Reiserücktrittsversicherung - falls Sie Ihre Reise absagen müssen
Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur

Reiserücktrittsversicherung

  • Erstattung der Rücktritts- bzw. Stornokosten
  • Einzel-, Familien- und Jahres-Tarife
  • Vergünstigte Beiträge bei Last-Minute-Reisen
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Nur
49 EUR
pro Reise

Preisbeispiel pro Jahr (bei einem Reise­preis von 1.000 EUR je Reise, bis zum 65. Geburtstag)

Reiserücktrittsversicherung - falls etwas dazwischenkommt, sind wir für Sie da

Schützen Sie sich vor hohen Stornokosten mit unserer Reiserücktritts­versicherung. Wir bieten Ihnen einen optimalen Versicherungs­schutz, falls Sie Ihre Reise absagen müssen. Mit der Reiserücktritts­versicherung sichern Sie Ihre gebuchte Reise vor Reiseantritt und mit der Reise­abbruch-Versicherung während Ihres Urlaubs ab – und das weltweit.

Häufig lohnt sich der Abschluss einer Jahres-Rücktrittsversicherung bereits ab der 2. Reise im Jahr. Auch diese ist selbstver­ständlich zu günstigen Konditionen mit der Reiseabbruch-Versicherung kombinierbar. Mit der Jahres-Reise­rücktritts­versicherung können Sie das ganze Jahr lang beliebig oft sorgen­frei reisen. Wenn Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen nicht antreten können, bleiben Sie nicht auf hohen Reise­rücktritts­kosten sitzen.

Die Vorteile der Reiserücktrittsversicherung

  • Erstattung der anfallenden Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Erstattung der zusätzlichen Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt
  • Umbuchungskosten werden übernommen
  • Optionale Reiseabbruch-Versicherung
  • Einfach und schnell online abschließen 
  • Mit oder ohne teilweisem Selbstbehalt abschließbar 

Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung ab und buchen Sie optional den für Sie passenden Zusatzschutz hinzu:

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Leistungen der Reiserücktrittsversicherung im Überblick

Reiserücktritt für eine Reise
Bestseller
Reiserücktritt + Reiseabbruch für 1 Reise
Jahresversicherung Reiserücktritt + Reiseabbruch
Reise­rücktrittsversicherung 
Reiserücktrittsversicherung

Ersatz der Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, ggf. zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt, Mehrkosten bei einer Teilstornierung oder Umbuchungskosten bei einer Umbuchung.

   
Reiseabbruch-Versicherung
Reiseabbruch-Versicherung

Ersatz des gesamten Reisepreises, wenn eine Reise innerhalb der ersten Urlaubshälfte abgebrochen werden muss, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen. Danach (ab dem 9. Tag) ersetzen wir anteilig nicht genutzte Reiseleistungen.

   
Pandemie-Schutz Plus
Pandemie-Schutz Plus

Mit zusätzlicher Absicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne), bei Abweisung am Flughafen (Verweigerung der Beförderung) oder Zutrittsverbot der Ferienwohnung am Anreisetag


optional

optional
 
Camping-Urlaub Plus Europa
Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

Reiserücktritt/Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist ein erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug und die Überbuchung des Campingplatzes

Reisegepäck: Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung (z. B. Zelte, Vordach, Campingmöbel und Haushaltsgeräte)


optional

optional
 
Aktiv-Urlaub Plus
Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

Reiserücktritt: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das eigene Sportgerät abhandenkommt.

Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das eigene Sportgerät abhandenkommt.

Reisegepäck: Zusätzliche Versicherungssumme für Sportgeräte 1.500 Euro.


optional

optional
 
Selbst­beteiligung
Selbstbeteiligung

Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens).

Keine(außer bei ambulant behandelten Erkrankungen)Keine(außer bei ambulant behandelten Erkrankungen)Keine
Alle Leistungen im Überblick
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Anzahl versicherter Reisen
1 Reise1 ReiseBeliebig viele Reisen(innerhalb eines Jahres)
Preisbeispiel (Reise­preis bis 1.000 EUR, bis 65. Geburtstag)
Preisbeispiel bei einem Reise­preis bis 1.000 EUR

Bis zum 65. Geburtstag. Für Last-Minute-Reisen gelten günstigere Konditionen.

