Wann greift die Katzenversicherung sofort?
Wenn es um den Schutz unserer geliebten Tiere geht, steht die Katzenversicherung ohne Wartezeit oft im Fokus vieler Katzenhalter. Doch was bedeutet es, wenn eine Krankenversicherung für die Katze ganz ohne Wartezeit angeboten wird? Was ist der Unterschied zwischen einer Katzenversicherung mit und ohne Wartezeit?
Wichtige Kurzinfos zur Wartezeit bei der Katzenversicherung
- Katzenversicherung: Um Freigänger und Wohnungskatzen abzusichern, können Katzenhalter eine Katzenkrankenversicherung oder OP-Versicherung abschließen. Diese übernehmen eine Vielzahl an Behandlungskosten – je nach Versicherer und Tarif.
- Wartezeit: Die Wartezeit in einer Katzenversicherung ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn des vollen Versicherungsschutzes. In dieser Zeit ist die Kostenübernahme für Behandlungen beim Tierarzt oder in der Tierklinik eingeschränkt.
- Wartezeiten bei der HanseMerkur: Die Katzenkrankenversicherung der HanseMerkur kann mit einer Wartezeit von nur einem Monat abgeschlossen werden. Im Best-Tarif der Katzen-OP-Versicherung besteht lediglich eine Wartezeit von einer Woche. Für den Fall, dass die Katze aufgrund eines Unfalls behandelt werden muss, entfällt die Wartezeit der Katzenkrankenversicherung und der Katzen-OP-Versicherung im Easy- und im Best-Tarif.
- Rückwirkend? In der Regel ist das Abschließen der Katzenversicherung nicht rückwirkend möglich. Tierarztkosten für Vorerkrankungen werden meist aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen.