KFZ Versicherung
ASCORE Unternehmen Komposit

Kfz-Versi­che­rung

Flexibel abgesichert für eine sorgenfreie Fahrt

Die Kfz-Versicherung der HanseMerkur garantiert Ihnen Top Preis-Leistungen!

  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichert
  • Neupreisentschädigung bis zu 36 Monate
  • Tierbiss-Schäden inkl. Folgeschäden, auch am Akku
  • Top Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge
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Drei
leistungsstarke
Tarife
Kfz-Versi­che­rung - Flexibel abge­si­chert für eine sorgen­freie Fahrt

Schäden im Stra­ßen­ver­kehr sind teuer - Eine Kfz-Versi­che­rung hilft

Jeder Fahr­zeug­halter muss eine Kfz-Versi­che­rung abschließen: Die Kfz-Haft­pflicht ist gesetz­lich verpflich­tend. Und das ist auch gut so, denn eine kurze Unacht­sam­keit reicht aus und schon ist ein Unfall passiert. Was nach einem kleinen Fehler klingt, kann schnell teuer werden.

Die Kfz-Versicherung der HanseMerkur übernimmt für Sie nicht nur die Kosten bei berechtigten Schadenersatzansprüchen, sondern wehrt unbegründete Ansprüche ab. Es bietet sich an, den Kfz-Grundschutz durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung zu ergänzen. Teilkasko leistet nur bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug zum Beispiel durch Brand oder Explosion. Die Vollkaskoversicherung kommt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden und durch böswillige Handlungen fremder Personen verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

Leis­tungen der Kfz-Versi­che­rung im Über­blick

Drive SmartDrive EasyDrive Best
Kfz-Haft­pflicht
Versi­che­rungs­summe pauschal für Personen-, Sach- und Vermö­gens­schäden
(je geschä­digte Person max. 15 Mio. EUR)
 
Versi­che­rungs­summe pauschal für Personen-, Sach-, und Vermö­gens­schäden

Bei Perso­nen­schäden je geschä­digte Person maximal 15 Millionen Euro.

100 Mio. EUR100 Mio. EUR100 Mio. EUR
Versi­che­rungs­summe Kfz-Umwelt­scha­den­ver­si­che­rung
5 Mio. EUR5 Mio. EUR5 Mio. EUR
Eigen­scha­den­de­ckung bis
50.000 EUR100.000 EUR100.000 EUR
Mallorca-Police: besserer Schutz bei Gebrauch von Pkw-Miet­wagen im Ausland, Miet­dauer bis zu 6 Monate (Kfz-Haft­pflicht)
Leis­tungen Mallorca-Police

Die Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel bezeichnet eine Leis­tung einer Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung als Zusatz­ver­si­che­rung für Miet­wagen im Urlaub. Wir bieten dafür Versi­che­rungs­schutz in Höhe der vertrag­lich verein­barten Versi­che­rungs­summe und decken damit die Diffe­renz zu der in der Regel nied­ri­geren Versi­che­rungs­summe im Ausland. Als Ausland (ohne Deutsch­land) ist Europa in seine geogra­phi­schen Grenzen anzu­sehen sowie die außer­eu­ro­päi­schen Gebiete, die zur Euro­päi­schen Union gehören.

Scha­den­rück­kauf bis 1.500 EUR inner­halb von 12 Monaten
Brand, Explo­sion
Entwen­dung, Dieb­stahl, Raub
Natur­ge­walten: Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung, (Dach-)Lawine, Erdbeben, Erdsen­kung (Erdfall), Erdrutsch, Vulkan­aus­bruch
Glas­bruch
Ersatz von Vignetten/​Plaketten nach Glas­bruch
Zusam­men­stoß mit Tieren aller Art 
Trans­port auf Schiffen und Fähren
Leis­tung bei grober Fahr­läs­sig­keit in voller Höhe
  
