Wiederanlage - Die besten Vorteile kapitalbildender Versicherungen

Wiederanlage - Altersvorsorge

Wiederanlage

  • Garantierte lebenslange Leistungen
  • Zusätzliche Beteiligung an Überschüssen
  • Steuerbegünstigte Anlagemodelle
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Wiederanlage von überschüssigem Kapital mit Bedacht auswählen

Ein unverhoffter Geldsegen verführt zu unbedachten Ausgaben: Lang gehegte Träume von einem Luxusauto, wertvollem Schmuck oder einer hochwertigen Einrichtung können Sie etwa mit einer Erbschaft erfüllen. Auch die fällige Auszahlung einer Lebensversicherung oder hohe Renditen aus einem Investmentfonds verlocken zu solchen Ausgaben. Der Wert materieller Dinge schwindet jedoch schnell. Überschüssiges Kapital bietet eine gute Grundlage für Investitionen in die Zukunft. Ihr Geld können Sie beispielsweise gewinnbringend zur finanziellen Absicherung im Ernstfall einsetzen. Zur Wiederanlage eignen sich etwa kapitalbildende Versicherungen. Zur klassischen Ausführung gehört die gemischte Lebensversicherung auf Todes- und Erlebensfall. Sie kombiniert eine Todesfallabsicherung mit dem Sparvorgang. Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit einer garantierten Sofortrente bietet eine weitere Option. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und wählen Sie eine rentable Wiederanlage mit Bedacht aus.

Die Wiederanlage soll das eingesetzte Kapital stetig vermehren

Als Wiederanlage bezeichnen Wirtschaftsexperten die Investition von Gewinnen in eine bestehende Kapitalanlage. Bei Investmentfonds legen Sie zum Beispiel einen jährlichen Ausschüttungsbetrag erneut in dem gleichen Fonds an. Das führt zu einem gesteigerten Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals. Durch den sogenannten Zinseszins-Effekt erhöht sich der Anlagebetrag. Im folgenden Abrechnungszeitraum wird auf diese Weise ein größerer Betrag verzinst. Dieser steigert wiederum die nächste Zinsausschüttung.

Eine Wiederanlage ist innerhalb einer Versicherungsgesellschaft möglich. Läuft beispielsweise ein Vertrag zu einer Lebensversicherung aus, stecken Sie das ausgezahlte Geld in andere kapitalbildende Versicherungen, wie etwa eine Sofortrentenversicherung. Diese konservative Anlageform birgt geringe Risiken, da Aktienanlagen der Beiträge lediglich zu geringen Prozentsätzen erlaubt sind.

Das Geld aus einer abgelaufenen Lebensversicherung oder anderen Einnahmequellen können Sie als weitere Wiederanlagevariante in einen Fonds-Entnahmeplan investieren. In diesem Fall setzen Sie das Kapital in einem gemischten vermögensverwaltenden Aktienfonds ein. Ihre persönliche Risikobereitschaft entscheidet über die Verteilung des Kapitals. Ein höherer Anteil an ausschüttenden Fonds kann konstante Einnahmen erbringen. Mit der Anlage in solide Sachwerte erwirtschaften Sie jährliche Dividenden. Kursschwankungen der Aktien sind mit mehr Risiken für den Markt der Fonds-Entnahmepläne verbunden. Sie bieten etwa im Vergleich zu einer Sofortrentenversicherung jedoch die Chance auf eine höhere Rendite.

Sofortrente als lebenslange Garantie nutzen

Eigene Ersparnisse, eine Erbschaft, die Auszahlung einer Lebensversicherung oder Gewinne aus anderen Kapitalanlagen erhöhen Ihren Kontostand. Das Geld können Sie direkt ausgeben oder gewinnbringend in die eigene Zukunft investieren. Eine Möglichkeit bietet die Sofortrente. Sie vereint die private Altersvorsorge mit attraktiven Steuervorteilen und der zusätzlichen Sicherheit für Angehörige.

Die Sofortrente ist eine private Rentenversicherung, bei der unmittelbar nach der Zahlung eines Einmalbetrags die Rentenauszahlung beginnt. Diese ist lebenslang garantiert. Bei einer konstanten Sofortrente bleiben die Rentenbeiträge immer gleich hoch. Die Auszahlungsbeträge einer teildynamischen Sofortrente sind anfangs zwar niedriger, steigen aber mit dem Alter. Ebenso wie bei der konstanten Sofortrente ist auch eine Kürzung der Zahlungen möglich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht die erhofften Überschüsse erarbeitet. Eine volldynamische Sofortrente steigert sich mit den Jahren und eine einmal erreichte Rentenhöhe kann der Versicherungsträger später nicht verringern.

Aus der Sofortrente müssen Sie lediglich den Ertragsanteil versteuern. Dieser Anteil richtet sich nach dem Alter zum Auszahlungsbeginn und verringert sich zunehmend. Ein 65-jähriger Rentner muss 18 Prozent der Jahresrente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Dieser Satz liegt im Rentenalter meistens niedriger als im Erwerbsleben. Daher sind oftmals gar keine Steuern zu entrichten. Beginnt die Auszahlung mit 67, werden 17 Prozent der Jahresrente besteuert. Um einen Ertragsanteil von 1 Prozent zu erhalten, darf die Rente in diesem Alter erstmalig ausgezahlt werden.

Fragen & Antworten zur Wiederanlage

Welche Vorteile hat eine Wiederanlage?

Erspartes Kapital durch den Zinseszins-Effekt vermehren

Wenn die Auszahlung einer abgelaufenen Versicherung ansteht, haben Sie zwei Optionen: Entweder geben Sie das Geld aus oder Sie investieren den Betrag in eine Wiederanlage. Denn auf Ihrem Konto erhalten Sie aktuell keine Zinsen für Ersparnisse. Bleibt das Guthaben über einen längeren Zeitraum ungenutzt, verliert es durch die Inflation an dauerhaftem Wert.

