsänderung durch und senden Ihnen einen neuen Versicherungsschein.

Bei einem neu abgeschlossenen Riester-Vertrag:

Bei neu abgeschlossenen Verträgen im laufenden Versicherungsjahr beginnen Sie mit Ihren Beitragszahlungen in der Regel im Folgemonat. Dadurch erreichen Sie möglicherweise nicht den jährlichen Mindestbeitrag von 4 % Ihres Brutto-Vorjahreseinkommens. Um dennoch von den Zulagen in voller Höhe zu profitieren, können Sie eine einmalige Zuzahlung leisten.

Kann ein Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

Vorzeitige Kündigung ist generell möglich

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre Riester-Rente zu kündigen und sich Ihr Guthaben vorzeitig auszahlen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie jedoch die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Der Riester-Vertrag soll der Altersvorsorge dienen. Aus diesem Grund verlieren Sie Ihre Riester-Förderung, wenn Sie den Vertrag vor Eintritt ins Rentenalter auflösen. Ihre erwirtschafteten Zinsen müssen Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als sonstige Einkünfte versteuern, da sie bei frühzeitiger Auflösung des Vertrags der Abgeltungssteuer unterliegen. Eine Ausnahme bildet die Verwendung der angesparten Gelder für den Kauf einer selbst genutzten Immobilie. Diese Anschaffung gilt nicht als schädliche Verwendung Ihres Riester-Vertrags.

Downloads - alle Leistungen auf einen Blick

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