Tier­biss inkl. Folge­schäden bis
5.000 EUR20.000 EUR20.000 EUR
Kurz­schluss an der Verka­be­lung inkl. Folge­schäden bis
5.000 EUR20.000 EUR20.000 EUR
Zeit­raum der Neupreis­ent­schä­di­gung
12 Monate24 Monate36 Monate
Zeit­raum der Kauf­preis­ent­schä­di­gung
6 Monate24 Monate36 Monate
Fahr­zeug- und Zube­hör­teile bis
5.000 EURHöhe des NeuwertsHöhe des Neuwerts
Verzicht auf Abzüge „neu für alt“ bei Lackie­rung
Verzicht auf Abzüge „neu für alt“ bei Foli­e­rung
Grund­sätz­li­cher Verzicht auf Abzüge „neu für alt“ (Ausnahme: Akku)
Schäden am Pkw durch Entwen­dung nicht mitver­si­cherten Inhalts
  
Austausch oder Umco­die­rung der Tür-/​Lenk­rad­schlösser (Kosten­über­nahme) nach Raub oder Einbruch­dieb­stahl der Auto­schlüssel
100 %100 %
Austausch oder Umco­die­rung der Tür-/​Lenk­rad­schlösser (Kosten­über­nahme) nach Liegen­lassen oder Verlieren der Auto­schlüssel
50 %50 %
Über­füh­rung/​Zulas­sung nach Total­schaden/​Zerstö­rung/​Verlust bis
500 EUR500 EUR
Ereig­nisse der Teil­kasko
Unfall
Vanda­lismus
Scha­den­rück­kauf bis 1.500 EUR inner­halb von 12 Monaten 
Cyber­an­griff auf die Fahr­zeug­soft­ware (Hacker­an­griff)
GAP-Deckung für geleaste oder kredit­fi­nan­zierte Pkw
GAP-Deckung

Die GAP-Deckung schützt Sie vor den finan­zi­ellen Folgen bei Total­schaden, der Zerstö­rung oder bei Verlust Ihres Fahr­zeugs, soweit mit der Entschä­di­gung aus der Kasko­ver­si­che­rung, z. B. die Forde­rung Ihres Leasing­ge­bers aus der vorzei­tigen Abrech­nung Ihres Leasing­ver­trags, nicht voll­ständig ausge­gli­chen werden kann.

Als Unfall gelten auch Schäden durch geplatzte Reifen sowie Rangier- und Schlin­ger­schäden z.B. beim Abschleppen
SB-Über­nahme für Carsha­ring-Pkw und Miet­wagen bis
1.000 EUR1.000 EUR
Brems-, Betriebs- und Bruch­schäden 
Auto­in­halts­schutz
1.000 EUR
Bei Beschä­di­gung, Zerstö­rung, Total­schaden oder Verlust sind diese Sachen versi­chert:
Antriebs­akku 
Lade­kabel, auch beim Lade­vor­gang
Private, fest instal­lierte Lade­sta­tion (Wallbox)
Privates, mobiles Lade­gerät
Lade­karte bis
50 EUR
Über­span­nungs­schäden am Akku durch Blitz­schlag
Über­span­nungs­schäden am Akku durch Blitz­schlag

Beispiel: Der Blitz­schlag in ein Gebäude wird über das Lade­kabel zum Pkw über­tragen.

Tier­biss inkl. Folge­schäden am Akku bis 
20.000 EUR20.000 EUR
Kurz­schluss­schäden an der Verka­be­lung
inkl. Folge­schäden am Akku bis
20.000 EUR20.000 EUR
Abzüge „neu für alt“ beim Akku für jedes ange­fan­gene Betriebs­jahr (BJ), für Neu-Pkw abwei­chend erst nach Ablauf der Dauer der Neupreis­ent­schä­di­gung
10 %
(Neu-Pkw ab 3. BJ)
10 %
(Neu-Pkw ab 4. BJ)
Freie Werk­statt­wahl
Freie Werk­statt­wahl