49 EUR55 EUR59 EUR pro Jahr
Preisübersicht 
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Preisübersicht Last Minute
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Last Minute Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung: 
Zwischen Reise­buchung und Reise­beginn liegen maximal 30 Tage. In diesem Fall ist der Last-Minute-Schutz innerhalb von 3 Werktagen nach Reise­buchung abzu­schließen.

PDF

Last Minute Reiserücktrittsversicherung + Reiseabbruch-Versicherung: Zwischen Reisebuchung und Reisebeginn liegen maximal 30 Tage. In diesem Fall ist der Last-Minute-Schutz innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung abzuschließen. Die Reiseabbruch-Versicherung kann bis zum Reiseantritt abgeschlossen werden.

 
 
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Fragen und Antworten zur Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung

Greift die Reise-Rücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Ja

Ja, das ist ein versichertes Ereignis. Versichert ist der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs senden Sie uns bitte ein aussagefähiges ärztliches Attest ein.

Was sind versicherte Rücktrittsgründe bei der Reiserücktrittsversicherung?

Reiserücktrittsversicherung - Gründe für einen Reiserücktritt

In folgenden Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
  • Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organ­spende oder zum Empfang eines Organs
  • Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
  • Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeit
  • Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der ver­­sicherten Person infolge von Feuer, Elementar­­ereignissen, Leitungs­wasser­schäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Schüler- und Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung bei Schul- und Klassenreisen
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit
  • Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels aufgrund von Ausfall oder Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mindestens 2 Stunden oder aufgrund der Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
  • Erkrankung/Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
  • Unerwartete Heimplatzzuweisung und erforderlicher Einzug in der Reisezeit
  • Ablehnung der Visumserteilung für das Reisezielland
Welche Ereignisse sind bei der Reiseabbruch-Versicherung versichert?

Rücktrittsgründe Reiseabbruch-Versicherung

In folgenden Fällen ist die Urlaubs­garantie - Ihre Reiseabbruch-Versicherung - für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
  • Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organ­spende oder zum Empfang eines Organes
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der ver­sicherten Person infolge von Feuer, Elementar­ereignissen, Leitungs­wasser­schäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit
  • Versäumnis des versicherten Verkehrsmittels aufgrund von Ausfall oder Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mindestens 2 Stunden oder aufgrund der Beteiligung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
  • Unerwartete Heimplatzzuweisung und erforderlicher Einzug der Reisezeit
  • Extremwetter oder geologisches Ereignis am Urlaubsort
Wer gehört zum Kreis der Risikopersonen bei der Reise­rücktritts- und Reiseabbruch­- Versicherung?

Risikopersonen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer/Ihres
    • Ehepartnerin/-partners oder
    • Lebenspartnerin/-partners oder
    • Lebensgefährtin/-gefährten
  • Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart (z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern)

Als Angehörige zählen:

  • Ehepartnerin/-partner, Lebenspartnerin/-partner, Lebensgefährtin/-gefährte
  • Großeltern und Enkel
  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern
  • Geschwister
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
  • Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel
  • Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten
  • diejenigen Personen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
  • Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
Fallen Selbstbeteiligungskosten an?

Keine versteckten Kosten

Bei der Jahres-Reiserücktrittsversicherung fallen keine Selbst­beteiligungs­kosten an.

Bei der einmaligen Reisekosten­versicherung müssen Sie keine Selbst­beteiligung zahlen, mit der Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt die Selbst­beteiligung 20 % des erstattungs­fähigen Schadens. Sie können den Selbstbehalt optional auch vollständig über die Selbstbehaltsübernahme-Versicherung ausschließen.

Ohne Selbstbehalt abschließen

Wann kann ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Vertragsabschluss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn

Grundsätzlich sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen, wenn Sie Ihren Urlaub buchen - so sind Sie sofort abgesichert. Der Versicherungsabschluss muss jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Auch Last-Minute-Buchungen können von uns versichert werden. Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger liegen, müssen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung abschließen.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung ist gültig bei allen Reisen, die Sie nach Versicherungsabschluss buchen. Wenn Sie bereits Reisen vor Abschluss gebucht haben, sind diese auch versichert, sofern zwischen dem Abschluss der Reiseversicherung und Reisebeginn maximal 30 Tage liegen. Wenn weniger als 30 Tage zwischen Abschluss und Reisebeginn liegen, sind nur Reisen versichert, wenn der Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgt.