Soll sich das ersparte Kapital vermehren, ist der Einsatz für eine Anschlussversicherung von Vorteil. Die erzielten Erträge bleiben im Vertrag erhalten und können sich weiterhin verzinsen. Daher entfaltet sich der Zinseszins-Effekt durch einen erhöhten Anlagebetrag. Das Guthaben können Sie außerdem in steuerbegünstigte Anlagemodelle übertragen.

Die HanseMerkur bietet beispielsweise mit der privaten Altersvorsorge Vario Care eine Wiederanlage ohne finanzielles Risiko an. Sie erhalten zum vereinbarten Ablauf eine solide garantierte Leistung. Die Versicherungsdauer stimmen Sie auf Ihre individuelle Lebensplanung ab. Wir ermöglichen Ihnen über die gesamte Vertragslaufzeit einen flexiblen und unbürokratischen Zugriff auf Ihr Sparguthaben. Auf diese Weise können Sie auch kurzfristig einen Geldbedarf decken.

Wer profitiert von einer Sofortrente?

Die gesetzliche Rente ohne lange Ansparphase aufbessern

Eine Wiederanlage als Sofortrente lohnt sich vor allem kurz vor Beginn des Ruhestands. Steht Ihnen ein größerer Geldbetrag zur Verfügung, bessern Sie mit dieser Investition die gesetzliche Rente ohne lange Ansparphase auf. Die Garantie für eine lebenslange Rentenzahlung besteht auch dann, wenn die Summe der Auszahlungen die einmalige Einzahlung deutlich übersteigt.

Eine Sofortrente genießt generell steuerliche Vorteile. Sie gehen beispielsweise mit 65 Jahren in Rente und müssen 18 Prozent der Jahresrente mit einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent abführen. Dann zahlen Sie bei einer monatlichen Sofortrente von 1.000 Euro lediglich 54 Euro an das Finanzamt. Für Kapitalanlagen zur Altersvorsorge in Eigenregie fallen außerdem jährlich 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Diese Steuern vermeiden Sie bei einer Sofortrentenversicherung. Der Staat verlangt lediglich Steuern für den Ertragsanteil der ausgezahlten Rente.

Wie wirken sich staatliche Förderungen aus?

Zulagen und Steuervergünstigungen reduzieren den finanziellen Aufwand

Die Steuervorteile einer Sofortrente können Sie mit weiteren Vergünstigungen aufstocken. Der Staat fördert die Investition in eine private Altersvorsorge mit verschiedenen Maßnahmen.

Bei der Riester-Förderung profitieren Sie von staatlichen Zulagen und einem steuerlichen Sonderausgabenabzug. Die Grundzulage von 154 Euro erhöht sich 2018 auf 175 Euro. Jedes nach 2008 geborene Kind beschert Ihnen eine Zulage von 300 Euro pro Jahr. Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt der Staat jährlich 185 Euro hinzu. Einen Sonderausgabenabzug können Sie bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2100 Euro in der Steuererklärung geltend machen. Dieses Finanzierungsmodell ist in erster Linie für Familien mit Kindern geeignet. 

Eine Sofortrentenversicherung erzielt nach dem Rürup-Modell ebenfalls Steuervorteile. Eine Einmalzahlung dürfen Sie 2017 mit bis zu 84 Prozent als Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzen. Diese Variante ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige interessant, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Die gesetzliche Altersrente wird allerdings mit einem höheren Anteil besteuert. Bei Eintritt in die Rente im Jahr 2017 sind 74 Prozent der rürupgeförderten Sofortrente steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezugs festgelegt und gilt danach lebenslang.

Was passiert im Todesfall?

Bei einer vereinbarten Rentengarantiezeit erhalten Hinterbliebene ausstehende Zahlungen

Die Sofortrente ist mit einer lebenslangen Auszahlungsgarantie verbunden. Wenn Sie sterben, geht das Kapital für die Privatrente mit einer zuvor vereinbarten Rentengarantiezeit nicht verloren. Je nach Tarif erhalten die Hinterbliebenen bis zu 20 Jahre lang die ausstehenden Zahlungen aus der Sofortrente inklusive der bis dahin erwirtschafteten Überschüsse.

Wenn Sie statt einer Rentengarantiezeit eine Kapitalgarantie im Todesfall vertraglich festgelegt haben, wird das für die Rente zur Verfügung stehende Kapital abzüglich der bereits gezahlten Renten ausgezahlt. Bei Einschluss einer Hinterbliebenenrente zahlt die Versicherung diese an die bezugsberechtigte Person für den bestimmten Zeitraum aus.

Bei einer Sofortrentenversicherung können Sie darüber hinaus eine Partnerrente vereinbaren. Sollten Sie während der Rentengarantiezeit sterben, erhält Ihr Partner die für Sie garantierte Sofortrente bis zum festgelegten Ablaufdatum. Überleben Sie Ihren mitversicherten Partner, wird Ihr Vertrag in eine Sofortrente mit Rentengarantiezeit umgewandelt.

Die HanseMerkur gewährt als Todesfallabsicherung eine Beitragsrückgewähr in Form einer Hinterbliebenenrente. Dasselbe gilt bei Vereinbarung einer Rentengarantiezeit oder Kapitalrückgewähr während der Rentenbezugszeit.

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Unser Tipp: Um Sie umfassend beraten zu können bieten wir Ihnen individuelle und unabhängige Informationen zum Thema Wiederanlage.

Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile legen Sie die optimale Höhe und Anlageform der Wiederanlage fest.