Für Elektro- und Hybridfahr­zeuge ist eine freie Werk­statt­wahl obli­ga­to­risch. Dafür stehen die Leis­tungs­va­ri­anten Drive Easy und Drive Best zur Verfü­gung

Allge­fah­ren­de­ckung für Akku bis
Allge­fah­ren­de­ckung für Akku bis

Beispiel: Durch einen Bedien­fehler an der Lade­sta­tion kommt es zu einem Leis­tungs­ver­lust des Akkus oder der Akku wird tiefen­ent­laden.

10.000 EUR
Akku-Entsor­gungs­kosten nach Total­schaden
(sofern Hersteller nicht zur Entsor­gung verpflichtet)
Cyber­an­griff auf die Fahr­zeug­soft­ware (Hacker­an­griff)
Unvor­her­ge­se­hene Akku­ent­la­dung gilt als Panne
Auswahl der Werk­statt
Auswahl der Werk­statt: Werk­statt­bonus (Werk­statt­bin­dung) oder freie Werk­statt­wahl

Werk­statt­bonus (Werk­statt­bin­dung): Im Scha­den­fall Vermitt­lung einer Part­ner­werk­statt durch die HanseMerkur, verbunden mit einem güns­ti­geren Beitrag in der Kasko­ver­si­che­rung inklu­sive weiterer Service­leis­tungen wie Hol- und Bring­ser­vice und Fahr­zeug­rei­ni­gung.

Werk­statt­bonus 
(Werk­statt­bin­dung) 
Werk­statt­bonus 
(Werk­statt­bin­dung) 
oder 
freie Werk­statt­wahl
Werk­statt­bonus 
(Werk­statt­bin­dung) 
oder 
freie Werk­statt­wahl
Redu­zie­rung der Selbst­be­tei­li­gung bei Repa­ratur in einer Part­ner­werk­statt (Werk­statt­ser­vice)
Redu­zie­rung der Selbst­be­tei­li­gung bei Repa­ratur in einer Part­ner­werk­statt (Werk­statt­ser­vice)

Service-Option, wenn freie Werk­statt­wahl verein­bart ist: Im Scha­den­fall wird bei Vermitt­lung einer Part­ner­werk­statt die Selbst­be­tei­li­gung durch die HanseMerkur um 100 EUR redu­ziert.

OptionalOptional
Schutz­brief
OptionalOptionalOptional
Fahrer­schutz
OptionalOptionalOptional
Ausland-Scha­den­schutz
OptionalOptionalOptional
PetPLUS
PetPLUS

Der Baustein PetPLUS sichert die Kosten für eine Opera­tion des eigenen Hundes oder der eigenen Katze ab, wenn das Tier im versi­cherten Pkw zum Zeit­punkt des Unfalls mitge­führt und so verletzt wurde, dass eine Opera­tion notwendig ist.

OptionalOptionalOptional
Rabatt­schutz (Haft­pflicht, Voll­kasko): ein freier Schaden pro Jahr, inkl. Über­nahme des geschützten Scha­den­frei­heits­ra­batts vom Vorver­si­cherer 
Rabatt­schutz

So können Sie Ihren Scha­den­frei­heits­ra­batt schützen. Bei einem belas­tenden Kfz-Haft­pflicht- und/​oder Voll­kas­ko­schaden pro Versi­che­rungs­jahr bleibt Ihr Scha­den­frei­heits­ra­batt erhalten. Ihr Vertrag wird nicht zurück­ge­stuft.