Werden auch Umbuchungskosten von der Versicherung erstattet?

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen

Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund (z. B. unerwartet schwere Krankheit oder plötzlicher Arbeitsplatz­wechsel) umbuchen müssen, übernimmt die Versicherung die Umbuchungs­kosten bis zur Höhe der Storno­kosten. Wird die Reise bis 42 Tage vor Reiseantritt aus einem anderen Grund umgebucht, erstatten wir Ihnen die Kosten der Umbuchung bis zu einem Betrag von 30 EUR pro Person oder Objekt.

Sind Schiffsreisen in der Reiserücktrittsversicherung enthalten?

Besondere Leistungen bei Schiffsreisen

Bei Schiffsreisen und Kreuzfahrten genießen Sie einen zusätzlichen Schutz: Falls Sie Ihr Kreuz­fahrtschiff aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrs­mittels um mehr als 2 Stunden versäumen, erstattet Ihnen die Reise­kosten­versicherung notwendige Nachreise­kosten. Die Höhe ist begrenzt: Erstattet werden die Kosten, die bei einer Stornierung angefallen wären - maximal jedoch 1.500 Euro. So können Sie trotz Bahn­verspätungen oder Flug­ausfällen Ihre Traum-Kreuzfahrt antreten.

Wann endet meine Jahres-Reiserücktrittsversicherung?

Automatische Verlängerung

Jahres-Reiseversicherungen verlängern sich ohne Ihr Zutun automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Sie sie nicht bis einen Monat vor Ablauf kündigen.

Kann ich den Reisepreis für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung nachträglich für eine Reise erhöhen?

Höherer Reisepreis vereinbar

Sie haben eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit einem bestimmten Reisepreis abgeschlossen und habe einmalig eine teurere Reise gebucht und möchten diese absichern? Kein Problem, Sie können für eine be-stimmte Reise einen höheren Reisepreis vereinbaren. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere Service-Hotline:
Telefon: 040 4119-1919 (Montag - Freitag von 08.00 –18.00 Uhr)
E-Mail: reiseinfo@hansemerkur.de

Coronavirus: Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Bei unerwarteter und schwerer Erkrankung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken. 

Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit dem Pandemie-Schutz Plus können Sie sich außerdem für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.

Weitere Informationen zum Coronavirus

Was ist die Bestpreis-Garantie?

Erstattung der Reisepreisdifferenz

Wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Reisebuchung ein Angebot über eine günstigere Flug-Pauschalreise erhalten, erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz (maximal bis zu einem Anteil von 20% des Reisepreises) – ohne dass Sie Ihre Reise umbuchen. 

Die Erstattung erfolgt nach der Rückkehr von der Reise. Der Anspruch auf die Bestpreis-Garantie besteht nur, wenn Sie die Reise tatsächlich antreten und nicht stornieren.

Senden Sie uns in diesem Fall formlos eine Mail an reiseleistung@hansemerkur.de mit Nachweisen über die initial gebuchte Reise und die günstigere, gefundene Reise. 

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Preisbeispiel Reiseschutz Gold (bei einem Reisepreis von 1.000 EUR je Reise, bis zum 65. Geburtstag) bei einer Flug- oder Schiffsreise

Für alle Globetrotter haben wir Reiseversicherungen zusammengestellt, die Sie europa- und weltweit umfangreich schützen. Gilt für eine Urlaubsreise.

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Mit dem Jahresschutz sichern Sie beliebig viele Reisen während eines Jahres ab. Sichern Sie sich unseren Rundum-Schutz mit oder ohne Auslandskrankenversicherung. Mit der Jahresversicherung sind weltweit alle Reisen, die Sie innerhalb eines Jahres unternehmen bis maximal 56 Tage pro Reise, versichert.

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Beson­ders güns­tige Preise und Leistungen für Fami­lien, Gruppen, Camper, Sportliche und mehr

Reiseversicherung für Familien und Gruppen

Familien können von besonders günstigen Konditionen profitieren: Versichern Sie maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mit­­reisendes Kind unter 21 Jahre (Reiseversicherung für 1 Reise) bzw. unter 25 Jahre (Jahresversicherung), zahlen Sie den günstigen Familien­­tarif. Es ist kein Verwandtschafts­­verhältnis oder ein gemein­samer Wohnsitz notwendig. Maximal 7 Kinder sind in diesem Tarif versicherbar.

