Die Pflege von Angehörigen findet in Deutschland überwiegend zu Hause statt: Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden in ihrer häuslichen Umgebung versorgt. In den meisten Fällen erfolgt die Pflege durch Angehörige, die zum Teil von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden.
Doch was passiert, wenn die Pflegenden eine Auszeit benötigen? Wenn der Pflegebedarf kurzfristig steigt? Wenn die pflegenden Angehörigen erkranken? Für diese Fälle können Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Erfahren Sie hier, wer darauf einen Anspruch hat, welche Kosten übernommen werden und wie die Leistungen kombiniert werden können.