OptionalOptional
Unbe­fris­teter SF-Abruf beim Vorver­si­cherer
Führer­schein­re­ge­lung
SF 1/​2SF 1/​2SF 1/​2
Teil­nehmer am Beglei­teten Fahren mit 17, bei Vertrags­ab­schluss auf eigenen Namen
SF 1SF 2SF 2
Zweit­fahr­zeu­g­re­ge­lung für zwei weitere Kfz
SF 2SF 3SF 3
Zweit-Pkw erhält SF-Klasse wie Erst-Pkw für Fahrer­kreis
VN und PartnerVN und Partner
Sonder­ein­stu­fung "Moped" für ein Kfz
Sonder­ein­stu­fung "Moped" für ein Kfz

Der Kunde hatte sein Moped (oder ein anderes Fahr­zeug mit Versi­che­rungs­kenn­zei­chen, außer Kran­ken­fahr­stühle) mindes­tens zwei Verkehrs­jahre scha­den­frei bei uns versi­chert, inner­halb von drei Jahren vor Vertrags­be­ginn des Pkw.

SF 2SF 2
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Teil­kasko und Voll­kasko in der Kfz-Versi­che­rung

Die HanseMerkur bietet Ihnen für die Versicherung Ihres Pkw drei Leistungsvarianten an. Drive Smart ist eine solide, günstige Kfz-Versicherung für junge Fahrer. Drive Easy zeichnet sich durch einen guten Rund-um-Schutz besonders für Familien aus, während Drive Best noch umfangreichere Leistungen beinhaltet. Sowohl bei der Teil- als auch der Vollkasko erfolgt eine Entschädigung in voller Höhe bei grober Fahrlässigkeit.

Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung sind keinerlei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgedeckt.

Bei einer Teilkasko sind Schäden, die Ihren Pkw betreffen, aber nicht selbst verschuldet sind, versichert. Dies umfasst zum Beispiel Diebstahl oder Schäden durch Hagel und Sturm. Auch Tierbisse inklusive der Folgeschäden können Sie in all unseren Leistungsvarianten absichern.

Die zusätzlichen Leistungen der Vollkasko betreffen Schäden an Ihrem Fahrzeug, die Sie selbst verursacht haben. Außerdem sind Schäden durch Vandalismus versichert. Wenn Sie ein neues oder ein höherwertiges Fahrzeug besitzen, sollten Sie auf die Vollkasko-Versicherung nicht verzichten. In der Leistungsvariante Drive Best gibt es eine Neupreisentschädigung bis zu 36 Monate nach Erstzulassung.

Als Faustformel gilt: Ist Ihr Fahrzeuge jünger als vier Jahre, sollten Sie es mit einer Vollkasko-Versicherung schützen. Sind Sie im Alltag auf Ihren Wagen angewiesen, dann ist Vollkasko-Schutz auch für Fahrzeuge, die älter als vier Jahre sind, unverzichtbar.

Mit den flexiblen Tarifen der Kfz-Versicherung der HanseMerkur können Sie sich den individuellen Schutz zusammenstellen, den Sie sich für eine sorgenfreie Fahrt wünschen.

eKomi - letzte Kunden­be­wer­tungen:

vor 1 Tag

Habe schon früher über Hanse Merkur Reiserücktrittsversicherungen...

vor 1 Tag

Gegenüber vielen namhaften Versicherungsgesellschaften einfach...

vor 2 Tagen

Der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung hat wie immer reibungslos...

Ekomi-Siegel silver
4.7 / 5
687 Rezensionen

Echte Bewertungen von Kunden für Kunden:

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Fragen und Antworten zur Kfz-Versi­che­rung

Wozu benötige ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Gesetzliche Pflicht wegen hoher Schadensummen

Wenn Sie ein Fahrzeug halten, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß Pflichtversicherungsgesetz für dieses obligatorisch. Ohne diese Kfz-Versicherung können Sie Ihren Pkw gar nicht zulassen, denn Sie müssen auf dem Amt eine Versicherungsbestätigung vorlegen.

