Kapitalanlage - Rentenversicherung gegen Einmalbetrag

Kapitalanlage

Die solide Geldanlage

So machen Sie mit Sicherheit mehr aus Ihrem Geld!

  • Anlage bereits ab 20.000 €
  • Gesamtverzinsung bis zu 1,6 %*
  • Anlagezeitraum von 5 Jahren
  • Todesfallleistung

Geld anlegen zu Top-Konditionen mit Kapital-SCHUTZ Plus

Erbschaften, Schenkungen, auslaufende Versicherungen oder ein Firmenverkauf haben Ihnen einen hohen Betrag beschert? Dann gilt es dieses Kapital möglichst gewinnbringend zu vermehren. Die HanseMerkur* bietet Ihnen die Lösung. Wählen Sie Kapital-SCHUTZ Plus und profitieren Sie von einer Gesamtverzinsung von derzeit 1,6 %* – bereits ab einer Laufzeit von 5 Jahren. Unser Produkt bietet eine solide Kapitalanlage mit niedrigen Mindestlaufzeiten. Durch Beteiligung an Überschüssen und Bewertungsreserven kann eine exzellente Rendite erzielt werden.

* Risikoträger ist die ADVIGON Versicherung AG, ein Tochterunternehmen der HanseMerkur

Highlights

  • Planbarer Vermögensaufbau, keine Wertschwankungen
  • Hohe Verzinsung möglich – auch nach Abzug von Kosten
  • Konstante Gesamtverzinsung seit 2017
  • Anlagezeitraum schon ab 5 Jahren
  • Anlagemöglichkeit ab 20.000 EUR bis max. 1 Mio. EUR (bzw. auf Anfrage)
  • Auszahlung in Form einer Kapitalzahlung oder wahlweise als abgekürzte Leibrente über 3 Jahre
  • Deklarierte Überschussbeteiligung gilt jeweils für das volle vertragsindividuelle Versicherungsjahr
  • Anbieter mit starker Solvenzquote (206 % per 31.12.2022)
  • Kapitalanlage auch in Schweizer Franken möglich
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Advigon.Kapital-SCHUTZ Plus

Advigon.Kapital-SCHUTZ Plus in Euro

  • Ab 20.000 EUR bis max. 1 Mio. EUR (bzw. auf Anfrage) - Einmalbeitrag
  • Leistungsformen: Kapital- oder Rentenleistung über 3 Jahre
  • Ablaufleistung: Beitrag garantiert
  • Zinsdeklaration immer für 12 Monate
  • Todesfallleistung Ansparphase: Rückgewähr des Vertragsguthabens
  • Todesfallleistung in der Rentenphase: keine
  • Gesamtverzinsung: lfd. 1,5% plus 0,1%*


Beispielrechnung 

  • Beginn: 01. Juli 2022, Geburtsdatum: 01. Juli 1972, Einmalbeitrag: 100.000 EUR, Ansparphase: 5 Jahre

Garantierte Kapitalabfindung

100.000 EUR

Voraussichtliche Kapitalabfindung**

104.633 EUR


  • 3-jährige monatliche Leibrente: 

Garantierte monatliche Altersrente

2.766 EUR

Voraussichtliche monatliche Altersrente 

2.894 EUR


*Überschüsse können nicht für die gesamte Laufzeit garantiert werden.
**Voraussichtliche Leistungen sind unverbindlich und nicht garantiert. 

Fragen und Antworten zum Advigon.Kapital-SCHUTZ Plus

Wie funktioniert der Advigon.Kapital-SCHUTZ Plus?

Sei es aus Erbschaften, Schenkungen oder aus dem Verkauf des eigenen Geschäfts: Ein plötzlich zur Verfügung stehender hoher Betrag kann auch in Niedrigzinszeiten gewinnbringend angelegt werden. Mit Zahlung des Einmalbeitrags und Verrechnung der einmaligen Kosten partizipieren Ihre Kunden an unserem Kapitalanlageergebnis. Hierzu deklarieren wir eine Überschussbeteiligung. Die gültige Überschussbeteiligung greift zu jedem Versicherungsjahrestag und gilt dann für ein volles Versicherungsjahr. Zum Ablauf steht das Vertragsguthaben inklusive Bewertungsreserven und deklarierte Schlussüberschüsse zur Verfügung. Überschüsse und voraussichtliche Leistungen können nicht für die gesamte Laufzeit garantiert werden. Sie haben die Wahl Ihre Ablaufleistung in Form einer dreijährigen Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung zu beziehen.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es?

Altersvorsorge-Produkte bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Alle zwischenzeitlichen Erträge können Sie während der Ansparphase wieder in voller Höhe anlegen und so von steuerfreien Zinseszinsen profitieren. Je nach Dauer der Versicherung und dem Alter des Steuerpflichtigen gelten nach Ablauf der Ansparphase unterschiedliche Regelungen.

Hinweis: Weitere Informationen zu den steuerlichen Regelungen können Sie der Verbraucherinformation entnehmen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung übernommen werden.

Welche Leistung wird bei Ableben vor Rentenbeginn gezahlt? Und an wen?

Stirbt der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn, wird das zum Todeszeitpunkt vorhandene Vertragsguthaben erstattet. Ausgezahlt wird der Betrag an die im Vertrag festgelegte bezugsberechtigte Person. Prinzipiell können auch mehrere Personen als Bezugsberechtigte eingesetzt worden sein. Sofern vom Versicherungsnehmer keine bestimmte Höhe der Bezugsberechtigung festgelegt worden ist, wird die Auszahlung gleichmäßig aufgeteilt. Wurde keine bezugsberechtigte Person bestimmt, geht das Bezugsrecht auf den/die Ehepartner/ in oder den/die eingetragene/n Lebenspartner/in über oder wird Teil des Nachlasses der verstorbenen Person.

Wie lange kann der Vertrag laufen?

Über die Laufzeit des Vertrags entscheiden Sie individuell. Der kürzeste Anlagezeitraum beträgt 5 Jahre. Dank einer Gesamtverzinsung von derzeit 1,6 %* können Sie bereits über diesen kurzen Zeitraum mit einem erheblichen Ertrag rechnen. 

Was ist der Mindesteinmalbeitrag?

Der Mindesteinmalbetrag legt die geringstmögliche Höhe der Einmalzahlung für den Advigon.Kapital-SCHUTZ fest. Aktuell liegt der zu erbringende Mindesteinmalbetrag bei 20.000 Euro.

Download: Alle Leistungen auf einen Blick

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