Bei der Jahres-Reiserücktritts­kosten­versicherung können auch 2 Erwachsene ohne Kinder den günstigeren Familien­tarif abschließen.

Auch als Gruppe profitieren Sie von attraktiven Preisen. Als geschlossene Reise­­­gruppe gelten mindestens 10 (bei Bahn­reisen 6) Personen, die eine gemein­same Reise­­zeit, ein gemein­sames Reiseziel und die Reise zusammen gebucht haben.

Für Camper in Europa - Zusatzschutz Camping-Urlaub Plus
Mehr Leistungen in der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung, z. B. wenn Ihr Camping-Fahrzeug ausfällt oder der Campingplatz überbucht ist.

Für Sportliche - Zusatzschutz Aktiv-Urlaub Plus
Mehr Leistungen in der Reiserücktrittsversicherung z. B. wenn eigene Sportgeräte vor der Reise abhandenkommen oder beschädigt werden. Außerdem wird die Reiseabbruch-Versicherung ergänzt, z. B. durch Entschädigung oder Übernahme der Leihgebühren für teure Sportgeräte, wenn diese während der Reise abhandenkommen oder beschädigt werden.

Reiserücktritt optional ohne Selbstbehalt 
Bei der Versicherung für eine Reise müssen Sie nur bei ambulant behandelten Erkrankungen einen Selbstbehalt in Höhe von 20% zahlen. Wenn Sie im Schadenfall gar keinen Eigenanteil leisten möchten, können Sie auch diesen Selbstbehalt beim Abschluss Ihrer Reiserücktrittsversicherung ausschließen.

Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung ab und buchen Sie die für Sie passende Zusatzoption hinzu:

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Pandemie-Schutz separat abschließen

Corona Reiseschutz

Sie können zusätzlich zu einer bestehenden Reise- oder Jahresversicherung Pandemie-Schutz Plus separat jeweils für eine Reise von einer Dauer von bis zu 45 Tagen abschließen. 

Der Pandemie-Schutz Plus deckt Stornokosten vor der Reise, Reisekosten bei Quarantäne oder Isolierung während der Reise sowie Beförderungsverweigerung ab. Zusätzlich schützt Pandemie-Schutz Plus, wenn für Ihr Reiseziel oder die betreffende Region vor Reisebeginn eine COVID-19-bedingte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschland besteht.

Pandemie-Schutz Plus separat abschließen
Wichtige Dokumente zum Download

Preisübersichten

Leistungsbeschreibungen

Versicherungsbedingungen

Informationsblätter

Warum Sie jetzt eine Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur abschließen sollten:

Übernahme der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise

Bei Nichtantritt: Wir erstatten Ihnen bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, falls Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen nicht antreten können.

Zu den versicherten Gründen zählen unter anderem eine unerwartete schweren Krankheit, Impfunverträglichkeit, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit oder Schwangerschaft.

Übernahme von zusätzlichen Hinreise-Mehrkosten

Wir erstatten Ihnen bei einem verspätetem Reiseantritt die zusätzlichen Hinreise-Mehrkosten und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihre Reise verspätet antreten müssen.

Kostenübernahme für Umbuchungskosten

Bei Umbuchung: Ohne Angaben von Gründen erstatten wir Ihnen Umbuchungskosten bis 30 Euro, wenn Sie bis 42 Tage vor Reisebeginn Ihre Reise umbuchen. Buchen Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe um, werden die Umbuchungskosten erstattet.

Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch-Versicherung

Entscheiden Sie sich für eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch-Versicherung und Sie müssen Ihre Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen, erstatten wir Ihnen den gesamten Reisepreis. Erfolgt der Reiseabbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) erstatten wir Ihnen nicht genutzte Reiseleistungen. Verlängert sich Ihre Reise, beispielsweise aufgrund von Lawinen, Erdbeben oder Wirbelstürmen, erstatten wir Ihnen die zusätzlichen Unterkunfts- und Reisekosten, die durch den verlängerten Aufenthalt entstehen.

So können Sie bezahlen:

Beim Online-Abschluss von Reiseversicherungen können Sie per SEPA-Basislastschriftverfahren, PayPal oder Kreditkarte bezahlen.

Zahlungsarten: SEPA, PayPal, Kreditkarte