Die Versicherung ist jedoch nicht nur eine lästige Formalität, sondern schützt Ihr Vermögen und womöglich sogar Ihre Existenz, wenn Sie einen Unfall verursachen. Nicht umsonst liegen die Mindestanforderungen für eine Haftpflichtversicherung bei Personen- und Sachschäden in Millionenhöhe. Im Schadenfall übernimmt die Versicherung Kosten für berechtigte Ansprüche Ihnen gegenüber und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Was leistet eine Kaskoversicherung?

Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nur die Kosten für Schäden, die Sie bei anderen verursacht haben, sie kommt nicht für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug auf. Bei Wildunfällen zum Beispiel müssten Sie selbst die Reparaturen bezahlen und erhielten keine Erstattung. Eine Kaskoversicherung hingegen übernimmt auch die Kosten für Schäden an Ihrem Fahrzeug. Das betrifft bei einer Teilkasko unter anderem Wildschäden, Diebstahl, Marderbiss oder Hagelschäden. Bei einer Vollkasko sind noch Vandalismus und Schäden durch selbst verursachte Unfälle abgedeckt. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer detaillierten Leistungsübersicht Pkw.

Welchen Versicherungsschutz habe ich auf der Fahrt zur Zulassungsstelle?

Zulassungsfahrten mit Nummernschild sind versichert

Bei der Fahrt zur Zulassungsstelle handelt es sich um eine sogenannte Zulassungsfahrt, welche in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist. In diesem Fall dürfen Sie auch mit dem ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren. Voraussetzung dafür ist, dass das Nummernschild trotzdem ordnungsgemäß montiert ist und Sie auf kürzestem Weg zur Zulassungsstelle Ihres Bezirks fahren. An dem Gerücht, dass Sie auch ohne Kennzeichen zum Amt fahren dürfen, ist nichts dran und es gibt keine Ausnahme.

Wie erfolgt die Einstufung in die SF-Klasse (auch bei Unterbrechungen)?

Anzahl der schadenfreien Jahre, auch bei Unterbrechungen von bis zu 7 Jahren

Bei einer Unterbrechung bis zu 6 Monaten wird der Vertrag in die SF-Klasse eingestuft, in die er bei Fortdauer des Versicherungsschutzes eingestuft worden wäre. Liegt ein Jahreswechsel innerhalb der Unterbrechung, wird der Vertrag der Kfz-Versicherung bei ersatzpflichtigen Schäden gemäß Rückstufungstabelle zurückgestuft.

Bei einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten bleibt der Vertrag in der SF-Klasse, die vor der Unterbrechung galt, wenn es im Jahr des Beginns der Unterbrechung keinen Schaden gab (ansonsten erfolgt im Jahr der Beendigung der Unterbrechung eine Rückstufung gemäß der Rückstufungstabelle).

Bei einer Unterbrechung von mehr als 7 Jahren verfällt der Schadenfreiheitsrabatt und es erfolgt eine Einstufung gemäß der sog. Führerscheinregelung. Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht. Wir übernehmen jedoch den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand, wenn uns die Vorversicherung die Vorversicherungszeit bestätigt.

Wie kann ein Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden?

Übertragung zu verschiedenen Anlässen möglich

Es gibt verschiedene Anlässe, in der Kfz-Versicherung einen Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen:

  • Fahrzeugwechsel: Sie schaffen sich ein neues Fahrzeug an.
  • Rabatttausch: Sie besitzen zwei Fahrzeuge und möchten tauschen oder schaffen sich noch eines an, welches nun das Hauptfahrzeug sein soll.
  • Schadenverlauf einer anderen Person: Sie sind das Fahrzeug eines anderen, beispielsweise eines Familienangehörigen, überwiegend gefahren und möchten nun den Rabatt der anderen Person übernehmen.
  • Versichererwechsel: Sie waren vorher bei einer anderen Versicherung und möchten nun zur HanseMerkur wechseln.

Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts ist in diesen Fällen möglich, solange es sich um die gleiche Fahrzeuggruppe handelt. Außerdem werden Unterbrechungen, wie in der Einordnung zu den SF-Klassen beschrieben, im Versicherungsverlauf berücksichtigt.

