Berufsunfähigkeitsversicherung - Profi Care

Berufsunfähigkeitsversicherung

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  • 100 % Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Sofort- oder Wiedereingliederungshilfe
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Berufsunfähigkeitsversicherung - Existenzsicherung bei Arbeitskraftverlust

Finanzielle Absicherung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

M & M Rating Berufsunfähigkeit "Ausgezeichnet" HanseMerkur Profi Care SBU

In Ihrem Leben läuft alles in geregelten Bahnen: Sie haben ein gutes Auskommen und Ihr Arbeitgeber hat Sie gerade aus dem befristeten Vertrag in eine feste Stelle übernommen. Doch dann erkranken Sie schwer oder ziehen sich eine Unfallverletzung zu – und Ihr Leben gerät aus den Fugen. Wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt, geht auch die berufliche Perspektive verloren.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auf Dauer auszuüben. Dabei ist es egal, ob die Berufs­unfähigkeit durch Unfall oder Krankheit ausgelöst wurde. Damit sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, was Ihre finanziellen Risiken betrifft. Sollten Sie eine Erwerbs­minderungs­rente vom Staat erhalten, beträgt diese jedoch in der Regel weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts – und ist damit in den seltensten Fällen ausreichend. Junge Erwachsene, die nicht mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten­versicherung versichert sind, gehen leer aus!

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick

BU-Versicherung
Tarif Profi Care
Leistung schon bei Arbeitsunfähigkeit möglich
Leistung schon bei Arbeitsunfähigkeit möglich

Unkomplizierter Nachweis mit Krankenschein oder vergleichbarer ärztlicher Bescheinigung schon ab 4-monatiger und voraussichtlich 6-monatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit. AU-Leistung bis zu 24 Monaten, rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Teilzeit-Absicherung wählbar
Teilzeit-Absicherung wählbar

Wer in Teilzeit arbeitet muss i.d.R. einen im Verhältnis zu der Arbeitszeit höheren Einschränkungsgrad vorweisen, um Leistungen zu erhalten. Nicht mit der optional wählbaren Teilzeitklausel. Der für die BU-Prüfung erforderlichen BU-Grad wird für Personen die 31-35 Stunden in der Woche arbeiten auf 40 % und für Arbeitszeiten unter 31 Stunden in der Woche auf 30 % angeboten.

Sofortleistung bei schweren Krankheiten
Sofortleistung bei schweren Krankheiten

Wer eine von 7 bedingungsgemäßen schweren Krankheiten (Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt,
Querschnittslähmung, Sehverlust, Hörverlust oder Sprachverlust) diagnostiziert bekommt, hat Anspruch auf eine Sofortleistung von bis zu 15 Monatsrenten. Unabhängig davon ob man berufsunfähig wird – schnell und unkompliziert.

Verzicht auf eine abstrakte Verweisung
Verzicht auf eine abstrakte Verweisung

Eine abstrakte Verweisung bedeutet, dass die Versicherung das Recht hat, die Leistung auf eine Berufsunfähigkeitsrente abzulehnen, wenn Sie zwar in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können, aber noch eine andere zumutbare berufliche Tätigkeit ausüben könnten. Ob Sie diese Tätigkeit auch tatsächlich ausüben oder eine neue Anstellung finden, bleibt unberücksichtigt - sprich, es bleibt abstrakt. Wir verzichten daher auf die abstrakte Verweisung.

Entscheidend ist der aktuell ausgeübte Beruf, auch nach einem Berufswechsel
Entscheidend ist der aktuell ausgeübte Beruf, auch nach einem Berufswechsel

Einen eventuellen Wechsel des Berufs müssen Sie uns noch nicht einmal anzeigen. Versichert ist immer die aktuelle berufliche Tätigkeit. Ohne Beitragserhöhungen und Fristen.

Wiedereingliederungshilfe oder Soforthilfe
Wiedereingliederungshilfe oder Soforthilfe

Wenn Sie nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit schnell Geld benötigen, können Sie sich eine sogenannte Soforthilfe bis zu sechs Monatsrenten auszahlen lassen. Diese wird Ihrem Vertragsguthaben entnommen. Mit der Wiedereingliederungshilfe erleichtern wir Ihnen den Wiedereinstieg in Ihr Berufsleben mit bis zu sechs Monatsrenten (maximal 15.000 Euro).

Leistungsdynamik möglich
Leistungsdynamik möglich

Sie möchten, dass sich Ihre Rente im Leistungsfall auch garantiert steigert, dann können Sie eine Leistungsdynamik abschließen.

Infektionsklausel 
Infektionsklausel 

Versicherte profitieren von der Infektionsklausel, wenn ein vollständiges Tätigkeitsverbot von mind. 6 Monaten von der entsprechenden staatlichen Behörde vorliegt – unabhängig welcher Beruf ausgeübt wird. Dann erfolgt die vereinbarte Versicherungsleistung.

Rück­wir­kende Zahlung ab Beginn der Berufs­un­fä­hig­keit
Überschüsse werden mit den Beiträgen verrechnet oder in Sofortbonus investiert
Einstellung der Beitragszahlung z. B. bei finanziellen Notlagen
Einstellung der Beitragszahlung z. B. bei finanziellen Notlagen

Innerhalb von 12 Monaten kann Profi Care ohne erneute Gesundheitsprüfung
„wieder in Kraft“ gesetzt werden.