Wie werden Schadenverlaufsbescheinigungen berücksichtigt?

Schadenverlaufsbescheinigung mit Anzahl und Zeitpunkt der Schäden vorlegen

Die Prämie in der Kfz-Versicherung ist bei vielen Fahrzeugarten u. a. abhängig von der Anzahl Ihrer nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre. Legen Sie uns eine von einem anderen Versicherer ausgestellte Schadenverlaufsbescheinigung vor, aus der sich die Anzahl und der Zeitpunkt der Schäden ergibt, berücksichtigen wir diese entsprechend den Regelungen in unseren Kfz-Versicherungsbedingungen. Laden Sie sich zur besseren Orientierung gern die Kundeninformation mit den Versicherungsbedingungen im Downloadbereich herunter.

Bescheinigungen des Schadenverlaufs aus anderen EU-Mitgliedstaaten behandeln wir genauso, wie Bescheinigungen des Schadenverlaufs aus dem Inland. Für die Berechnung des zu zahlenden Beitrags ist die Herkunft der Bescheinigung oder Ihr vorheriger Wohnsitz ohne Bedeutung.

Was versteht man unter einer Fahrerschutzversicherung?

Absicherung für Verletzungen des Fahrers

Mit der Fahrerschutzversicherung sind Sie beim Fahren des versicherten Fahrzeugs geschützt, wenn ein Unfall passiert, der für Sie mit Verletzungen einhergeht. Die HanseMerkur ersetzt in diesem Fall den unfallbedingten Personenschaden bis zu einer Höhe von maximal 12 Millionen Euro pro Schadenfall. Dies umfasst Verdienstausfall, Kosten für eine Haushaltshilfe, Kosten für behindertengerechte Umbauten, Unterhaltszahlungen für Hinterbliebene und Schmerzensgeld, wenn Sie länger als 5 Tage im Krankenhaus bleiben mussten. Mit dieser Option zur Kfz-Versicherung ist der Fahrer bei Verletzungen gut abgesichert.

Was ist eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung?

Wenn der Unfallverursacher im Ausland nicht ausreichend versichert ist

Die strengen Regelungen für Kfz-Haftpflichtversicherungen gelten längst nicht in allen Ländern. Daher kann es Ihnen passieren, dass Sie im Ausland in einen Unfall verwickelt werden, aber der Unfallverursacher nicht ausreichend versichert ist. Die Verhandlung über die Ansprüche über die Landesgrenzen hinweg kann sich schwierig gestaltet und möglicherweise gehen Sie sogar leer aus. Mit der Ausland-Schadenschutz-Versicherung sind Sie auf der sicheren Seite, denn die HanseMerkur reguliert den Schaden so, als ob der Unfallverursacher ebenfalls bei der HanseMerkur kfz-haftpflichtversichert wäre. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird dafür nicht belastet.

Was ist ein Schutzbrief?

Hilfe bei Pannen, Unfällen und Diebstahl

Mit dem optionalen Schutzbrief in der Kfz-Versicherung können Sie organisatorische und finanzielle Hilfe, zum Beispiel bei Pannen, Unfällen oder Diebstahl des Fahrzeugs, nutzen. Der Schutz gilt auch im europäischen Ausland und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Mit dem Schutzbrief haben Sie Anspruch auf Pannenhilfe und Abschleppdienst. Wenn Sie auf einen Wagen angewiesen sind, werden beispielsweise auch die Kosten für einen Mietwagen übernommen. Außerdem sind Leistungen wie der Krankenrücktransport eingeschlossen. Die ausführlichen Leistungen finden Sie in der Verbraucherinformation.

Tipp: Ein Schutzbrief ist eine günstige Alternative zu einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub und eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung.

Wird bei einem Wohnortwechsel eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt?

Abhängig vom Wohnortwechsel

Erfolgt der Wohnortwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks (z. B. im gleichen Ort), wird keine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt. Erfolgt der Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk (z. B. von Hamburg nach Berlin), wird eine neue eVB gebraucht, um das Fahrzeug umzumelden.

Wie funktioniert das eVB-Verfahren?

eVB aus einer zentralen Datenbank abrufbar

Die HanseMerkur stellt die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in einer zentralen Datenbank bereit. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die eVB von dort abrufen.
Für eine einfache Zuordnung der eVB erhalten Sie einen Code, die sogenannte eVB-Nummer. Sie dient dazu, die in der Datenbank hinterlegte eVB für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen. Bei der Anmeldung oder Ummeldung des Fahrzeugs müssen Sie Ihre persönliche eVB-Nummer vorlegen.
Auf der Zulassungsstelle wird dann online überprüft, ob eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.

Wie sieht die eVB-Nummer aus?

Siebenstellige Kombination aus Zahlen bzw. Buchstaben

Bei der eVB-Nummer handelt es sich um eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben wie beispielweise „HHFX5A3“. Die eVB-Nummer kann auch nur aus Buchstaben bestehen. Über diese eVB-Nummer kann die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten direkt einsehen.

Rich­tiges Verhalten bei Unfällen

Wenn ein Unfall passiert ist, ist es meistens nicht einfach, einen klaren Kopf zu bewahren. Um sich dennoch richtig zu verhalten, hilft es ungemein, eine Unfall-Checkliste zu kennen sowie einen  Vordruck für einen Unfallbericht bereitzuhalten. Hier werden wichtige Informationen wie Name und Anschrift der Unfallbeteiligten, Kfz-Versicherung sowie Unfallhergang und sichtbare Schäden dokumentiert. Legen Sie den Vordruck am besten zum Fahrzeughandbuch ins Handschuhfach. Dann ist er im Notfall sofort griffbereit.

  • Bei Unfällen gilt es, zunächst Ruhe zu bewahren.
  • Die Unfallstelle sollte so schnell wie möglich abgesichert werden, um zu verhindern, dass weitere Fahrzeuge involviert werden.
  • Dann sind die Verletzten zu versorgen und ein Notruf abzusetzen; gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten.
  • Rufen Sie im Anschluss die Polizei, wenn es Verletzte gibt, ein hoher Sachschaden entstanden ist, Unfallflucht begangen wurde oder die Schuldfrage ungeklärt ist.
  • Nun kommt die Vorlage für den Unfallbericht zum Einsatz, welche möglichst vollständig ausgefüllt werden sollte.
  • Machen Sie außerdem zur Sicherheit Bilder von der Unfallstelle. Erst wenn alle Beweise aufgenommen wurden, dürfen Sie die Unfallspuren beseitigen und den Verkehrsfluss möglichst wiederherstellen.
  • Notieren Sie die Namen, Anschriften und Telefonnummern von Zeugen.

Kennen Sie schon die Vorzüge unserer Kfz-Rechtsschutzversicherung? Diese ergänzt optimal Ihre Kfz-Versicherung. Rundum – auch im Ausland – abgesichert!

Zur Rechtsschutzversicherung

Damit Sie mobil bleiben, kümmern wir uns um eine schnellstmögliche Schadenabwicklung. Diesen können Sie ganz einfach über unser Schadenformular melden.

Kfz-Schadenmeldung

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unserer Broschüre, Leistungsübersicht und den Kundeninformationen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung zum Speichern oder Ausdrucken.

Broschüre

Leistungsübersicht Pkw

Leistungsübersicht Pkw Elektro- und Hybridfahrzeuge

Kundeninformation Drive Smart

Kundeninformation Drive Easy

Kundeninformation Drive Best

Vordruck europäischer Verkehrsunfallbericht

Unterschiede-Kfz-Kennzeichen

Muster Kfz-Kaufvertrag


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