Keine Zuschläge bei Ratenzahlung
Weltweiter Versicherungsschutz – zeitlich unbegrenzt
Ab 50 % Berufsunfähigkeit - 100 % Rente
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Berufsunfähigkeit noch umfassender absichern mit Profi Care

Die Berufsunfähigkeitsversicherung Profi Care bietet wertvollen Schutz gegen unvorhersehbare finanzielle Einschränkungen infolge einer Berufsunfähigkeit. Durch optionale Zusatzbausteine kann dieser noch umfassender und gezielter auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden:

  • jetzt mit Sofortleistung bei bestimmten schweren Krankheiten
  • Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit wählbar
  • optional günstigere Regelung für Personen mit Teilzeitbeschäftigung
Berufsunfähigkeit noch umfassender absichern mit Profi Care

Sofortleistungen bei schweren Krankheiten inklusive

Profi Care leistet mit einer Sofortleistung von bis zu 15 Monatsrenten im Fall bestimmter bedingungsgemäßer schwerer Krankheiten (Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Querschnittslähmung, Sehverlust, Hörverlust oder Sprachverlust) schon bei Einreichung des Diagnoseberichtes vom Facharzt – schnell und unkompliziert. Und unabhängig davon, wann oder ob man berufsunfähig wird.
 

Zusatzbaustein Arbeitsunfähigkeits-Absicherung: Leistung schon bei Arbeitsunfähigkeit (AU)

Ein Zusatz, der sich lohnt: Denn damit greift Profi Care Betroffenen schon bei Arbeitsunfähigkeit finanziell unter die Arme – ein gutes Gefühl, gerade wenn aus der Arbeitsunfähigkeit keine Berufsunfähigkeit wird.

Das sind die Vorteile:

  • Unkomplizierter Nachweis nur mit AU-Bescheinigung (Krankenschein) oder vergleichbarer ärztlicher Bescheinigung bei Selbstständigen
  • Volle AU-Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeits-Rente schon ab 4-monatiger und voraussichtlich insgesamt 6-monatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit
  • Leistung bis zu 18 Monate lang
  • Rückwirkende Leistung ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit
  • Freistellung der Beitragszahlung und volle AU-Rente
Berufsunfähigkeit noch umfassender absichern mit Profi Care


Zusatzbaustein Teilzeit-Absicherung: Auch in Teilzeit bestens abgesichert

Wer in Teilzeit tätig ist, muss in der Regel einen höheren Einschränkungsgrad vorweisen, um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Oder einfacher gesagt: Ein Arbeitnehmer mit einer 40-Stunden-Woche, dessen Arzt ihm eine maximale Leistungsdauer von nur noch 20 Stunden bestätigt, erreicht den BU-Grad von 50 %.

Ein Kollege, der in Teilzeit 35 Stunden arbeitet und ein Restleistungsvermögen von 20 Stunden attestiert bekommt, erreicht den BU-Grad von mindestens 50 % nicht (BU-Grad liegt bei ca. 42 %).

Mit dem Zusatzbaustein Teilzeit-Absicherung der HanseMerkur Teilzeitklausel erreicht der Teilzeitbeschäftigte den für die BU-Prüfung erforderlichen (abgesenkten) BU-Grad von 40 %. Damit ist er bei der BU-Prüfung nicht mehr schlechter gestellt als der Vollzeitbeschäftigte.

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufsanfänger und Studenten

Für Berufseinsteiger, Studenten und Auszubildende ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Absicherungen. Warum? Erst wer mindestens 5 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und davon in den letzten drei Jahren Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung geleistet hat, kann überhaupt einen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente geltend machen.

Die HanseMerkur bietet für junge Berufsanfänger unter anderem folgende Highlights:

  • 5 Jahre lang 50 % ermäßigte Beiträge bei vollem Leistungsanspruch
  • Ab 6. Jahr Umstellung auf vollen Beitrag ohne erneute Gesundheitsfragen
  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Leistungsentscheidung bezogen auf den aktuell ausgeübten Beruf
  • Keine Meldepflicht bei Wechsel in risikoreicheren Beruf
  • Wiedereingliederungshilfe zur Erleichterung in den Berufsstart nach gesundheitlicher Genesung
  • Soforthilfe in Höhe von bis zu 6 Monatsrenten (max. 10.000 Euro)
  • Umfangreiche Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung
  • Schüler, Studenten und Auszubildende können die Absicherung um 100 % auf max. 2.000 EUR erhöhen

Diese und weitere Top-Leistungen bieten wir jungen Berufseinsteigern im Eintrittsalter von 10 bis 35 Jahren.

Statistik: Häufig­keit der Krank­heiten bei Berufs­un­fä­hig­keit

Berufsunfaehigkeitsversicherung Grafik


Die Gründe sind zwar vielfältig, aber Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Statistisch gesehen, wird in Deutschland jeder 4. Arbeitnehmer vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig. Zu den häufigsten Erkrankungen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, zählen psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burn-out. Mit über 33 Prozent sind Nervenkrankheiten die wesentliche Ursache für eine Berufsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats (20 Prozent). Krebs und andere bösartige Tumore nehmen etwa 17,5 Prozent ein und nicht einmal 8 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit sind auf Unfälle zurückzuführen. Im Leben verläuft vieles unvorhersehbar. Sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

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